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Ausschreibung: Bereitstellung von Software - DE-Altenholz
Bereitstellung von Software
Software-Implementierung
Software-Konfiguration
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 208374-2018 (ID: 2018051609062437538)
Veröffentlicht: 16.05.2018
*
  DE-Altenholz: Bereitstellung von Software
   2018/S 92/2018 208374
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Dataport AöR
   Altenholzer Straße 10-14
   Altenholz
   24161
   Deutschland
   E-Mail: [1]dataportvergabe8008@dataport.de
   NUTS-Code: DEF0
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.dataport.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
   iles.ashx?subProjectId=P2TYMR9ZlY4%3d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierp
   ortal/dataport
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fachverfahren Beihilfe
   Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2018000002
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72268000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ausgeschrieben werden Lieferung, Konfiguration sowie Pflege und Support
   einer Standardsoftware, die nach entsprechender Konfiguration in der
   Lage ist, unter Beachtung des Beihilferechts der Freien und Hansestadt
   Hamburg (FHH) die komplette Beihilfebearbeitung zu übernehmen.
   Die Lösung muss zukunftsfähig sein, d. h. sie muss bereits bei
   Zuschlagserteilung weitere Komponenten beinhalten die stufenweise zu
   einem späteren Zeitpunkt zugeschaltet werden wie z.B. Prüfprogramme
   (GOÄ, GOZ, GebüH, DRG u. ä.).
   Das FV wird von der Dataport (AöR) für den Landesbetrieb der FHH
   Zentrum für Personaldienste (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2
   von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch
   Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weitere Träger
   von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware
   an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der
   Spezifika ist in der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen enthalten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72268000
   72263000
   72265000
   72267000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF02
   NUTS-Code: DE6
   NUTS-Code: DE5
   Hauptort der Ausführung:
   Freie und Hansestadt Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach §
   17 VgV wird eine Standardsoftware ausgeschrieben, die nach
   entsprechender Konfiguration in der Lage ist, unter Beachtung des
   Beihilferechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die komplette
   Beihilfebearbeitung zu übernehmen.
   Die Lösung muss zukunftsfähig sein, d. h. sie muss bereits bei
   Zuschlagserteilung weitere Komponenten beinhalten, die stufenweise zu
   einem späteren Zeitpunkt zugeschaltet werden wie z.B. Prüfprogramme
   (GOÄ, GOZ, GebüH, DRG u. ä.).
   Das FV wird vom IT-Dienstleister Dataport (AöR) für den Landesbetrieb
   der FHH Zentrum für Personaldienste (ZPD) beschafft und im
   Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen
   kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und
   ggf. weiterer Träger-Bundesländer von Dataport dazu. Für jede
   Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige
   Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in
   den Vergabeunterlagen enthalten.
   Die konkreten Anforderungen an den Vergabegegenstand sind in der
   Leistungsbeschreibung formuliert.
   Die Anforderungen im Teilnahmewettbewerb ergeben sich aus den
   Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 03/04/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen
   auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der
   Vergabeunterlagen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Als fachkundig ist nur derjenige Bewerber anzusehen, der über die
   Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu
   vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
   Ein Bewerber gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er
   aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position
   und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln
   gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil)
   fachgerecht ausführen zu können. Bei Bewerbergemeinschaften oder
   privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste
   Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten
   Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die
   Beurteilung des Antrags in dieser Hinsicht.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und
   finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
   Der Auftraggeber und die Vergabestelle haben folgende Mindestkriterien
   für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines
   Bieters festgelegt:
    Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags,
    Einreichung einer Eigenerklärung zum Vorhandensein bzw. zum späteren
   Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestumsatz:
   Die Anlage Umsatzkennzahlen ist mit dem Antrag vollständig ausgefüllt
   einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im
   aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 5 Mio. EUR im
   Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt.
   Der Tätigkeitsbereich des Auftrags umfasst diejenigen Leistungen, die
   mit der hier geforderten Software für Beihilfestellen oder private
   Krankenversicherungen in Deutschland erbracht worden sind.
   Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann
   eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen
   wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des
   Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend
   vom Verfahren auszuschließen.
   Der Nachweis Anlage Umsatzkennzahlen ist im Falle von
   Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für
   jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die
   Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten
   Unterauftragnehmern werden addiert.
   Betriebshaftpflichtversicherung:
   Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung
   mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens
   innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und
   vorgelegt wird:
   5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio EUR für
   Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für
   alle Schadensfälle.
   Die Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung werden in der eVergabe
   abgefordert. Sollte die Versicherung nicht der geforderten und
   zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der
   Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen
   Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt
   werden; der Antrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom
   Verfahren auszuschließen.
   Der Nachweis Anlage Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von
   Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen einzureichen.
