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Ausschreibung: Bereitstellung von Software - DE-Altenholz
Bereitstellung von Software
Software-Implementierung
Software-Konfiguration
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 208374-2018 (ID: 2018051609062437538)
Veröffentlicht: 16.05.2018
*
DE-Altenholz: Bereitstellung von Software
2018/S 92/2018 208374
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Dataport AöR
Altenholzer Straße 10-14
Altenholz
24161
Deutschland
E-Mail: [1]dataportvergabe8008@dataport.de
NUTS-Code: DEF0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.dataport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
iles.ashx?subProjectId=P2TYMR9ZlY4%3d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierp
ortal/dataport
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fachverfahren Beihilfe
Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2018000002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72268000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden Lieferung, Konfiguration sowie Pflege und Support
einer Standardsoftware, die nach entsprechender Konfiguration in der
Lage ist, unter Beachtung des Beihilferechts der Freien und Hansestadt
Hamburg (FHH) die komplette Beihilfebearbeitung zu übernehmen.
Die Lösung muss zukunftsfähig sein, d. h. sie muss bereits bei
Zuschlagserteilung weitere Komponenten beinhalten die stufenweise zu
einem späteren Zeitpunkt zugeschaltet werden wie z.B. Prüfprogramme
(GOÄ, GOZ, GebüH, DRG u. ä.).
Das FV wird von der Dataport (AöR) für den Landesbetrieb der FHH
Zentrum für Personaldienste (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2
von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch
Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weitere Träger
von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware
an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der
Spezifika ist in der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen enthalten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72268000
72263000
72265000
72267000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02
NUTS-Code: DE6
NUTS-Code: DE5
Hauptort der Ausführung:
Freie und Hansestadt Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach §
17 VgV wird eine Standardsoftware ausgeschrieben, die nach
entsprechender Konfiguration in der Lage ist, unter Beachtung des
Beihilferechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die komplette
Beihilfebearbeitung zu übernehmen.
Die Lösung muss zukunftsfähig sein, d. h. sie muss bereits bei
Zuschlagserteilung weitere Komponenten beinhalten, die stufenweise zu
einem späteren Zeitpunkt zugeschaltet werden wie z.B. Prüfprogramme
(GOÄ, GOZ, GebüH, DRG u. ä.).
Das FV wird vom IT-Dienstleister Dataport (AöR) für den Landesbetrieb
der FHH Zentrum für Personaldienste (ZPD) beschafft und im
Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen
kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und
ggf. weiterer Träger-Bundesländer von Dataport dazu. Für jede
Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige
Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in
den Vergabeunterlagen enthalten.
Die konkreten Anforderungen an den Vergabegegenstand sind in der
Leistungsbeschreibung formuliert.
Die Anforderungen im Teilnahmewettbewerb ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/04/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen
auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der
Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Als fachkundig ist nur derjenige Bewerber anzusehen, der über die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu
vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
Ein Bewerber gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er
aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position
und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln
gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil)
fachgerecht ausführen zu können. Bei Bewerbergemeinschaften oder
privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste
Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten
Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die
Beurteilung des Antrags in dieser Hinsicht.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und
finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle haben folgende Mindestkriterien
für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines
Bieters festgelegt:
Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags,
Einreichung einer Eigenerklärung zum Vorhandensein bzw. zum späteren
Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestumsatz:
Die Anlage Umsatzkennzahlen ist mit dem Antrag vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im
aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 5 Mio. EUR im
Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt.
Der Tätigkeitsbereich des Auftrags umfasst diejenigen Leistungen, die
mit der hier geforderten Software für Beihilfestellen oder private
Krankenversicherungen in Deutschland erbracht worden sind.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann
eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen
wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des
Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend
vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Umsatzkennzahlen ist im Falle von
Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für
jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die
Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten
Unterauftragnehmern werden addiert.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung
mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens
innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und
vorgelegt wird:
5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio EUR für
Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für
alle Schadensfälle.
Die Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung werden in der eVergabe
abgefordert. Sollte die Versicherung nicht der geforderten und
zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der
Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen
Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt
werden; der Antrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom
Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von
Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen einzureichen.
