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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Siegen
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen
Dokument Nr...: 206846-2018 (ID: 2018051509095735959)
Veröffentlicht: 15.05.2018
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DE-Siegen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 91/2018 206846
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Universität Siegen
Adolf-Reichwein-Straße 2a
Siegen
57076
Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat 3 Abteilung Beschaffung
Telefon: +49 271740-4868
E-Mail: [1]beschaffung@zv.uni-siegen.de
Fax: +49 271740-14868
NUTS-Code: DEA5A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.uni-siegen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erstellung von Funktions- und Raumprogrammen sowie
Nutzersollvereinbarungen für die Universität Siegen
Referenznummer der Bekanntmachung: 3.3-01EU2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Universität Siegen ist eine mittelgroße interdisziplinär
ausgerichtete Hochschule mit aktuell knapp 20 000 Studierenden und
3.300 Beschäftigten in Forschung, Lehre und Verwaltung. Im Zuge der
Hochschulstandortentwicklungsplanung der Universität Siegen soll eine
bauliche Konzentration auf im Wesentlichen zwei Standorte umgesetzt
werden einmal am bisherigen Hauptstandort Adolf-Reichwein-Straße und
am neu zu schaffenden Campus Siegen-Mitte. Aufgrund dieser anstehenden
größeren strukturellen Änderungen, die mit umfangreichen Bauleistungen
einhergehen, werden qualifizierte Beratungsleistungen benötigt. Diese
umfassen auch die Erstellung von genehmigungsfähigen Funktions- und
Raumprogrammen sowie auch die Beratung und Unterstützung bei der
Erarbeitung der hochschulseitigen Beiträge zu der zu erstellenden
Nutzersollvereinbarung.
Weitere ausführliche Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen
(Bieterleitfaden, detailliert-technisch: Leistungsbeschreibung/
Vertragswerk).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71241000
71245000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5A
Hauptort der Ausführung:
Universität Siegen Adolf-Reichwein-Straße 2a
57076 Siegen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Unter dem Aspekt der Optimierung der Prozesse in Forschung und Lehre
einerseits und der Attraktivierung des Universitätsstandortes in allen
seinen Facetten andererseits wurden die (baulichen)
Entwicklungspotentiale für die Universität untersucht und ein baulicher
Masterplan entwickelt. Dieser sieht die Konzentration der Universität
auf im Wesentlichen 2 Standorte vor: Verlagerung der Fakultäten 1 bis 3
(alle Buchwissenschaften) in den neu zu schaffenden Campus Siegen
Mitte sowie Konzentration der Fakultät IV (Natur- und
Ingenieurwissenschaften) und die Neuerrichtung der Fakultät V
(Lebenswissenschaften) auf dem bisherigen Hauptstandort
Adolf-Reichwein-Straße. In einem ersten Schritt sollen die Bauprojekte
für die Unterbringung von Elektrotechnik/ Informatik der Fakultät IV
sowie die notwendigen Gebäude für die verschiedenen Disziplinen der
Fakultäten I und II realisiert werden. Diese Variante bietet eine Reihe
von Vorteilen in Form, Funktion, Flächennutzung sowie hinsichtlich der
zeitlichen Umsetzbarkeit und wird von allen Beteiligten sowohl
innerhalb der Universität aber auch von Seiten der Stadt Siegen, der
regionalen Wirtschaft, der Stadtgesellschaft sowie dem Ministerium für
Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) als die optimale
Perspektive angesehen.
Die zur Umsetzung notwendigen Unterlagen sind für verschiedene
Organisationseinheiten der Universität Siegen in jeweils zwei Schritten
zu erarbeiten:
Schritt 1 ist die Erstellung eines genehmigungsfähigen Funktions- und
Raumprogrammes,
Schritt 2 umfasst sämtliche hochschulseitigen Arbeiten, die Grundlage
einer Nutzersollvereinbarung darstellen.
