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Ausschreibung: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen - DE-Hannover
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
Dokument Nr...: 209573-2018 (ID: 2018051609190938679)
Veröffentlicht: 16.05.2018
*
  DE-Hannover: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
   2018/S 92/2018 209573
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
   Kurt-Schumacher-Straße 5
   Hannover
   30159
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Thomas Nawrocki
   Telefon: +49 511533330
   E-Mail: [1]nawrocki@lnvg.de
   Fax: +49 51153333299
   NUTS-Code: DE9
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.lnvg.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Überarbeitung von Powerpacks aus 28 Dieseltriebwagen LINT 54
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50220000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Werksgrundüberholung von 58 MTU Powerpacks mit Dieselmotor 6H1800R85L
   aus Dieseltriebwagen der Bauart Typ CORADIA LINT 54.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE
   Hauptort der Ausführung:
   Magdeburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Seit Dezember 2014 bedient erixx die Strecken Hannover  Bad Harzburg,
   Goslar  Braunschweig, Braunschweig  Uelzen und Lüneburg  Dannenberg
   (DINSO II) mit 28 Dieseltriebwagen vom Typ LINT 54 (LNVG LINT VII). Die
   LNVG hat diese Fahrzeuge bei Alstom beschafft und stellt sie erixx im
   Rahmen des Verkehrsvertrages zur Verfügung. Mit der Instandhaltung ist
   erixx beauftragt. Im Instandhaltungsvertrag zwischen erixx und LNVG ist
   die schwere Instandhaltung nicht enthalten. Zur schweren Instandhaltung
   gehört neben der Untersuchung gem. §§ 32, 33 EBO auch die Überholung
   der Powerpacks (MTU-Antriebsanlagen). Die technisch komplexen
   Powerpacks enthalten unter anderem Motor, Getriebe, Kühlergruppe,
   Klimakompressor, Turbolader, Generator und Hydrostatikpumpe und bilden
   damit das Herzstück des Fahrzeugs. Sie sind für die Funktion und
   Zuverlässigkeit des Eisenbahnverkehrs von entscheidender Bedeutung.
   Der vorliegende Powerpack-Typ (RPKUG06H1800-1AO, 6H1800R85L) ist bei
   der LNVG erstmals in den Fahrzeugen LINT VII verbaut worden und wurde
   daher bislang noch nicht überarbeitet. Er unterscheidet sich von den
   bislang verbauten Powerpack-Typen; die Powerpacks der LINT VII wurden
   auf die Norm Stage IIIb angepasst und mit SCR-Katalysatoren mit
   AdBlue-Einspritzung ausgerüstet. Weiterhin wurde auch die
   Leistungsfähigkeit gegenüber den bisherigen Powerpacks auf 390 kW
   erhöht. Demnächst werden die Powerpacks eine Laufleistung von 15 000
   Betriebsstunden (Bh) erreichen. Nach dem Instandhaltungsplan sind zum
   Zeitpunkt von 15 000 Betriebsstunden die Powerpacks einer
   Grundüberholung zu unterziehen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die LNVG ist berechtigt, den Auftragnehmer innerhalb von 4 Jahren nach
   Unterzeichnung des Vertrages mit der erneuten Aufarbeitung der
   vertragsgegenständlichen MTU-Antriebsanlagen zu dem
   vertragsgegenständlichen Preis zu beauftragen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Das für die Aufarbeitung erforderliche Know-how und die damit
   verbundenen geistigen Schutzrechte sind nur beim Hersteller MTU
   vorhanden. Die Powerpacks wurden bei der LNVG erstmals in den
   Fahrzeugen LINT 54 verbaut und noch nicht überarbeitet. Von dieser
   neuen Generation Powerpacks sind derzeit nur einige hundert Stück am
   Markt. In der Ausschreibung der Aufarbeitung des alten Typs LINT 41 in
   2014 hatte die LNVG vorgegeben, dass zum Beleg der Fachkenntnis
   mindestens 50 Powerpacks überarbeitet worden sein müssen. Diese Vorgabe
   wäre auch hier sachgerecht, kann aber aktuell nur MTU erfüllen.
   Zum anderen muss, um ein Wettbewerbsverfahren durchzuführen, eine
   detaillierte Leistungsbeschreibung erstellt werden, mit der ein
   Fachbetrieb die hoch komplexe Powerpack-Überholung durchführen kann.
   Dies ist der LNVG jedoch nicht möglich, da die notwendigen
   Arbeitsinhalte in den der LNVG vorliegenden Unterlagen nicht näher
   beschrieben sind. Aus dem Instandhaltungsprogramm lassen sich keine
   detaillierten Arbeitsanweisungen ableiten. Auch die Prüfumfänge der
   einzelnen Komponenten lassen sich nicht herleiten, da die hierfür
   notwendigen Dokumente sowie Prüf- und Messprotokolle nur beim
   Hersteller vorliegen und der LNVG nicht zur Verfügung gestellt werden.
   Ohne ein detailliertes Lastenheft können die Maßnahmen von einem
   Dritten nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Folgen einer
   mangelhaften Aufarbeitung wären verheerend für den Fahrzeugbetrieb.
   Nach der Rechtsprechung muss ein öffentlicher Auftraggeber sich bei der
   Ausübung seines Leistungsbestimmungsrechts nicht auf eine unsichere
   oder qualitativ deutlich schlechtere Lösung einlassen.
   Darüber hinaus strebt die LNVG eine Fristerweiterung der Aufarbeitung
   von 15 auf 18-20 000 Bh an. Diese Veränderung ist nur mit der
   fundierten Prüfung der Anlagen und Betriebsstoffe möglich und kann nur
   vom Hersteller MTU vorgenommen und freigegeben werden. Insbesondere die
   Freigabe ist nur möglich, wenn detaillierte Kenntnisse über
   Dimensionierung, Verschleißverhalten und Fehlerraten der verbauten
   Komponenten vorliegen. Dieses Wissen ist nur bei MTU vorhanden. Ein
   möglicher Verlust von Gewährleistungsrechten wird damit ausgeschlossen.
   Außerdem können alle notwendigen und möglichen technischen
   Modifikationen, welche bei diesen Powerpacks hinsichtlich
   Störungsanfälligkeit oder Effizienzsteigerung durchzuführen wären, nur
   beim Hersteller erfolgen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   02/05/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   MTU Friedrichshafen GmbH
   Maybachplatz 1
   Friedrichshafen
   88045
   Deutschland
   NUTS-Code: DE1
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu II.1.7) und V.2.4): Der Gesamtbeschaffungs- bzw. Auftragswert wurde
   mit 1.00 angegeben, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Der
   tatsächliche Auftragswert wird nicht angegeben, da es sich um ein
   Betriebs- und Geschäftsgeheimnis gem. § 165 GWB handelt.
   Zu V.2.1): Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft liegendes
   Datum für den Tag der Zuschlagsentscheidung angegeben werden. Die
   Erteilung des Zuschlags erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131151334/1335/1336
   E-Mail: [3]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
   155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbwerbsbeschränkungen). Auf die
   Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur
   Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Daneben ist auf §
   135 GWB hinzuweisen, der folgenden Wortlaut hat:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. Gegen § 134 verstoßen hat oder;
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
   (2) die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und;
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Bundeskartellamt
   Kaiser-Friedrich-Straße 16
   Bonn
   53113
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499400
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/05/2018
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   3. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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