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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Berlin
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Entwicklung von kundenspezifischer Software
Dokument Nr...: 114270-2018 (ID: 2018031409344037615)
Veröffentlicht: 14.03.2018
*
DE-Berlin: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2018/S 51/2018 114270
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
Kontaktstelle(n): TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt
mbB
Zu Händen von: Katharina Anders
10557 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30/2005420
E-Mail: [1]vergabe@tcilaw.de
Fax: +49 30/20054211
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[2]www.bundeskanzlerin.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[3]http://vergabe.tcilaw.de/PKP2/
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Erweiterung und Pflege des gemeinsamen Planungs- und
Kabinettmanagementprogramms (PKP)
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene
Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Berlin
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 2
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Das gemeinsame Planungs- und Kabinettmanagementprogramm (PKP) soll
weiterentwickelt werden. Die Weiterentwicklung soll in einer ersten
Phase auf Basis einer Leistungsbeschreibung jedoch mit agilen Methoden
erfolgen (Phase 1). In Phase 2 erfolgt die Weiterentwicklung in vollem
Umfang agil auf Basis eines Rahmenvertrages, aufgrund dessen für
einzelne Entwicklungsschritte, z.B. Sprints Werkverträge abgeschlossen
werden. Parallel zu den Phasen 1 und 2 übernimmt der künftige
Auftragnehmer die Pflege des PKP.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
72000000, 72230000
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der erfolgreiche Bieter muss angeben, welche(n) Teil(e) des Auftrags er
über den geforderten Anteil hinaus als Unteraufträge zu vergeben
gedenkt, und die bereits ausgewählten Unterauftragnehmer nennen
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Es sind Optionen für einzelne Leistungen in
der ersten Phase der Entwicklung vorgesehen, weitere Angaben dazu
ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 5
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
-
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Umsatzzahlen im Bereich agiler
Individualsoftwareentwicklung für die öffentliche Hand.
Geben Sie die Umsatzzahlen der Bereiche Ihres Unternehmens an, die sich
mit Leistungen auf dem Geschäftsfeld von agiler
Individualsoftwareentwicklung für die öffentliche Hand beschäftigen.
Die Umsatzzahlen sind jeweils für die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre in tabellarischer Form anzugeben (netto, exkl. USt.).
Der Mindestjahresumsatz in diesem Bereich muss in jedem Jahr bei größer
/ gleich 750 000 EUR netto liegen. Sofern der Jahresumsatz in
mindestens einem Jahr kleiner als 750 000 EUR ist, wird der Bieter vom
weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Daten sind für jedes Unternehmen
unabhängig von der Bieterkonstellation gesondert anzugeben (Tabelle
bitte ggf. duplizieren).
Die geforderten Umsatzzahlen stellen ein AB Kriterium dar, es können
maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden. Der Gewichtungsfaktor
beträgt 1.
Bewertungspunkte 0: 750 000 EUR bis 1 500 000 EUR im Durchschnitt der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bewertungspunkte 5: über 1 500 000 EUR bis 3 000 000 EUR im
Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bewertungspunkte 10: über 3 000 000 EUR im Durchschnitt der letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
I. Beschäftigtenanzahl auf dem Gebiet der Leistungserbringung
I.1. Anzahl der Beschäftigten im Bereich agile Softwareentwicklung in
Deutschland
Benennen Sie die Gesamtzahl der Beschäftigten im Bereich agiler
Softwareentwicklung Ihres Unternehmens, jeweils für die Jahre 2015 bis
2017. Der Bieter hat anzugeben, wie hoch die jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens in diesen Jahren in Deutschland, die
in diesem Bereich tätig waren, war weniger als 5 Beschäftige im
Durchschnitt der drei o.g. Jahre führen zum Ausschluss aus dem weiteren
Verfahren.
Für die Jahre 2015, 2016, 2017 ist die Beschäftigtenzahl auf dem oben
genannten Gebiet anzugeben.
Die geforderten Beschäftigtenzahlen stellen ein AB-Kriterium dar, es
können maximal 20 Eignungspunkte erreicht werden. Der Gewichtungsfaktor
beträgt 2.
Bewertungspunkte 0: 5 bis 20 Beschäftigte im Durchschnitt.
Bewertungspunkte 5: mehr als 20 bis 40 Beschäftigte im Durchschnitt.