Im Zusammenhang mit der Erstellung von Funktions- und Raumprogrammen
(Schritt 1) sind folgende Leistungen zu erbringen:
Erarbeiten eines Funktionsschemas auf Gebäudeebene durch Beschreibung
der funktionalen/ organisatorischen Zusammenhänge zwischen den
Funktionseinheiten,
Erarbeiten eines raumübergreifenden Funktionsschemas nach
Funktionseinheiten durch Beschreibung der funktionalen/
organisatorischen Zusammenhänge zwischen den Funktionseinheiten,
Definieren des Raumanforderungsprofils zur Überführung in ein
späteres Raumbuch,
Entwickeln und Abstimmen der terminlichen Vorstellung/ Ziele der
Universität,
Darstellen der Raumbezeichnungen gemäß Raumart, der Nutzung bzw. der
Art der durchzuführenden Tätigkeiten, der Nutzer, der
Raumnutzungscodes, der Art der Arbeitsplätze (ständige/ nicht
ständige), der Zahl der Arbeitsplätze,
Beschreiben allgemeiner Anforderungen an Gebäudestandorte,
Zusammenstellen sämtlicher Unterlagen für die Herbeiführung der
Genehmigung des Raumprogrammes und Nutzerbedarfs.
Im Rahmen der Erarbeitung der hochschulseitigen Beiträge zur
Nutzersollvereinbarung (Schritt 2) sind folgende Leistungen notwendig:
Durchführung der Bedarfserhebung mit den Nutzern (Abstimmung von
Terminen, Entwicklung von Fragebögen, Führen von Interviews,
Durchführung von Workshops mit der Nutzerseite),
ferner Darstellen der Funktionsschemata/ Arbeitsabläufe in Bezug auf
technische und infrastrukturelle Anforderungen, soweit bereits
beschreibbar, z. B. Zugangseinschränkungen, Wartung,
Aufstellen nutzungsspezifischer Gefährdungen, z. B. durch hinweisen
auf über laborübliche Bedingungen hinausgehende spezielle
Anforderungen,
Beschreiben nutzungsbedingter Genehmigungsanforderungen, z.B.
Klassifizieren nach besonderen Genehmigungsanforderungen (S1/S2/S3) im
Bereich Gentechnik, Strahlenschutz etc,
qualitative Beschreibung besonderer Raumanforderungen (Raumklima,
Akustik, Erschütterung etc.),
Beschreiben der Anforderungen an die innere und äußere Erschließung,
Beschreibung besonderer Anforderungen hinsichtlich Art und Umfang von
Werkstücken bzw. Maschinen mit Blick auf Anlieferung
(Zufahrten/Türbreiten, -höhen),
Zusammenstellen von (Nutzungs-)Art und Anzahl der Geräte.
Der AN hat die von ihm erarbeiteten Unterlagen als Grundlage für die
Nutzersollvereinbarung in einem Dokument zusammenzuführen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsdauer wird sich nach der tatsächlichen Beratungsdauer des
Projektes und wegen ggf. nachgelagerter erforderlicher Tätigkeiten
richten. Die vorstehende Angabe ist daher unverbindlich.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge an
Hand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich
prüfen und bewerten. Sollte sich ergeben, dass mehr als 5 Bewerber
grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen
erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes
vorgesehenen Bieter auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am
besten erfüllen. Die Bewertung erfolgt allein anhand der vorgelegten
Referenzen.
a) Projektleiter (Gewichtung insgesamt 40 %), davon:
Aa) Berufserfahrung (20 %).
Der Projektleiter mit der längsten Berufserfahrung aller Bewerber in
vollendeten Kalenderjahren erhält die Maximalpunktzahl. Die
Berufserfahrungen der Projektleiter der übrigen Bewerber werden
entsprechend ins Verhältnis dazu gesetzt.
Bb) Vergleichbare Referenzen (20 %).
