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Ausschreibung: Medizinische Geräte - DE-Frankfurt am Main
Medizinische Geräte
Dokument Nr...: 119458-2018 (ID: 2018031709134742786)
Veröffentlicht: 17.03.2018
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  DE-Frankfurt am Main: Medizinische Geräte
   2018/S 54/2018 119458
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Klinikum Frankfurt-Höchst GmbH
   Gotenstraße 6-8
   Frankfurt am Main
   65929
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dorothèe Leinberger Wirtschaftsabteilung
   Telefon: +49 6931062681
   E-Mail: [1]Dorothee.Leinberger@KlinikumFrankfurt.de
   Fax: +49 6931062408
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.KlinikumFrankfurt.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Kommunalunternehmen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung eines monoplanen bodenmontierten Artis pheno Systems
   Referenznummer der Bekanntmachung: KFH 3217-11
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33100000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung und Installation eines monoplanen bodenmontierten
   Robot-Systems incl. Einweisung und Schulung sowie eines optionalen
   Service-Paketes
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   Hauptort der Ausführung:
   Neubau des Klinikums Frankfurt Höchst GmbH, Gotenstraße 6-8, 65929
   Frankfurt a.M.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Rahmen des Neubaus des Klinikums Frankfurt Höchst wird die
   Einrichtung eines interdisziplinär genutzten Robot-Systems mit
   gefässchirurgischem und neurochirurgischem Schwerpunkt beabsichtigt.
   Hierzu soll das monoplane, bodenmontierte Robot-System Artis pheno
   der Firma Siemens beschafft werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Der Auftraggeber ist nach einer Marktanalyse zu der Entscheidung
   gekommen, dass nur das Artis-pheno-System der Firma Siemens seinen
   Leistungsanforderungen an ein interdisziplinär genutztes, monoplanes,
   bodenmontiertes Hybrid-OP-System gerecht wird. Das Artis-pheno-System
   verfügt als einziges System am Markt über ein höhenverstellbares
   ISO-Zentrum, das sich automatisch an die jeweilige Tischposition (auch
   schräge Tischpositionen) anpassen kann. Die Bildgebungseinheit ist in
   der Lage im Rahmen der Interventionsplanung vorgesehene Positionen auf
   Abruf einzunehmen und während der Intervention gespeicherte Positionen
   jederzeit Milimetergenau und ohne zusätzliche Durchleuchtung wieder
   einzunehmen. Im Falle einer Reanimation oder notfallmäßigen Konversion
   (während einer bildgestützten Intervention) ist ein sekundenschnelles
   Zurückfahren der bildgebenden Einheit (per Knopfdruck) in die
   Parkposition ein wesentlicher Teil des geplanten Sicherheitskonzeptes.
   Ein bodenmontiertes Bildgebungssystem verhindert außerdem Staub- und
   Partikelablagerungen, welche über den Luftstrom in das OP-Gebiet, auf
   Patienten, auf OP-Tische, Instrumente und Implantate gelangen könnten.
   Es erleichtert zudem die Reinigung und Wartung und trägt so insgesamt
   zu einer größtmöglichen Sterilität und zukunftsfähigkeit des Hybrid-OP
   bei. Das Artis-phneo-System verfügt diesbezüglich über versiegelte
   Verkleidungs- komponenten und eine antibakterielle Beschichtung. Die
   Bildgebungseinheit verfügt über eine Detektorgröße von 30 x 40 cm und
   ist somit geeignet, ein größtmögliches Operationsfeld abzudecken. Erst
   die genannte Detektorgröße ermöglicht die Darstellung eines ausreichend
   großen Volumens bei einer Rotationsangiographie bzw. einem
   Cone-Beam-CT. Dies reduziert die Zeit des eingeschränkten Zugangs des
   OP-Teams und der Anästhesie zu dem Patienten auf wenige Sekunden, was
   der Sicherheit während der OP dient. Allein das Artis-pheno-System
   verfügt (von den am Markt angebotenen Robotsystemen) über die
   vorgenannten Ausstattungsmerkmale, die aus Sicht des Auftraggebers für
   die geforderte Sicherheit, Funktionalität und Hygiene des
   Angiographiesystems im OP unerlässlich sind.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: KFH 3217-11
   Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung eines monoplanen bodenmontierten Robot-Systems
   Artis-Pheno
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   15/03/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Siemens Healthcare GmbH
   Karlheinz-Kaske-Straße 2
   Erlangen
   91052
   Deutschland
   Telefon: +49 9131843171
   Fax: +49 9131849330
   NUTS-Code: DE252
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 1.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des
   Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw.
   des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht
   veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des
   Auftragnehmers schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und
   auch nach § 135 Abs. 3 S.2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Da
   es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 1 EUR
   eingegeben.
   b) Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft liegendes Datum des
   Vertragsabschlusses angegeben werden. Der Vertragsabschluss erfolgt
   frühestens nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
   Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Telefon: +49 6151126603
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
   155 ff. GWB (Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen). Auf die
   Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur
   Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
   Daneben ist auf § 135 GWB hinzuweisen, der folgenden Wortlaut hat:
   1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber.
   a. gegen § 134 verstoßen hat oder
   b. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenden Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   a. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der europäischen Union zulässig ist,
   b. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   c. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntgabe, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer
   2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers,
   die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
   Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
   das den zuschlagerhalten soll, umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/03/2018
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