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Ausschreibung: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen - DE-Hannover
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
Dokument Nr...: 209573-2018 (ID: 2018051609190938679)
Veröffentlicht: 16.05.2018
*
DE-Hannover: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
2018/S 92/2018 209573
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5
Hannover
30159
Deutschland
Kontaktstelle(n): Thomas Nawrocki
Telefon: +49 511533330
E-Mail: [1]nawrocki@lnvg.de
Fax: +49 51153333299
NUTS-Code: DE9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.lnvg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Überarbeitung von Powerpacks aus 28 Dieseltriebwagen LINT 54
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50220000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Werksgrundüberholung von 58 MTU Powerpacks mit Dieselmotor 6H1800R85L
aus Dieseltriebwagen der Bauart Typ CORADIA LINT 54.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE
Hauptort der Ausführung:
Magdeburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Seit Dezember 2014 bedient erixx die Strecken Hannover Bad Harzburg,
Goslar Braunschweig, Braunschweig Uelzen und Lüneburg Dannenberg
(DINSO II) mit 28 Dieseltriebwagen vom Typ LINT 54 (LNVG LINT VII). Die
LNVG hat diese Fahrzeuge bei Alstom beschafft und stellt sie erixx im
Rahmen des Verkehrsvertrages zur Verfügung. Mit der Instandhaltung ist
erixx beauftragt. Im Instandhaltungsvertrag zwischen erixx und LNVG ist
die schwere Instandhaltung nicht enthalten. Zur schweren Instandhaltung
gehört neben der Untersuchung gem. §§ 32, 33 EBO auch die Überholung
der Powerpacks (MTU-Antriebsanlagen). Die technisch komplexen
Powerpacks enthalten unter anderem Motor, Getriebe, Kühlergruppe,
Klimakompressor, Turbolader, Generator und Hydrostatikpumpe und bilden
damit das Herzstück des Fahrzeugs. Sie sind für die Funktion und
Zuverlässigkeit des Eisenbahnverkehrs von entscheidender Bedeutung.
Der vorliegende Powerpack-Typ (RPKUG06H1800-1AO, 6H1800R85L) ist bei
der LNVG erstmals in den Fahrzeugen LINT VII verbaut worden und wurde
daher bislang noch nicht überarbeitet. Er unterscheidet sich von den
bislang verbauten Powerpack-Typen; die Powerpacks der LINT VII wurden
auf die Norm Stage IIIb angepasst und mit SCR-Katalysatoren mit
AdBlue-Einspritzung ausgerüstet. Weiterhin wurde auch die
Leistungsfähigkeit gegenüber den bisherigen Powerpacks auf 390 kW
erhöht. Demnächst werden die Powerpacks eine Laufleistung von 15 000
Betriebsstunden (Bh) erreichen. Nach dem Instandhaltungsplan sind zum
Zeitpunkt von 15 000 Betriebsstunden die Powerpacks einer
Grundüberholung zu unterziehen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die LNVG ist berechtigt, den Auftragnehmer innerhalb von 4 Jahren nach
Unterzeichnung des Vertrages mit der erneuten Aufarbeitung der
vertragsgegenständlichen MTU-Antriebsanlagen zu dem
vertragsgegenständlichen Preis zu beauftragen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Das für die Aufarbeitung erforderliche Know-how und die damit
verbundenen geistigen Schutzrechte sind nur beim Hersteller MTU
vorhanden. Die Powerpacks wurden bei der LNVG erstmals in den
Fahrzeugen LINT 54 verbaut und noch nicht überarbeitet. Von dieser
neuen Generation Powerpacks sind derzeit nur einige hundert Stück am
Markt. In der Ausschreibung der Aufarbeitung des alten Typs LINT 41 in
2014 hatte die LNVG vorgegeben, dass zum Beleg der Fachkenntnis
mindestens 50 Powerpacks überarbeitet worden sein müssen. Diese Vorgabe
wäre auch hier sachgerecht, kann aber aktuell nur MTU erfüllen.
Zum anderen muss, um ein Wettbewerbsverfahren durchzuführen, eine
detaillierte Leistungsbeschreibung erstellt werden, mit der ein
Fachbetrieb die hoch komplexe Powerpack-Überholung durchführen kann.
Dies ist der LNVG jedoch nicht möglich, da die notwendigen
Arbeitsinhalte in den der LNVG vorliegenden Unterlagen nicht näher
beschrieben sind. Aus dem Instandhaltungsprogramm lassen sich keine
detaillierten Arbeitsanweisungen ableiten. Auch die Prüfumfänge der
einzelnen Komponenten lassen sich nicht herleiten, da die hierfür
notwendigen Dokumente sowie Prüf- und Messprotokolle nur beim
Hersteller vorliegen und der LNVG nicht zur Verfügung gestellt werden.
Ohne ein detailliertes Lastenheft können die Maßnahmen von einem
Dritten nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Folgen einer
mangelhaften Aufarbeitung wären verheerend für den Fahrzeugbetrieb.
Nach der Rechtsprechung muss ein öffentlicher Auftraggeber sich bei der
Ausübung seines Leistungsbestimmungsrechts nicht auf eine unsichere
oder qualitativ deutlich schlechtere Lösung einlassen.
Darüber hinaus strebt die LNVG eine Fristerweiterung der Aufarbeitung
von 15 auf 18-20 000 Bh an. Diese Veränderung ist nur mit der
fundierten Prüfung der Anlagen und Betriebsstoffe möglich und kann nur
vom Hersteller MTU vorgenommen und freigegeben werden. Insbesondere die
Freigabe ist nur möglich, wenn detaillierte Kenntnisse über
Dimensionierung, Verschleißverhalten und Fehlerraten der verbauten
Komponenten vorliegen. Dieses Wissen ist nur bei MTU vorhanden. Ein
möglicher Verlust von Gewährleistungsrechten wird damit ausgeschlossen.
Außerdem können alle notwendigen und möglichen technischen
Modifikationen, welche bei diesen Powerpacks hinsichtlich
Störungsanfälligkeit oder Effizienzsteigerung durchzuführen wären, nur
beim Hersteller erfolgen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
02/05/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
MTU Friedrichshafen GmbH
Maybachplatz 1
Friedrichshafen
88045
Deutschland
NUTS-Code: DE1
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu II.1.7) und V.2.4): Der Gesamtbeschaffungs- bzw. Auftragswert wurde
mit 1.00 angegeben, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Der
tatsächliche Auftragswert wird nicht angegeben, da es sich um ein
Betriebs- und Geschäftsgeheimnis gem. § 165 GWB handelt.
Zu V.2.1): Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft liegendes
Datum für den Tag der Zuschlagsentscheidung angegeben werden. Die
Erteilung des Zuschlags erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151334/1335/1336
E-Mail: [3]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbwerbsbeschränkungen). Auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur
Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Daneben ist auf §
135 GWB hinzuweisen, der folgenden Wortlaut hat:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder;
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und;
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
Bonn
53113
Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/05/2018
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2. http://www.lnvg.de/
3. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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