Neben den o.a. Unterlagen werten Auftraggeber und Vergabestelle für die
Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
die ANLAGEN (bzw. Angaben in er eVergabe) Liste privilegierter
Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer und Erklärung
Bietergemeinschaft aus.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen
Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in
angemessener Qualität ausführen zu können.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle haben folgende Mindestkriterien
für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers
festgelegt:
Vorliegen einer vergleichbaren Referenzen,
Personalkennzahlen im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Referenzen:
Die Anlage Referenzbeschreibung ist mit dem Antrag vollständig
ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzbeschreibung mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem
31.12.2012 erfolgreich abgeschlossen hat bzw. die spätestens am
31.3.2018 produktiv gegangen sind. Eine Referenz ist dann mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar,
wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der
Vergabe-unterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung,
Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in
wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare
Referenzauftraggeber beschreiben. Dies ist nur der Fall, wenn als
Referenzprojekte Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen
(PKV) aus Deutschland benannt werden können. Projekte der Gesetzlichen
Krankenversicherungen werden wegen der fehlenden Vergleichbarkeit als
Referenz nicht berücksichtigt.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines
Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines
Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Fehlt diese
Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht
berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz
nachgefordert.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten
Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere
Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen.
Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand
vollständig abdeckt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es
dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die
Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht
zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht
ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot
von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung
nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE
Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Personalkennzahlen:
Die Anlage Personalkennzahlen ist mit dem Antrag vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die
Beschäftigtenzahl im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens
25 Vollzeitkräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt, wobei
Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
Der Tätigkeitsbereich des Auftrags umfasst diejenigen Leistungen, die
mit der hier geforderten Software für Beihilfestellen oder private
Krankenversicherungen in Deutschland erbracht worden sind.
Sollten diese Angaben den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann
eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen
wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des
Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend
vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Personalkennzahlen ist im Falle von
Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für
jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die
Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten
Unterauftragnehmern werden addiert.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn die
o.g. Mindestkriterien erfüllt werden. Erfüllt ein Bieter zwar die
Voraussetzungen nach vorstehendem Satz, haben der Auftraggeber oder die
Vergabestelle aber Kenntnis von Umständen, die der Annahme der
Leistungsfähigkeit des Bieters gleichwohl entgegenstehen könnten, so
bewerten Auftraggeber und Vergabestelle die Leistungsfähigkeit des
Bieters abschließend nach allgemeinen Grundsätzen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
keine Anwendung der Technologie von L. Ron Hubbard bei der
Auftragsdurchführung,
Erklärung nach Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein zu
Tariftreue und Zahlung eines Mindestlohnes
Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung
Zertifizierung nach SÜG
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/06/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 02/07/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet
ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische
Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze
bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und
Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische
Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene
Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden.
Für den Antrag / das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur
Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bewerber / Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung
der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich
daraus ergeben, dass ein Antrag/Angebot auf Grundlage unvollständiger
Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den
Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der
Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder
Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
seinen Lasten.
Bewerber-/Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums
bis zu dem in der Projektinformation als Schluss Frageforum
bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten
jeweils einzeln über die Senden Funktion einzureichen. Die Fragen und
die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern
unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin
Fragen und Antworten an alle Bieter über den Abschnitt Nachrichten
zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die
Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend
hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter
betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die
anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des
fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter
Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf
Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung
geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne
von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im
jeweiligen Einzel-fall, ob sie Antworten versendet.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbes inhaltliche Fragen der Bewerber zum Entwurf der
Leistungsbeschreibung, den dazugehörigen Anlagen sowie weiteren
vertraglichen Regelungen grundsätzlich nur in dem Umfang beantwortet
werden, wie er im Beschaffungsgegenstand (siehe Ziffer 3.1) dargestellt
ist und zur Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich ist.
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren
gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet
sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in
Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies
unverzüglich mitzuteilen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
E-Mail: [5]vergabekammer@wimi.landsh.de
Fax: +49 4319884702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/05/2018
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References
1. mailto:dataportvergabe8008@dataport.de?subject=TED
2. http://www.dataport.de/
3. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=P2TYMR9ZlY4%3d
4. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
5. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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