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Ausschreibung: Möbel für Warte- und Empfangshallen - DE-Berlin
Möbel für Warte- und Empfangshallen
Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
Dokument Nr...: 120288-2018 (ID: 2018031709262543615)
Veröffentlicht: 17.03.2018
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DE-Berlin: Möbel für Warte- und Empfangshallen
2018/S 54/2018 120288
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf / Einkauf für Liefer- und
Dienstleistungen, Gebäude B027 Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Berlin
12521
Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
Fax: +49 306091-70641
NUTS-Code: DE406
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
RV Lieferung und Montage der Neubestuhlung, Demontage und Entsorgung
der Altbestuhlung am Flughafen Berlin Schönefeld (Los 2)
Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2017-0230
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39156000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage der
Neubestuhlung für die Wartebereiche am Flughafen Berlin-Schönefeld
sowie Demontage und Entsorgung der Altbestuhlung, einschließlich des
damit zusammenhängenden Services
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39110000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406
Hauptort der Ausführung:
Flughafen Berlin-Schönefeld
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es sind im Wesentlichen folgende Aufgaben (Leistungsbestandteile) zu
erfüllen:
Der Auftraggeber beabsichtigt am Flughafen Berlin-Schönefeld im Laufe
der nächsten Jahre sukzessive die Bestuhlung in den Wartebereichen
aller Terminals auszutauschen.
Die Anzahl der auszutauschenden Sitzplätze beträgt nach heutigem Stand
ca. 2 000. Neben Standard-Ausführungen sind auch PRM-Sitze und
Stehhilfen sowie Banklösungen als Vollpolsterbänke zu liefern,
teilweise erfolgt die Ausstattung mit Elektromodulen zum Laden mobiler
Endgeräte.
Die Leistungen sind in 3 Leistungsbereiche gegliedert und umfassen im
Wesentlichen.
Herstellung, Lieferung und funktionsfähige Montage sowie
betriebsbereite Übergabe der Neubestuhlung,
Demontage und Entsorgung der Bestandsmöblierung,
Ersatzteilversorgung für mindestens 7 Jahre.
Die Lieferung sowie die Montage- und Demontagearbeiten sind
mehrheitlich in den Nachtzeiten (22.00 4.00 Uhr) auszuführen.
Der Auftraggeber beabsichtigt für das Jahr 2018 die Lieferung und
Montage von ca. 900 Sitzplätzen zu beauftragen.
In den beiden Folgejahren (2019/2020) plant der Auftraggeber für die
restliche Neubestuhlung relativ gleichmäßige Abrufe. Für die restliche
Laufzeit ist von kleinen Chargen oder / und Ersatzbeschaffung
auszugehen. Der Austausch der Bestuhlung erfolgt Gate für Gate bzw.
nach Warteräumen / Terminalbereichen.
Das genannte Gesamtvolumen basiert auf den derzeit vorliegenden
Erfahrungswerten. Es kann je nach Bedarfssituation über- bzw.
unterschritten werden. Ein Rechtsanspruch auf vollständige Ausschöpfung
des geplanten Volumens besteht nicht.
Die Leistungen werden als Rahmenvertrag ausgeschrieben, Laufzeit des
Vertrages sind 5 Jahre plus maximal 24 Monate (Option, siehe II.2.11).
Für die gesamte administrative Kommunikation ist ein Koordinator bzw.
dessen Stellvertreter durch den Auftragnehmer zu benennen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
[siehe Ziffer II.2.11) dieser Bekanntmachung]
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des
Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer um bis zu 24 Monate
verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor
Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer
hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle
einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche
(insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern
(der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften
(BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen
für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern
(NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern
wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit
Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf
Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail,
Telefon- und Faxnummer.
2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum
Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate).
3) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie soweit
anwendbar § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m.
und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(MiLoG). Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung
zur Verfügung.
4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete
Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall,
die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter
Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen
Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur
Verfügung.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur
BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts
vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe
haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB
darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem
Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte
Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe
vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem
Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser
Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für
diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen
Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu
erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für
das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B.
Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis
der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem
Teilnahmeantrag die in Ziff. III. 1.1) Nr. 1 bis 3 dieser
Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblätter zur Verfügung.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw.
zu verlangen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den
Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres
und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt
ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der BewGe in Höhe von
720 000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser
Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als
auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von
Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung
zu addieren. Sofern der Bewerber/ die BewGe zur Erfüllung der
Mindestanforderungen unter 1) auf Angaben/ Daten von Dritten/
Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind
die obigen Angaben/ Nachweise/ Erklärungen auch für den Dritten/
Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist
eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers/ konzernverbundenen
Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen,
finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen
bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung
zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
beizuziehen bzw. zu verlangen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen.
