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Ausschreibung: Möbel für Warte- und Empfangshallen - DE-Berlin
Möbel für Warte- und Empfangshallen
Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
Dokument Nr...: 120288-2018 (ID: 2018031709262543615)
Veröffentlicht: 17.03.2018
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  DE-Berlin: Möbel für Warte- und Empfangshallen
   2018/S 54/2018 120288
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
   Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf / Einkauf für Liefer- und
   Dienstleistungen, Gebäude B027  Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
   Berlin
   12521
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf
   E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
   Fax: +49 306091-70641
   NUTS-Code: DE406
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   RV Lieferung und Montage der Neubestuhlung, Demontage und Entsorgung
   der Altbestuhlung am Flughafen Berlin Schönefeld (Los 2)
   Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2017-0230
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   39156000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage der
   Neubestuhlung für die Wartebereiche am Flughafen Berlin-Schönefeld
   sowie Demontage und Entsorgung der Altbestuhlung, einschließlich des
   damit zusammenhängenden Services
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   39110000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE406
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen Berlin-Schönefeld
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es sind im Wesentlichen folgende Aufgaben (Leistungsbestandteile) zu
   erfüllen:
   Der Auftraggeber beabsichtigt am Flughafen Berlin-Schönefeld im Laufe
   der nächsten Jahre sukzessive die Bestuhlung in den Wartebereichen
   aller Terminals auszutauschen.
   Die Anzahl der auszutauschenden Sitzplätze beträgt nach heutigem Stand
   ca. 2 000. Neben Standard-Ausführungen sind auch PRM-Sitze und
   Stehhilfen sowie Banklösungen als Vollpolsterbänke zu liefern,
   teilweise erfolgt die Ausstattung mit Elektromodulen zum Laden mobiler
   Endgeräte.
   Die Leistungen sind in 3 Leistungsbereiche gegliedert und umfassen im
   Wesentlichen.
    Herstellung, Lieferung und funktionsfähige Montage sowie
   betriebsbereite Übergabe der Neubestuhlung,
    Demontage und Entsorgung der Bestandsmöblierung,
    Ersatzteilversorgung für mindestens 7 Jahre.
   Die Lieferung sowie die Montage- und Demontagearbeiten sind
   mehrheitlich in den Nachtzeiten (22.00  4.00 Uhr) auszuführen.
   Der Auftraggeber beabsichtigt für das Jahr 2018 die Lieferung und
   Montage von ca. 900 Sitzplätzen zu beauftragen.
   In den beiden Folgejahren (2019/2020) plant der Auftraggeber für die
   restliche Neubestuhlung relativ gleichmäßige Abrufe. Für die restliche
   Laufzeit ist von kleinen Chargen oder / und Ersatzbeschaffung
   auszugehen. Der Austausch der Bestuhlung erfolgt Gate für Gate bzw.
   nach Warteräumen / Terminalbereichen.
   Das genannte Gesamtvolumen basiert auf den derzeit vorliegenden
   Erfahrungswerten. Es kann je nach Bedarfssituation über- bzw.
   unterschritten werden. Ein Rechtsanspruch auf vollständige Ausschöpfung
   des geplanten Volumens besteht nicht.
   Die Leistungen werden als Rahmenvertrag ausgeschrieben, Laufzeit des
   Vertrages sind 5 Jahre plus maximal 24 Monate (Option, siehe II.2.11).
   Für die gesamte administrative Kommunikation ist ein Koordinator bzw.
   dessen Stellvertreter durch den Auftragnehmer zu benennen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   [siehe Ziffer II.2.11) dieser Bekanntmachung]
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des
   Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer um bis zu 24 Monate
   verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor
   Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer
   hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle
   einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche
   (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern
   (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften
   (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen
   für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern
   (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern
   wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit
   Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf
   Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
   1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
   Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail,
   Telefon- und Faxnummer.
   2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum
   Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate).
   3) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie  soweit
   anwendbar  § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG.
   Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m.
   und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
   (MiLoG). Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung
   zur Verfügung.
   4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete
   Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
   Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall,
   die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter
   Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen
   Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
   Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
   Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur
   Verfügung.
   BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur
   BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts
   vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe
   haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB
   darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem
   Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte
   Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe
   vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
   5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /
   Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
   des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
   bestehenden Verbindungen.
   Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem
   Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser
   Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für
   diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen
   Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu
   erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für
   das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B.
   Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis
   der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem
   Teilnahmeantrag die in Ziff. III. 1.1) Nr. 1 bis 3 dieser
   Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
   Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblätter zur Verfügung.
   Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw.
   zu verlangen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den
   Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die
   Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
   1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren.
   Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres
   und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben.
   Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt
   ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der BewGe in Höhe von
   720 000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser
   Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
   Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als
   auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von
   Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung
   zu addieren. Sofern der Bewerber/ die BewGe zur Erfüllung der
   Mindestanforderungen unter 1) auf Angaben/ Daten von Dritten/
   Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind
   die obigen Angaben/ Nachweise/ Erklärungen auch für den Dritten/
   Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist
   eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers/ konzernverbundenen
   Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen,
   finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen
   bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
   Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung
   zur Verfügung.
   Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
   beizuziehen bzw. zu verlangen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen.
   1) Unternehmensreferenz
   Es sind mindestens drei Unternehmensreferenzen von dem Bewerber/ der
   BewGe aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten
   Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.2.4 der
   Bekanntmachung) vergleichbar sind und innerhalb der letzten fünf Jahre
   erbracht worden sein müssen.