Der Projektleiter, der die Referenzen mit den in der Auftragshöhe
höchsten kumulierten Werten aller Bewerber nachweisen kann, erhält die
Maximalpunktzahl. Die nachgewiesenen Werte der Projektleiter der
übrigen Bewerber werden entsprechend ins Verhältnis dazu gesetzt.
b) Stellvertretender Projektleiter (Gewichtung insgesamt 30 %), davon:
Aa) Berufserfahrung (15 %)
Der stellvertretende Projektleiter mit der längsten Berufserfahrung
aller Bewerber in vollendeten Kalenderjahren erhält die
Maximalpunktzahl. Die Berufserfahrungen der stellvertretenden
Projektleiter der übrigen Bewerber werden entsprechend ins Verhältnis
dazu gesetzt.
Bb) vergleichbare Referenzen (15 %)
Der stellvertretende Projektleiter, der die Referenzen mit den in der
Auftragshöhe höchsten kumulierten Werten aller Bewerber nachweisen
kann, erhält die Maximalpunktzahl. Die nachgewiesenen Werte der
stellvertretenden Projektleiter der übrigen Bewerber werden
entsprechend ins Verhältnis dazu gesetzt.
c) 3 x Projektmitarbeiter (Gewichtung zusammen 30 %, davon je
Mitarbeiter 10 %), davon:
Aa) Berufserfahrung jedes einzelnen Mitarbeiters (5 %)
Der Projektmitarbeiter mit der längsten Berufserfahrung aller Bewerber
in vollendeten Kalenderjahren erhält die Maximalpunktzahl. Die
Berufserfahrungen der übrigen Projektmitarbeiter werden entsprechend
ins Verhältnis dazu gesetzt.
Bb) vergleichbare Referenzen jedes einzelnen Mitarbeiters (5 %).
Der Projektmitarbeiter, der die Referenzen mit den in der Auftragshöhe
höchsten kumulierten Werten aller Bewerber nachweisen kann, erhält die
Maximalpunktzahl. Die nachgewiesenen Werte der übrigen
Projektmitarbeiter werden entsprechend ins Verhältnis dazu gesetzt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen der Leistungsphase II sind optionale Leistungen, die der
Auftraggeber nur im Falle der Genehmigung durch das Ministeriums für
Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragen
wird.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber
nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist
ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor
Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die
bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß
abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1)
geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei
Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie
zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,
124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den
Vergabeunterlagen beigefügten Formulars 521 EU Eigenerklärung
Ausschlussgründe erbracht werden,
aktueller Ausdruck aus dem Handels- oder Berufsregister oder einem
gleichwertigen Verzeichnis,
aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG.. Hierfür ist das Formblatt VOL 5d
Eigenerklärung Mindestlohngesetz zu verwenden,
Eigenerklärung zu den für den Auftrag vorgesehenen Personen, die die
Leistung tatsächlich erbringen würden, inklusive Angabe des
Projektverantwortlichen, seines Stellvertreters sowie der Mitglieder
des Projektteams je Leistungsabschnitt mit deren Qualifikation und
Berufserfahrung (gleichlaufende und zu verwendende Formularvorlage ist
den Vergabeunterlagen beigefügt).
Hinweis: Die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit ist allein Sache des
Bewerbers.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind
vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt
von jedem Mitglied mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende
Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte. Geforderte
Erklärungen/ Nachweise sind:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
von 3 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils
2 000 000 EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden hat bzw.
im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird;
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren
(Unternehmen) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen
Aufgabenbereiche (1. Erstellung von Funktions- und Raumprogrammen; 2.
Erstellung von Nutzersollvereinbarungen beides vorzugsweise in der
Hochschulberatung unter den Rahmenbedingungen des
nordrhein-westfälischen Hochschulkonsolidierungsprogrammes (HKoP)).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
A) Auf die geforderten Mindestdeckungssummen der
Betriebshaftpflichtversicherung der Ziffer III.1.2 a) wird hiermit
nochmals hingewiesen;
B) hinsichtlich des Kriteriums der Ziffer III.1.2 b) wird darauf
folgendes hingewiesen:
Der Bieter wird nur dann als geeignet angesehen, wenn er einen
vergleichbaren Umsatz von 600 000 EUR in Summe in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2015, 2016, 2017)
erreicht hat. Sofern das Geschäftsjahr 2017 noch nicht abgeschlossen
wurde, ist der Umsatz bezogen auf die Geschäftsjahre 2014, 2015 und
2016 anzugeben.