1) Unternehmensreferenz
Es sind mindestens drei Unternehmensreferenzen von dem Bewerber/ der
BewGe aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten
Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.2.4 der
Bekanntmachung) vergleichbar sind und innerhalb der letzten fünf Jahre
erbracht worden sein müssen.
Vergleichbare Leistungen sind:
a) Lieferung und Montage vergleichbarer Möbel für Warteräume von
jeweils mindestens 750 Sitzplätze.
Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen von dem Bewerber/die
BewGe in seinen/ ihren Referenzen jeweils alle Leistungen gemäß III.1.3
Ziffer Punkt 1. a) nachgewiesen werden (Mindestanforderung. Die
Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem
weiteren Vergabeverfahren.
Bei Einreichung von mehr als drei Referenzen wird der Bewerber/ die
BewGe gebeten, eindeutig zu kennzeichnen, welche Referenzen für die
Erfüllung der Mindestanforderung herangezogen werden sollen.
Die Darstellung aller Referenzen soll in Tabellenform erfolgen und muss
nachfolgende Angaben beinhalten:
Name und Anschrift, akt. Telefonnummer eines Ansprechpartners beim
Auftraggeber, bei dem die Mindestanforderungen erfüllt wurden,
Ausführungszeitraum,
Eindeutige, kurze Beschreibung der Leistungserbringung,
Angabe Anzahl der Sitzplätze,
Angaben zur Lieferkette: Produktion, Lieferung, Montage, Service mit
Angabe, ob und in welchem Umfang (%) Nachunternehmer eingesetzt wurden.
Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der Auftraggeber Formulare
zur Verfügung, das von dem Bewerber/ der BewGe genutzt werden soll.
2) Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit
2.1) Erklärung des Unternehmens über die durchschnittliche Anzahl an
Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
gegliedert nach Berufsgruppen. Die Angaben sind für jedes Jahr separat
anzugeben.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur
Verfügung.
2.2) Nennung des Ansprechpartners
Nennung des Ansprechpartners des Bewerbers/ der BewGe, welcher zum
Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung für den gesamten
Vertragszeitraum vorgesehen ist. Anzugeben ist dabei die berufliche
Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Bei Angabe von mehr
als einem Ansprechpartner wird der Bewerber/ die BewGe gebeten,
eindeutig zu kennzeichnen, welche der genannten Personen für die
Eignungsprüfung herangezogen werden soll.
Es gelten für jeden der benannten Ansprechpartner, nachfolgend
aufgeführte Mindestanforderungen:
a) berufliche Erfahrung im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen
gemäß III.1.3. Punkt 1.),
b) nachweisliche Erfahrung als Projektleiter 2 Jahre.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus
dem weiteren Vergabeverfahren.
Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der Auftraggeber ein
Formular zur Verfügung, das von dem Bewerber/ der BewGe genutzt werden
soll.
Sofern der Bewerber/ die BewGe zur Erfüllung der Anforderungen auf
Angaben/ Daten von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen
Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer
III.1.3. auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundene
Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/
Nachunternehmers/ konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach
dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/ oder
Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen
(Verpflichtungserklärung). Die Vergabestelle behält sich vor, die
Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die
Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben,
Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3.
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der
Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BewGe
eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der AG
seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im
weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, nachzufordern oder ggf.
korrigieren zu lassen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Gemäß Vergabeunterlagen
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Gemäß Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Dienstleister muss zur Ausführung im Leistungszeitraum folgende
Voraussetzungen erfüllen:
a) Das eingesetzte Führungspersonal muss die deutsche Sprache fließend
und grammatikalisch einwandfrei in Wort und Schrift beherrschen.
Alle o.g. Bedingungen müssen jeweils während des gesamten
Leistungszeitraumes vorliegen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/04/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit
Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche
Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG
führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail
unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) und des
Aktenzeichens EA-2017-0230 an die E-Mailadresse
[4]einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.4.2018,
12.00 , an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind.
Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG
wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von
Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die
das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
[5]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt
daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von
aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von
Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen
die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und
durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der
TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem
bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein
bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten
der Mitglieder der BewGe beizufügen.
4) Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in
deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter
expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2017-0230 auf dem verschlossenen
Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im
Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei
der benannten Kontaktstelle die Übersendung per Telefax oder in
elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu
ist das auf der Vergabeplattform des AGs veröffentlichte Formular zu
verwenden.
5) Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten
Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien
Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem
nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien)
bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw.
die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich
und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des
Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
verlangen.
7) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA
eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine
Beurteilung der Eignung eintreten.
9) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben
im Besitz des AGs.
10) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden
EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und
der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht
vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 331866-1617
Fax: +49 331866-1652
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind,
innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
4. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g.
Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des §
160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135
GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB
zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu
beachten.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2018
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1. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
2. http://www.berlin-airport.de/
3. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
4. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
5. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
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