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Ausschreibung: Rettungsdienste - DE-Straubing
Rettungsdienste
Dokument Nr...: 120417-2018 (ID: 2018031709283243764)
Veröffentlicht: 17.03.2018
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DE-Straubing: Rettungsdienste
2018/S 54/2018 120417
Soziale und andere besondere Dienstleistungen Konzessionen
Vorinformation
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Straubing
Leutnerstraße 15
Straubing
94315
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zweckverband für Rettungsdienst und
Feuerwehralarmierung Straubing Geschäftsstelle
Telefon: +49 9421973-288/+49 9421973-235
E-Mail: [1]zrf-straubing@landkreis-straubing-bogen.de
Fax: +49 9421973230
NUTS-Code: DE22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.zrf-straubing.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter: [3]www.zrf-straubing.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunaler Zweckverband
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungskonzessionen zur Stationierung und dem Betrieb von 4
Rettungswagen an diversen Standorten im Rettungsdienstbereich Straubing
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75252000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vorhaltung und Betrieb eines Rettungswagens pro Los.
Notfallmedizinische Versorgung von Notfallpatienten am Notfallort und
Transport von Notfallpatienten mittels entsprechend geschultem Personal
auf Weisung der Integrierten Leitstelle Straubing, grundsätzlich
unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs, für den Zeitraum
vom 1.10.2018 bis 30.9.2023.
Notfallpatienten sind Verletzte und Kranke, die sich in Lebensgefahr
befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten
sind, wenn sie nicht unverzüglich die erforderliche medizinische
Versorgung erhalten. Notfallmedizinische Versorgung sind die
medizinischen Maßnahmen zur Abwendung von Lebensgefahr und schweren
gesundheitlichen Schäden sowie zur Herstellung der Transportfähigkeit
von Notfallpatienten. Notfalltransport ist die Beförderung von
Notfallpatienten unter fachgerechter medizinischen Betreuung in eine
für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Standort Kirchroth
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE22B
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vorhaltung und Betrieb eines Rettungswagens innerhalb des
Versorgungsbereichs der Rettungswache Straubing.
Der Stellplatz soll in der Gemeinde 94356 Kirchroth möglichst in
unmittelbarer Nähe zur Staatsstraße 2148 entweder im Bereich der
Dekan-Seitz-Straubing oder im Bereich der Bernauer Straße errichtet
werden.
Die derzeitige wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite
Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche. Die Stundenzahl ist nach
derzeitigem Stand von Montag bis Sonntag jeweils von 8.00 bis 20.00
einzubringen.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/10/2018
Ende: 30/09/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Standort Pankofen
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE224
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vorhaltung und Betrieb eines Rettungswagens innerhalb des
Versorgungsbereichs der Rettungswache Plattling.
Der Stellplatz soll im Ortsteil Pankofen, 94447 Plattling, möglichst in
unmittelbarer Nähe zur Staatsstraße 2124 entweder im Bereich der
Pankofener Dorfstraße, der Pankofener Hauptstraße oder Pankofen Mühle
errichtet werden.
Die derzeitige wöchentliche Bereitstellung (=betriebsbereite
Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche. Die Stundenzahl ist nach
derzeitigem Stand von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 20.00,
Samstag und Sonntag jeweils von 10.00 bis 22.00 einzubringen.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/10/2018
Ende: 30/09/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Standort Außernzell-Großmeicking
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE224
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vorhaltung und Betrieb eines Rettungswagens innerhalb des
Versorgungsbereichs der Rettungswache Hengersberg.
Der Stellplatz soll im Landkreis Deggendorf, hier im Ortsteil
Großmeicking, 94532 Außernzell, in unmittelbarer Nähe zur Staatsstraße
2126 errichtet werden.
Die derzeitige wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite
Vorhaltung) beträgt 112 Stunden pro Woche. Die Stundenzahl ist nach
derzeitigem Stand von Montag bis Donnerstag jeweils von 8.00 bis 22.00,
Freitag bis Sonntag durchgehend von 8.00 bis 22.00 einzubringen.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/10/2018
Ende: 30/09/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Standort Deggendorf-Nord
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE224
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vorhaltung und Betrieb eines Rettungswagens innerhalb des
Versorgungsbereichs der Rettungswache Deggendorf.
Der Standort muss sich im Norden der Stadt Deggendorf mit
verkehrsgünstiger Lage zur Bundesstraße B 11 befinden, möglichst in
unmittelbarer Nähe der Konrad-Adenauer-Straße, Graflinger Straße oder
Schauflinger Straße.