Andernfalls wird keine Eignung angenommen und es erfolgt ein Ausschluss
vom Verfahren.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die unter III.1.3) geforderten Nachweise sind von dem Bewerber bzw. den
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle
Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise
können vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sämtliche Referenzen müssen erbrachte Leistungen umfassen, die mit den
hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang
vergleichbar sind. Für Unternehmensreferenzen heißt das, sie müssen
sich auf die Erbringung von Beratungsleistungen im Sinne dieses
Auftragsgegenstandes beziehen. Diese müssen gegenüber vergleichbaren
Objekten/ Einrichtungen erbracht worden sein und Projekterfahrung bei
der Vorbereitung und Erstellung von Funktions- und Raumprogrammen sowie
Nutzersollvereinbarungen, d. h. z. B. Unterstützung bei der Ermittlung
und Definition des Nutzbedarfs, vorzugsweise unter den
Rahmenbedingungen des nordrhein-westfälischen
Hochschulkonsolidierungsprogrammes (HKoP) umfassen.
Als vergleichbar wird ein Objekt angesehen, wenn es sich um Hochschulen
und Forschungseinrichtungen, jeweils mit Laborflächen, mit einer Fläche
von mindestens 5 000 m^2 (Fachterminus: NF 1-6) handelt.
Im Hinblick auf den Umfang des Auftrags wird eine Vergleichbarkeit
unterstellt, wenn der Auftragswert sich auf mindestens 200 000 EUR pro
Jahr belief.
Persönliche Referenzen müssen zusätzlich die unten beschriebenen
weiteren Voraussetzungen belegen. Auf die Mindestkriterien wird
ausdrücklich hingewiesen.
Alle Referenzen müssen eine kurze Beschreibung des Leistungsinhalts,
den Namen des ausführenden Standorts des Bewerbers/ Mitglieds der
Bewerbergemeinschaft, den Zeitraum der Leistungserbringung, die Angabe
des Auftragswerts, den Auftraggeber inkl. Ansprechpartner, Anschrift,
Telefonnummer und Emailadresse enthalten. Bei allen Referenzen muss die
Ausführung abgeschlossen sein. Referenzen, die älter sind als 5 Jahre
(Stichtag:01.01.2013), werden nicht gewertet.
Im Einzelnen:
a) Persönliche Referenzen des Projektleiters und seines Stellvertreters
Aa) Projektleiter muss über mind. 8 Jahre Berufserfahrung verfügen. Die
Referenzen müssen verantwortliche Beratungsleistungen und zusätzlich
eine projektleitende Funktion im Referenzprojekt belegen;
Bb) Stellvertreter des Projektleiters muss über mind. 5 Jahre
Berufserfahrung verfügen. Die Referenzen müssen verantwortliche
Beratungsleistungen und zusätzlich in einer Referenz eine
projektleitende Funktion im Referenzprojekt sowie in einer weiteren
Referenz zumindest die Funktion als stellvertretender Projektleiter
belegen;
Cc) Projektmitarbeiter.
Das weitere Projektteam muss mindestens drei Mitarbeiter umfassen. Alle
drei müssen über mind. 2 Jahre Berufserfahrung verfügen. Es muss eine
Referenz für jedes Teammitglied vorgelegt werden. Die Referenzen müssen
die Erbringung typischer Beratungsleistungen im Referenzprojekt
nachweisen;
b) Unternehmensreferenzen über in den letzten 5 Jahren erbrachte
Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich
Art und Umfang vergleichbar sind (s. o.);
c) soweit ein Bewerber Nachunternehmer einsetzen will, hat er die
jeweiligen Teilleistungen zu benennen.
