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Ausschreibung: Versicherungsmathematik - DE-Berlin
Versicherungsmathematik
Dokument Nr...: 115360-2018 (ID: 2018031509154238665)
Veröffentlicht: 15.03.2018
*
  DE-Berlin: Versicherungsmathematik
   2018/S 52/2018 115360
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK-Bundesverband GbR
   Rosenthaler Str. 31
   Berlin
   10178
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle  Sonja van der Ploeg
   E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Bayern  Die Gesundheitskasse
   Carl-Wery-Str. 28
   München
   81739
   Deutschland
   E-Mail: [3]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [4]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK  Die Gesundheitskasse in Hessen
   Basler Str. 2
   Bad Homburg
   61352
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Rheinland/Hamburg  Die Gesundheitskasse
   Kasernenstraße 61
   Düsseldorf
   40213
   Deutschland
   E-Mail: [7]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.aok.de
   I.1)Name und Adressen
   AOK Rheinland -Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse
   Virchowstraße 30
   Eisenberg
   67304
   Deutschland
   E-Mail: [9]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.aok.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [11]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYAY5
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [12]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYAY5
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erbringung aktuarieller Leistungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 218-03-13-MEH-PLO
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   66519600
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung
   durch den AOK-Bundesverband sowie den AOKs Bayern, Hessen,
   Rheinland/Hamburg und Rheinland-Pfalz/Saarland an den Auftragnehmer zur
   Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife nach § 53 SGB V 
   insbesondere nach Abs. 1, 4, 5 und 6  Bonus-/Prämienangebote nach §
   65a SGB V sowie weitere Angebotsoptionen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung
   durch den AOK-Bundesverband sowie den AOKs Bayern, Hessen,
   Rheinland/Hamburg und Rheinland-Pfalz/Saarland an den Auftragnehmer zur
   Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife nach § 53 SGB V 
   insbesondere nach Abs. 1, 4, 5 und 6  Bonus-/Prämienangebote nach §
   65a SGB V sowie weitere Angebotsoptionen.
   Das AOK-System ist mit über 26 000 000 Versicherten die größte
   Versichertengemeinschaft im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen. Der
   AOK-Bundesverband ist Interessenverband und ein leistungsstarker,
   innovativer Dienstleister für das AOK-System bundesweit. Das AOK-System
   umfasst elf selbständige AOKs.
   Der Gesetzgeber hat den gesetzlichen Krankenversicherern in den letzten
   Jahren die Möglichkeit erweitert, ihren Versicherten bzw. Mitgliedern
   verschiedene optionale Leistungen anzubieten. Hierzu zählen zum
   Beispiel Bonus- und Prämienangebote sowie Wahltarife. Der
   AOK-Bundesverband unterstützt die AOKs bei der Tarif-/
   Produktentwicklung. Gemeinsam ist diesen Angeboten, dass sie auf eine
   Erhöhung der Kundenzufriedenheit abzielen und den Wunsch der
   Versicherten nach mehr Eigenverantwortung und Gestaltungsfreiraum
   bedienen.
   Bei der Umsetzung einiger Wahltarife wurden Arbeitsgemeinschaften
   (ARGEn) in Form von Risikopools mit der Zielsetzung, die Risiken zu
   minimieren und die Wirtschaftlichkeit der Tarife zu sichern, errichtet.
   Beim AOK-Bundesverband sind die Geschäftsstellen dieser ARGEn
   eingerichtet.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/09/2018
   Ende: 31/08/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   1) Drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzleistungen,
   die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden und mit dem zu
   vergebenden Auftrag nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad
   vergleichbar sind  60 %;
   2) Fachliche Kenntnisse sowie berufliche Befähigung und Erfahrungen des
   Aktuars sowie der weiteren für die Auftragsausführung benannten
   Personen  40 %.
   Für weitere Einzelheiten zur Bewertung der Teilnahmeanträge wird auf
   die sich in den Formblättern befindende Wertungsmatrix verwiesen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
   Handelsregister, in dem der Bewerber/das Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft verzeichnet ist, Teil IV, A 1) der Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung(EEE);
   2) Eigenerklärung entsprechend Teil III EEE, dass keiner der
   Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/04/2018
   Ortszeit: 07:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYAY5
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist 
   § 135 GWB Unwirksamkeit:
   1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   (1) gegen § 134 verstoßen hat 
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden .
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/03/2018
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   5. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   6. http://www.aok.de/
   7. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   8. http://www.aok.de/
   9. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
  10. http://www.aok.de/
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  12. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYAY5
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