Die derzeitige wöchentliche Bereitstellung (=betriebsbereite
Vorhaltung) beträgt 50 Stunden pro Woche. Die Stundenzahl ist nach
derzeitigem Stand von Montag bis Donnerstag jeweils von 22.00 bis 8.00
und von Sonntag 22.00 bis Montag 8.00 einzubringen.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/10/2018
Ende: 30/09/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien/Eignungsnachweise sind in Ziffer 12 lit. b) der
Bewerbungsunterlagen (Teil A der Vergabeunterlagen) im Einzelnen
aufgeführt. Dort sind auch folgende Mindestanforderungen an die Eignung
aufgestellt:
Vergleichbare Referenz aus dem Zeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2017,
Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte
berechtigten Person(en),
Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme von jeweils 5 Millionen für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden,
Erfüllung der Anforderungen Sonderbedarf.
In Ziffern 12 lit. a) und lit. c) und 13 sind im Einzelnen die
Teilnahmebedingungen/Mindestanforderungen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1
KonzVgV benannt.
Zuschlagskriterien sind:
Leistungskosten (50 %),
Konzept Notfallrettung (50 %).
Dazu sowie zu den Unterkriterien und den Wertungsmaßgaben siehe Ziffer
12 lit. d) der Bewerbungsbedingungen.
Es wird auf die Ausführungen unten unter Ziffer VI.3 verwiesen.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Vorlage einer Genehmigung des Konzessionsnehmers nach Art. 21 Abs. 1
BayRDG
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 27/04/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Frist für Bieterfragen endet am 17.4.2018.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich
und rechtzeitig in Textform (Brief, Fax, E-Mail) und in deutscher
Sprache ausschließlich an oben genannte Kontaktstelle zu richten.
Rechtzeitig gestellte Fragen und angeforderte zusätzliche Auskünfte
über die Vergabeunterlagen werden spätestens bis 6 Tage vor Ablauf der
Angebotsfrist beantwortet bzw. erteilt. Weniger als 10 Tage vor Ablauf
der Angebotsfrist angeforderte Auskünfte gelten regelmäßig als nicht
mehr rechtzeitig und werden vom Auftraggeber aus Gründen der
Gleichbehandlung grundsätzlich nicht mehr beantwortet.
2. Nicht abschließend geklärt ist, ob das vorliegende Vergabeverfahren
den Bestimmungen aus §§ 97 ff., 148 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung
(KonzVgV) unterliegt. Denn es erscheint zumindest möglich, dass hier
die Ausnahmebestimmung des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB einschlägig ist. Vor
dem Hintergrund der Entscheidung der VK Südbayern vom 14.2.2017 (Az.
Z3-3-3194-1-54-12/16) berücksichtigt der Konzessionsgeber vorliegend
jedoch vorsorglich und vorrangig auch die Bestimmungen aus §§ 97 ff.,
148 ff. des GWB und der KonzVgV. Eine Selbstbindung des
Konzessionsgebers an diese Bestimmungen soll dadurch aber gerade nicht
begründet werden.
3. Sollten die Bestimmungen des §§ 97 ff., 148 ff. des GWB sowie der
KonzVgV nicht anwendbar sein, so ist zuständig für Rechtsbehelfe gegen
das Verfahren nicht die unten unter Ziffer VI.4 benannte Vergabekammer,
sondern das
Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg,
Haidplatz 1,
93047 Regensburg,
Telefon +4994150220,
Fax +499415022999.
4. Das vorliegende Bekanntmachungsformular bietet nicht ausreichend
Platz für die exakte Benennung aller Teilnahmebedingungen und
-kriterien. Daher sind diese oben unter Ziffer III.1.4 nur
zusammengefasst und teilweise verkürzt wiedergegeben. Im Einzelnen wird
deshalb auf die betreffenden Ausführungen in Teil A der
Vergabeunterlagen, dort unter Ziffern 12 bis 13 der
Bewerbungsbedingungen verwiesen. Diese Ausführungen in den
Bewerbungsbedingungen gelten vorrangig.
5. Im Rahmen der Prüfung der Geeignetheit der Bewerber bzw.
Bewerbergemeinschaften, rettungsdienstliche Einsätze durchzuführen,
wird insbesondere geprüft, ob der Bewerber bzw. der
Bewerbergemeinschaft in der Lage ist, durch zusätzliches
Leistungspotential auch Großschadenslagen zu bewältigen (sog.
Sonderbedarf Art. 13 Abs. 2 S. 3 und 19 BayRDG). Insoweit besteht
auch eine Mindestanforderung an die Eignung. Näheres hierzu siehe
insbesondere in Ziffer 12 der Bewerbungsbedingungen (Teil A der
Vergabeunterlagen) und in Teil C der Vergabeunterlagen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer
unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und
in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der
Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung
oder der Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der
Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs.
2 GWB).
Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor
Erteilung der Zuschlags über den Namen des Bieters, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt
der Vertragsschlusses informiert (§ 134 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2018
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