Bewertungspunkte 10: mehr als 40 Beschäftigte im Durchschnitt.
II. Anforderungen an das Personal / Mitarbeiterprofile
Der Anbieter muss belegen, dass er über fachkundiges Personal für
nachstehende Leistungsbereiche verfügt, welches im Rahmen des Projektes
auch zur Verfügung steht. Vorgesehen sind folgende Rollen:
II.1. Teamleitung agile Softwareentwicklung (Lead Software Developer)
Es müssen Erfahrungen auf den Gebieten Scrum-Prozess und Leitung agiler
Entwicklungsteams vorliegen.
Mindestanforderung für jedes Mitarbeiterprofil in dieser Rolle ist eine
Erfahrung von 200 Tagen in Projekten für Kunden auf den genannten
Gebieten. Sofern aus einem der beiden angegebenen Profile weniger als
200 Tage Erfahrung hervorgehen, wird der Bieter vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
Die geforderte Erfahrung stellt ein AB-Kriterium dar, es können maximal
10 Eignungspunkte erreicht werden. Der Gewichtungsfaktor beträgt 1. Für
die Bewertung werden die Tage an Erfahrung aus beiden Profilen addiert.
Bewertungspunkte 0: 400 bis 499 Tage.
Bewertungspunkte 5: 500 bis 699 Tage.
Bewertungspunkte 10: 700 und mehr Tage.
II.2. Scrum Master
Es müssen Erfahrungen auf den Gebieten: Scrum-Master für
Entwicklungsteams, Softwareentwicklung, Coaching und Moderation
vorliegen.
Mindestanforderung für jedes Mitarbeiterprofil in dieser Rolle ist eine
Erfahrung von 200 Tagen in Projekten für Kunden auf den genannten
Gebieten. Sofern aus einem der beiden angegebenen Profile weniger als
200 Tage Erfahrung hervorgehen, wird der Bieter vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
Die geforderte Erfahrung stellt ein AB-Kriterium dar, es können maximal
10 Eignungspunkte erreicht werden. Der Gewichtungsfaktor beträgt 1. Für
die Bewertung werden die Tage an Erfahrung aus beiden Profilen addiert.
Bewertungspunkte 0: 400 bis 499 Tage.
Bewertungspunkte 5: 500 bis 699 Tage.
Bewertungspunkte 10: 700 und mehr Tage.
III. Unternehmensreferenzen
III.1. Referenzen über Weiterentwicklung von Individualsoftware oder
auf Quellcodeebene angepasster Standardsoftware auf Basis von JAVA
Erforderlich sind mindestens drei vergleichbare Referenzen.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie bezogen auf das in
den Wettbewerb gestellte Auftragsvolumen sowie auf die
Leistungserbringung vergleichbar ist, wobei folgende
Mindestanforderungen erfüllt sein müssen:
das Auftragsvolumen für die Entwicklung der Referenzleistung (bei
Projekten mit anderen Unternehmen der eigene Anteil des Bewerbers) muss
mindestens 300 000 EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) betragen.
die Referenzleistung muss erfolgreich abgenommen worden sein, d.h.
soweit die Leistung in ein größeres Projekt eingebunden ist, muss
dieses nicht zwingend insgesamt abgenommen worden sein.
die Abnahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
bei Projekten mit anderen Unternehmen muss der Auftragnehmer die
Projektleitung innegehabt haben.
mindestens eine Referenz muss von einem öffentlichen Auftraggeber
stammen.
Die geforderten Referenzen stellen ein A-Kriterium dar.
III.1.1 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.1: Öffentlicher
Auftraggeber
Erforderlich ist mindestens eine Referenz eines öffentlichen
Auftraggebers (s.o.).
Je mehr der Referenzen sich auf einen öffentlichen Auftraggeber
beziehen, desto höher wird dies bewertet. Es können maximal 10
Eignungspunkte erreicht werden. Der Gewichtungsfaktor beträgt 1.
Bewertungspunkte 0: Eine Referenz bezieht sich auf einen öffentlichen
Auftraggeber.
Bewertungspunkte 5: Zwei Referenzen beziehen sich auf einen
öffentlichen Auftraggeber.
Bewertungspunkte 10: Drei Referenzen beziehen sich auf einen
öffentlichen Auftraggeber.