Beruft sich ein Bieter für den Nachweis seiner techn.
Leistungsfähigkeit auf Referenzen von Nachunternehmern für Leistungen,
auf die sein Betrieb nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe
der jeweiligen Teilleistungen und Namen der Nachunternehmer zu
benennen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
A) Hinsichtlich der Kriterien der Ziffer III.1.3 a) aa bb)
persönliche Referenzen wird darauf hingewiesen, dass der vorgesehene
Projektleiter sowie dessen Stellvertreter jeweils mindestens 2
Referenzen innerhalb des definierten Zeitraums vorweisen müssen;
B) hinsichtlich der Kriterien der Ziffer III.1.3 a) cc) persönliche
Referenzen wird darauf hingewiesen, dass für jedes Teammitglied eine
Referenz vorgelegt werden muss. Mehrfachbenennungen sind möglich;
C) hinsichtlich der Kriterien der Ziffer III.1.3) b) Referenzen des
Unternehmens müssen mindestens zwei mit dem Vorhaben vergleichbare
Referenzen innerhalb des definierten Zeitraums vorgewiesen werden. Die
Referenzen des Unternehmens dürfen mit den persönlichen Referenzen des
Projektleiters, dessen Stellvertreters oder Mitgliedern des
Projektteams deckungsgleich sein.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Von der Nettoauftragssumme werden 5 % als Vertragserfüllungssicherheit
einbehalten, die gegen eine unbefristete Bankbürgschaft ausgelöst
werden kann (Muster Vertragserfüllungsbürgschaft: s. Anlage 6 a).
Für Mängelansprüche ist eine Sicherheit in Höhe von 5 % der
Nettoabrechnungssumme zu leisten. Die Sicherheit ist in Form einer
Bürgschaft für Mängelansprüche auszuführen (Muster
Gewährleistungsbürgschaft: s. Anlage 6 b).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/06/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29/06/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetemTeilnahmewettbewerb nach
Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen
Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung
aller Bewerber und Bieter werden imgesamten Verfahren streng beachtet;
2. diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb
ein;
3. die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen
bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dieser
beschränkt deshalb die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden
Bieter anhand der unter Ziff. II.9 aufgezeigten Wertung der
Eignungsnachweise;
4. die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke
können unter
[5]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK herunter
geladen werden,
5. die Teilnahmeanträge sind bis zum 12.6.2018, 12.00 ausschließlich
elektronisch in Textform, mit qualifizierter oder fortgeschrittener
elektronische Signatur hochzuladen;
6. weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb finden sich in den
Vergabeunterlagen, die unter
[6]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK herunter
geladen werden kann.
7. nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten
Bewerber zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert.
Gleichzeitig wird den Bietern hiermit eine Verschwiegenheitserklärung
übersandt; nach deren Unterzeichnung wird den ausgewählten Bietern das
Dokument Masterplan zur Verfügung gestellt;
8. nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter (siehe Punkt
II.9 die Möglichkeit, ihre Angebote zu präsentieren. Außerdem werden
mit den Bietern Verhandlungsgespräche führt. Auf deren Grundlage werden
die verbliebenen Bieter aufgefordert werden, nochmals nunmehr
letztverbindliche Angebote abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich unbeschadet dessen vor, den Zuschlag auch
bereits auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, das ohne
weiteres Verhandeln - nach der ersten Aufforderung zur Angebotsabgabe
abgegeben wird.
9. Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum
Teilnahmewettbewerb ebenso wie über das spätere Verhandlungsverfahren
sind ausschließlich über die Vergabeplattform
[7]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK an den
Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte
erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56YUAK.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48128
Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer@brms.nrw.de
Fax: +49 2514112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag
spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2018
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References
1. mailto:beschaffung@zv.uni-siegen.de?subject=TED
2. http://www.uni-siegen.de/
3. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK
4. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK
5. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK
6. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK
7. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK
8. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
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