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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - DE-Kamen
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten
Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
Planentwürfe (Systeme und Integration)
Kalkulation und Überwachung der Kosten
Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen
Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen
Beaufsichtigung der Bauarbeiten
Projektaufsicht und Dokumentation
Baustellenüberwachung
Dokument Nr...: 115416-2018 (ID: 2018031509163638723)
Veröffentlicht: 15.03.2018
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DE-Kamen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 52/2018 115416
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
Kamen
59174
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
Telefon: +49 23071483103
E-Mail: [1]vergabestelle@stadt-kamen.de
Fax: +49 23071489000
NUTS-Code: DEA5C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.stadt-kamen.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYYAYNR0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Objektplanung Erweiterung Friedrich-Ebert-Grundschule (Neubau OGGS)
Referenznummer der Bekanntmachung: EU 08-18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kamen beabsichtigt die Erweiterung der
Friedrich-Ebert-Grundschule am Standort Weddinghofer Straße 97 in Kamen
durch Neubau einer Offenen Ganztagsgrundschule (OGGS). Eine
Machbarkeitsstudie der Architekten Weiss + Wessel (Lünen) liegt bereits
vor und ist Teil der Vergabeunterlagen. Gegenstand dieses
Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanungsleistungen zu den
Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen gemäß Teil 3
Abschnitt 1 und 2 der HOAI, jeweils in den Leistungsphasen 1 bis 9 für
o. g. Maßnahme.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000
71223000
71242000
71243000
71244000
71245000
71246000
71247000
71248000
71521000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C
Hauptort der Ausführung:
Friedrich-Ebert-Schule
Weddinghofer Straße 97
59174 Kamen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Vergabe umfasst die Objektplanung zu den Leistungsbildern Gebäude
und Innenräume sowie Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 1 und 2 der
HOAI für die nachfolgend näher beschriebene Maßnahme. Es ist eine
stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt
II.2.11).
Die Friedrich-Ebert-Schule wurde 1963 erbaut und 1986 erweitert. Sie
ist die größte der 5 Grundschulen im Kamener Stadtgebiet. Da die Schule
voll ausgelastet ist, sind die räumlichen Möglichkeiten in der Schule
sehr begrenzt. Einzelne Räume der Schule werden von der Offenen
Ganztagsschule mit genutzt, sodass diese Räume für die schulische
Nutzung nicht zur Verfügung stehen. Innerhalb des Gebäudes besteht
keine Möglichkeit die OGGS zu erweitern.
Der notwendige Flächenbedarf für die OGGS wurde bereits in Abstimmung
mit dem Schulverwaltungsamt, der Schulleitung und der Leitung der OGGS
ermittelt. Aufgrund dieses gewünschten Raumprogramms wurde das
Architekturbüro Weiss + Wessel (Lünen) mit der Erstellung einer
Machbarkeitsstudie beauftragt, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Im Erweiterungsbau ist ein Aufzug vorzusehen und so anzuordnen, dass
auch die oberen Etagen des vorhandenen Schulgebäudes an den Aufzug
angebunden sind.
Der neue Gebäudeteil soll an die vorhandenen haustechnischen Anlagen
angeschlossen werden. Hierzu wird im Rahmen der Planung zu prüfen sein,
ob die Leistung der vorhandenen Anlagen hierfür ausreichend ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 22/05/2018
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der
Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur
Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt
der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen,
worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt (siehe III.2.1)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Gesamtumsatz des
Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
sind:
1. Referenzen des Unternehmens in den letzten 5 Jahren für
Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude mindestens in den
Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 bei einem Objekt der Honorarzone III oder
höher entsprechend § 35 HOAI bei einem fertiggestellten Vorhaben,
dessen Gegenstand die Erweiterung, der Umbau oder die Modernisierung
einer Grundschule mit Ganztagesbetreuung, einer Kindertagesstätte oder
einer vergleichbaren Betreuungseinrichtung war und bei dem die Summe
der Baukosten in den Kostengruppen 300 + 400 mind. 300 000 EUR ohne
MwSt. betrug.
2. Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Architektinnen und
Architekten in den letzten 3 Jahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im
Bewerbungsformular.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bieter müssen zu Ziffer 1 mindestens eine Referenz des Büros, die
sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie
als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem.
§ 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bieter, die
berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in
der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden.
Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für
die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen
benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Verpflichtungserklärung gemäß TVgG NRW zur Zahlung eines Entgelts
mindestens in Höhe des allgemeinen Mindestlohns nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes für alle im Rahmen der Auftragsausführung in
Deutschland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von
Nachunternehmern) sowie zur gleichen Entlohnung von Leiharbeitnehmern
und regulär Beschäftigten bei gleicher Tätigkeit im Rahmen der
Ausführung von Leistungen, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens
erbracht werden.
2. Verpflichtungserklärung zur Durchführung von Maßnahmen zur
Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie gemäß TVgG NRW (gilt nur für Unternehmen mit mehr als 20
Beschäftigten).
Die genannten Erklärungen sind von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt
werden soll, nach Aufforderung durch den AG vorzulegen. Die Frist
hierfür wird mind. 3 und max. 5 Werktage betragen. Die zugehörigen
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW bzw. RVO TVgG NRW werden im
Auftragsfall Vertragsbestandteil.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/04/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/04/2018
Ortszeit: 11:00
Ort:
Stadt Kamen
Zentrale Vergabestelle, Raum 18
Rathausplatz 1
59174 Kamen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Rückfragen werden durch über das Vergabeportal [4]www.evergabe.nrw.de
(vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur
dort registrierte Unternehmen werden hierüber unaufgefordert
informiert; eine entsprechende Registrierung wird deshalb dringend
empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das
genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle
Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYAYNR0
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 2514112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung
gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich,
wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des
Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert
hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand
per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen
sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
IV.2.2) genannten Frist gerügt werden oder
Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer
Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter
wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 251411265
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2018
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1. mailto:vergabestelle@stadt-kamen.de?subject=TED
2. http://www.stadt-kamen.de/
3. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYYAYNR0
4. http://www.evergabe.nrw.de/
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