III.1.2 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.1: der Bund ist
Auftraggeber
Je mehr Referenzen sich auf den Bund (unmittelbare Bundesverwaltung)
als öffentlichen Auftraggeber beziehen, desto mehr Punkte gibt es.
Die geforderten Eigenschaften der Referenz stellen ein B-Kriterium dar,
es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden. Der
Gewichtungsfaktor beträgt 1.
Bewertungspunkte 3: Eine Referenz bezieht sich auf den Bund als
öffentlichen Auftraggeber.
Bewertungspunkte 6: Zwei Referenzen beziehen sich auf den Bund als
öffentlichen Auftraggeber.
Bewertungspunkte 10: Drei Referenzen beziehen sich auf den Bund als
öffentlichen Auftraggeber.
III.1.3 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.1: Integration
von Fachverfahren bzw. externen Softwareanwendungen in eine
webbasierte, modulare, Oberfläche
Im Rahmen des Referenzprojektes wurden durch den Auftragnehmer
Fachverfahren bzw. externe Softwareanwendungen in eine webbasierte,
modulare, Oberfläche integriert.
Die geforderten Eigenschaften der Referenz stellen ein B-Kriterium dar,
es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden. Der
Gewichtungsfaktor beträgt 1.
Bewertungspunkte 3: Eine Referenz weist diese Eigenschaft auf.
Bewertungspunkte 6: Zwei Referenzen weisen diese Eigenschaft auf.
Bewertungspunkte 10: Drei Referenzen weisen diese Eigenschaft auf.
III.1.4 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.1: Entwicklung
von Schnittstellen zu Fachverfahren
Im Rahmen des Referenzprojektes wurden durch den Auftragnehmer
Schnittstellen zu Fachverfahren der öffentlichen Verwaltung (z.B DOMEA,
[4]dip21@BT,VPS, [5]WEB5KM@DeStatis etc.) entwickelt.
Die geforderten Eigenschaften der Referenz stellen ein B-Kriterium dar,
es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden. Der
Gewichtungsfaktor beträgt 1.
Bewertungspunkte 3: Eine Referenz weist diese Eigenschaft auf.
Bewertungspunkte 6: Zwei Referenzen weisen diese Eigenschaft auf.
Bewertungspunkte 10: Drei Referenzen weisen diese Eigenschaft auf.
III.1.5 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.1: Hosting durch
einen Rechenzentrumsdienstleister des Bundes
Die Software aus dem Referenzprojekt bzw. deren Serverkomponenten wird
/ werden durch einen der zentralen Rechenzentrumsdienstleister des
Bundes (ITZBund, BWI GmbH, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche
Rentenversicherung Bund oder Auswärtiges Amt) gehostet und betrieben.
Die geforderten Eigenschaften der Referenz stellen ein B-Kriterium dar,
es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden. Der
Gewichtungsfaktor beträgt 1.
Bewertungspunkte 3: Eine Referenz weist diese Eigenschaft auf.
Bewertungspunkte 6: Zwei Referenzen weisen diese Eigenschaft auf.
Bewertungspunkte 10: Drei Referenzen weisen diese Eigenschaft auf.
III.2 Referenz über die Erstellung einer Portallösung als
Individualsoftware bzw. als Anpassung von Standardsoftware.
Erforderlich ist mindestens eine vergleichbare Referenz, die folgende
Mindestanforderungen erfüllt:
die Portallösung muss mindestens über folgende Eigenschaften
verfügen:
webbasierte, modulare Lösung,
individuelle Workflows für Vorhaben-/Maßnahmenplanung, die von
Mitarbeitern des Auftraggebers und von ggf. zuzulassenden Dritten
genutzt werden können,
Einbindung von Schnittstellen zu anderen Softwarelösungen,
insbesondere Fachverfahren,
Kryptografische und Signaturkomponenten.
das Auftragsvolumen für die Entwicklung (bei Projekten mit anderen
Unternehmen der eigene Anteil des Bewerbers) muss mindestens 300.000
(netto, ohne Umsatzsteuer) betragen.
die Referenzleistung muss erfolgreich abgenommen worden sein, d.h.
soweit die Leistung in einem größeren Projekt eingebunden ist, muss
dieses nicht zwingend insgesamt abgenommen worden sein.
die Abnahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Bei Projekten mit anderen Unternehmen muss der Auftragnehmer die
Projektleitung innegehabt haben.
Die geforderte Referenz stellt ein A Kriterium dar.