   Vergleichbare Leistungen sind:
   a) Lieferung und Montage vergleichbarer Möbel für Warteräume von
   jeweils mindestens 750 Sitzplätze.
   Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen von dem Bewerber/die
   BewGe in seinen/ ihren Referenzen jeweils alle Leistungen gemäß III.1.3
   Ziffer Punkt 1. a) nachgewiesen werden (Mindestanforderung. Die
   Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem
   weiteren Vergabeverfahren.
   Bei Einreichung von mehr als drei Referenzen wird der Bewerber/ die
   BewGe gebeten, eindeutig zu kennzeichnen, welche Referenzen für die
   Erfüllung der Mindestanforderung herangezogen werden sollen.
   Die Darstellung aller Referenzen soll in Tabellenform erfolgen und muss
   nachfolgende Angaben beinhalten:
    Name und Anschrift, akt. Telefonnummer eines Ansprechpartners beim
   Auftraggeber, bei dem die Mindestanforderungen erfüllt wurden,
    Ausführungszeitraum,
    Eindeutige, kurze Beschreibung der Leistungserbringung,
    Angabe Anzahl der Sitzplätze,
    Angaben zur Lieferkette: Produktion, Lieferung, Montage, Service mit
   Angabe, ob und in welchem Umfang (%) Nachunternehmer eingesetzt wurden.
   Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der Auftraggeber Formulare
   zur Verfügung, das von dem Bewerber/ der BewGe genutzt werden soll.
   2) Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit
   2.1) Erklärung des Unternehmens über die durchschnittliche Anzahl an
   Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
   gegliedert nach Berufsgruppen. Die Angaben sind für jedes Jahr separat
   anzugeben.
   Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur
   Verfügung.
   2.2) Nennung des Ansprechpartners
   Nennung des Ansprechpartners des Bewerbers/ der BewGe, welcher zum
   Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung für den gesamten
   Vertragszeitraum vorgesehen ist. Anzugeben ist dabei die berufliche
   Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Bei Angabe von mehr
   als einem Ansprechpartner wird der Bewerber/ die BewGe gebeten,
   eindeutig zu kennzeichnen, welche der genannten Personen für die
   Eignungsprüfung herangezogen werden soll.
   Es gelten für jeden der benannten Ansprechpartner, nachfolgend
   aufgeführte Mindestanforderungen:
   a) berufliche Erfahrung im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen
   gemäß III.1.3. Punkt 1.),
   b) nachweisliche Erfahrung als Projektleiter  2 Jahre.
   Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus
   dem weiteren Vergabeverfahren.
   Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der Auftraggeber ein
   Formular zur Verfügung, das von dem Bewerber/ der BewGe genutzt werden
   soll.
   Sofern der Bewerber/ die BewGe zur Erfüllung der Anforderungen auf
   Angaben/ Daten von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen
   Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer
   III.1.3. auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundene
   Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/
   Nachunternehmers/ konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach
   dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/ oder
   Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen
   (Verpflichtungserklärung). Die Vergabestelle behält sich vor, die
   Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
   Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die
   Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
   Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben,
   Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3.
   Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der
   Mindestanforderungen.
   Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
   Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BewGe
   eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der AG
   seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im
   weiteren Verfahren berücksichtigt.
   Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder
   fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, nachzufordern oder ggf.
   korrigieren zu lassen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Gemäß Vergabeunterlagen
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Gemäß Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit
   bevollmächtigtem Vertreter
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Dienstleister muss zur Ausführung im Leistungszeitraum folgende
   Voraussetzungen erfüllen:
   a) Das eingesetzte Führungspersonal muss die deutsche Sprache fließend
   und grammatikalisch einwandfrei in Wort und Schrift beherrschen.
   Alle o.g. Bedingungen müssen jeweils während des gesamten
   Leistungszeitraumes vorliegen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/04/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit
   Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
   Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
   in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
   Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die
   Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche
   Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG
   führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
   2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail
   unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) und des
   Aktenzeichens EA-2017-0230 an die E-Mailadresse
   [4]einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden
   grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.4.2018,
   12.00 , an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind.
   Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG
   wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von
   Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die
   das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
   [5]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt
   daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von
   aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von
   Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen
   die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und
   durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
   3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der
   TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem
   bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein
   bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten
   der Mitglieder der BewGe beizufügen.
   4) Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in
   deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter
   expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2017-0230 auf dem verschlossenen
   Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im
   Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei
   der benannten Kontaktstelle  die Übersendung per Telefax oder in
   elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu
   ist das auf der Vergabeplattform des AGs veröffentlichte Formular zu
   verwenden.
   5) Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten
   Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien
   Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem
   nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien)
   bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw.
   die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich
   und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
   6) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des
   Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
   verlangen.
   7) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der
   Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
   8) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA
   eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
   haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
   dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine
   Beurteilung der Eignung eintreten.
   9) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben
   im Besitz des AGs.
   10) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden
   EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
   zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und
   der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht
   vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Brandenburg
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
   und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   Telefon: +49 331866-1617
   Fax: +49 331866-1652
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
   2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind,
   innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw.
   Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
   3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden.
   4. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf
   Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g.
   Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
   Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des §
   160 Abs. 3 GWB vorliegen.
   5. Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135
   GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB
   zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu
   beachten.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/03/2018
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   1. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
   2. http://www.berlin-airport.de/
   3. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
   4. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
   5. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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