   Neben den o.a. Unterlagen werten Auftraggeber und Vergabestelle für die
   Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   die ANLAGEN (bzw. Angaben in er eVergabe) Liste privilegierter
   Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer und Erklärung
   Bietergemeinschaft aus.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen
   Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in
   angemessener Qualität ausführen zu können.
   Der Auftraggeber und die Vergabestelle haben folgende Mindestkriterien
   für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers
   festgelegt:
    Vorliegen einer vergleichbaren Referenzen,
    Personalkennzahlen im Tätigkeitsbereich des Auftrags
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Referenzen:
   Die Anlage Referenzbeschreibung ist mit dem Antrag vollständig
   ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.
   Der Bieter benennt in der Anlage Referenzbeschreibung mit dem
   Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem
   31.12.2012 erfolgreich abgeschlossen hat bzw. die spätestens am
   31.3.2018 produktiv gegangen sind. Eine Referenz ist dann mit dem
   Auftragsgegenstand vergleichbar,
    wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der
   Vergabe-unterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung,
   Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
    Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in
   wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare
   Referenzauftraggeber beschreiben. Dies ist nur der Fall, wenn als
   Referenzprojekte Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen
   (PKV) aus Deutschland benannt werden können. Projekte der Gesetzlichen
   Krankenversicherungen werden wegen der fehlenden Vergleichbarkeit als
   Referenz nicht berücksichtigt.
   Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines
   Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines
   Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Fehlt diese
   Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht
   berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz
   nachgefordert.
   Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten
   Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere
   Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen.
   Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand
   vollständig abdeckt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es
   dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die
   Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
   Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht
   zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht
   ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot
   von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung
   nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE
   Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
   Personalkennzahlen:
   Die Anlage Personalkennzahlen ist mit dem Antrag vollständig ausgefüllt
   einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die
   Beschäftigtenzahl im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens
   25 Vollzeitkräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt, wobei
   Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
   Der Tätigkeitsbereich des Auftrags umfasst diejenigen Leistungen, die
   mit der hier geforderten Software für Beihilfestellen oder private
   Krankenversicherungen in Deutschland erbracht worden sind.
   Sollten diese Angaben den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann
   eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen
   wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des
   Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend
   vom Verfahren auszuschließen.
   Der Nachweis Anlage Personalkennzahlen ist im Falle von
   Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für
   jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die
   Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten
   Unterauftragnehmern werden addiert.
   Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn die
   o.g. Mindestkriterien erfüllt werden. Erfüllt ein Bieter zwar die
   Voraussetzungen nach vorstehendem Satz, haben der Auftraggeber oder die
   Vergabestelle aber Kenntnis von Umständen, die der Annahme der
   Leistungsfähigkeit des Bieters gleichwohl entgegenstehen könnten, so
   bewerten Auftraggeber und Vergabestelle die Leistungsfähigkeit des
   Bieters abschließend nach allgemeinen Grundsätzen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
    deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
    keine Anwendung der Technologie von L. Ron Hubbard bei der
   Auftragsdurchführung,
    Erklärung nach Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein zu
   Tariftreue und Zahlung eines Mindestlohnes
    Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung
    Zertifizierung nach SÜG
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/06/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 02/07/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet
   ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten statt.
   Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische
   Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze
   bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und
   Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
   Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische
   Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene
   Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden.
   Für den Antrag / das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur
   Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
   Dem Bewerber / Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung
   der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich
   daraus ergeben, dass ein Antrag/Angebot auf Grundlage unvollständiger
   Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
   Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den
   Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der
   Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
   Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder
   Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
   seinen Lasten.
   Bewerber-/Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums
   bis zu dem in der Projektinformation als Schluss Frageforum
   bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten
   jeweils einzeln über die Senden Funktion einzureichen. Die Fragen und
   die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern
   unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin
   Fragen und Antworten an alle Bieter über den Abschnitt Nachrichten
   zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die
   Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend
   hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter
   betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die
   anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des
   fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter
   Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf
   Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung
   geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne
   von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im
   jeweiligen Einzel-fall, ob sie Antworten versendet.
   Die Vergabestelle weist darauf hin, dass im Rahmen des
   Teilnahmewettbewerbes inhaltliche Fragen der Bewerber zum Entwurf der
   Leistungsbeschreibung, den dazugehörigen Anlagen sowie weiteren
   vertraglichen Regelungen grundsätzlich nur in dem Umfang beantwortet
   werden, wie er im Beschaffungsgegenstand (siehe Ziffer 3.1) dargestellt
   ist und zur Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich ist.
   Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die
   Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren
   gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder
   beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet
   sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in
   Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies
   unverzüglich mitzuteilen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Schleswig-Holstein
   Düsternbrooker Weg 94
   Kiel
   24105
   Deutschland
   Telefon: +49 4319884640
   E-Mail: [5]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Fax: +49 4319884702
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) hin. Dieser lautet:
   "§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/05/2018
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   3. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=P2TYMR9ZlY4%3d
   4. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
   5. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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