III.2.1 weitere vergleichbare Referenzen, die die Mindestanforderungen
gemäß III.2 erfüllen.
Die geforderten Referenzen stellen ein B-Kriterium dar, es können
maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. Der Gewichtungsfaktor
beträgt 3.
Bewertungspunkte 5: Eine weitere Referenz.
Bewertungspunkte 10: Zwei weitere Referenzen.
III.2.2 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.2 und III.2.1:
Öffentlicher Auftraggeber.
Je mehr der Referenzen sich auf einen öffentlichen Auftraggeber
beziehen, desto höher wird dies bewertet.
Die geforderte Eigenschaft der Referenzen stellt ein B-Kriterium dar,
es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden. Der
Gewichtungsfaktor beträgt 1.
Bewertungspunkte 3: Eine Referenz weist diese Eigenschaft auf.
Bewertungspunkte 6: Zwei Referenzen weisen diese Eigenschaft auf.
Bewertungspunkte 10: Drei Referenzen weisen diese Eigenschaft auf.
III.2.3 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.2 und III.2.1:
Integration von Fachverfahren bzw. externen Softwareanwendungen in die
webbasierte, modulare, Portallösung.
Im Rahmen des Referenzprojektes wurden durch den Auftragnehmer
Fachverfahren bzw. externe Softwareanwendungen in die webbasierte,
modulare, Portallösung integriert.
Die geforderten Eigenschaften der Referenzen stellen ein B-Kriterium
dar, es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden. Der
Gewichtungsfaktor beträgt 1.
Bewertungspunkte 3: Eine Referenz weist diese Eigenschaften auf.
Bewertungspunkte 6: Zwei Referenzen weisen diese Eigenschaften auf.
Bewertungspunkte 10: Drei Referenzen weisen diese Eigenschaften auf.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Erfüllt ein Bewerber ein Ausschlusskriterium oder eine
Mindestanforderung an ein Bewertungskriterium (AB-Kriterium) nicht,
führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Jedes
Bewertungskriterium aus dem Kriterienkatalog für die Eignung wird
einzeln mit Bewertungspunkten bewertet, die den Erfüllungsgrad der
Anforderung widerspiegeln. Es werden bei der Bewertung je Kriterium
jeweils 0 bis 10 Bewertungspunkte vergeben. Die Kriterien sind
entsprechend ihrer Bedeutung gewichtet. Dies wird durch die
Gewichtungspunkte ausgedrückt. Die pro Kriterium erzielten
Bewertungspunkte werden mit den jeweiligen Gewichtungspunkten
multipliziert und ergeben so die Eignungspunkte pro Kriterium:
Eignungspunkte (EP) = Bewertungspunkte (BP) * Gewichtungspunkte (GP)
Die Summe aller Eignungspunkte spiegelt die Bewertung des
Teilnahmeantrages insgesamt wider. Zur Angebotsabgabe werden drei
Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und
Ausschlusskriterien erfüllen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte
im Teilnahmewettbewerb die Plätze 1 bis 3 belegen. Haben mehrere
Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht und würde wegen der Begrenzung
auf 3 Bewerber unter diesen eine Auswahl nötig, wer aufzufordern ist,
werden stattdessen alle diese Bewerber aufgefordert. Beispiel:
Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Anzahl an Eignungspunkten auf
Platz 3, werden diese Bewerber mit der gleichen Punktzahl alle
aufgefordert, die Zahl der Angebotsaufforderungen wird dann also
erweitert.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
PKP II 173/ 000015-18/nm
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
12.4.2018 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
26.4.2018
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Deutschland
E-Mail: [6]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228 / 9499-0
Internet-Adresse: [7]http://www.bundeskartellamt.de
Fax: +49 228/9499-163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
der Vergabestelle.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 10
Kalendertagen nach Kenntnis vom Verstoß bei der Vergabestelle zu rügen
(§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BKAmt
geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen
zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer zu stellen.
Bewerber, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch die Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie
beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprufungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht spater als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europaischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veroffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europaischen Union.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12.3.2018
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1. mailto:vergabe@tcilaw.de?subject=TED
2. http://www.bundeskanzlerin.de/
3. http://vergabe.tcilaw.de/PKP2/
4. mailto:dip21@BT?subject=TED
5. mailto:WEB5KM@DeStatis?subject=TED
6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
7. http://www.bundeskartellamt.de/
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