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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Berlin
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Entwicklung von kundenspezifischer Software
Dokument Nr...: 114270-2018 (ID: 2018031409344037615)
Veröffentlicht: 14.03.2018
*
  DE-Berlin: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2018/S 51/2018 114270
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2009/81/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Bundeskanzleramt
   Willy-Brandt-Straße 1
   Kontaktstelle(n): TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt
   mbB
   Zu Händen von: Katharina Anders
   10557 Berlin
   Deutschland
   Telefon: +49 30/2005420
   E-Mail: [1]vergabe@tcilaw.de
   Fax: +49 30/20054211
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [2]www.bundeskanzlerin.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [3]http://vergabe.tcilaw.de/PKP2/
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Erweiterung und Pflege des gemeinsamen Planungs- und
   Kabinettmanagementprogramms (PKP)
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene
   Tätigkeiten
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Berlin
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   Laufzeit in Jahren: 2
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Das gemeinsame Planungs- und Kabinettmanagementprogramm (PKP) soll
   weiterentwickelt werden. Die Weiterentwicklung soll in einer ersten
   Phase auf Basis einer Leistungsbeschreibung jedoch mit agilen Methoden
   erfolgen (Phase 1). In Phase 2 erfolgt die Weiterentwicklung in vollem
   Umfang agil auf Basis eines Rahmenvertrages, aufgrund dessen für
   einzelne Entwicklungsschritte, z.B. Sprints Werkverträge abgeschlossen
   werden. Parallel zu den Phasen 1 und 2 übernimmt der künftige
   Auftragnehmer die Pflege des PKP.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   72000000, 72230000
   II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
   Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
   Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
   Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
   Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
   Der erfolgreiche Bieter muss angeben, welche(n) Teil(e) des Auftrags er
   über den geforderten Anteil hinaus als Unteraufträge zu vergeben
   gedenkt, und die bereits ausgewählten Unterauftragnehmer nennen
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen: Es sind Optionen für einzelne Leistungen in
   der ersten Phase der Entwicklung vorgesehen, weitere Angaben dazu
   ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Zahl der möglichen Verlängerungen: 5
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   -
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
   insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
   III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage
   Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Umsatzzahlen im Bereich agiler
   Individualsoftwareentwicklung für die öffentliche Hand.
   Geben Sie die Umsatzzahlen der Bereiche Ihres Unternehmens an, die sich
   mit Leistungen auf dem Geschäftsfeld von agiler
   Individualsoftwareentwicklung für die öffentliche Hand beschäftigen.
   Die Umsatzzahlen sind jeweils für die letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre in tabellarischer Form anzugeben (netto, exkl. USt.).
   Der Mindestjahresumsatz in diesem Bereich muss in jedem Jahr bei größer
   / gleich 750 000 EUR netto liegen. Sofern der Jahresumsatz in
   mindestens einem Jahr kleiner als 750 000 EUR ist, wird der Bieter vom
   weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Daten sind für jedes Unternehmen
   unabhängig von der Bieterkonstellation gesondert anzugeben (Tabelle
   bitte ggf. duplizieren).
   Die geforderten Umsatzzahlen stellen ein AB Kriterium dar, es können
   maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden. Der Gewichtungsfaktor
   beträgt 1.
   Bewertungspunkte 0: 750 000 EUR bis 1 500 000 EUR im Durchschnitt der
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   Bewertungspunkte 5: über 1 500 000 EUR bis 3 000 000 EUR im
   Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   Bewertungspunkte 10: über 3 000 000 EUR im Durchschnitt der letzten
   drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
   III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
   Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   I. Beschäftigtenanzahl auf dem Gebiet der Leistungserbringung
   I.1. Anzahl der Beschäftigten im Bereich agile Softwareentwicklung in
   Deutschland
   Benennen Sie die Gesamtzahl der Beschäftigten im Bereich agiler
   Softwareentwicklung Ihres Unternehmens, jeweils für die Jahre 2015 bis
   2017. Der Bieter hat anzugeben, wie hoch die jährliche
   Beschäftigtenzahl des Unternehmens in diesen Jahren in Deutschland, die
   in diesem Bereich tätig waren, war weniger als 5 Beschäftige im
   Durchschnitt der drei o.g. Jahre führen zum Ausschluss aus dem weiteren
   Verfahren.
   Für die Jahre 2015, 2016, 2017 ist die Beschäftigtenzahl auf dem oben
   genannten Gebiet anzugeben.
   Die geforderten Beschäftigtenzahlen stellen ein AB-Kriterium dar, es
   können maximal 20 Eignungspunkte erreicht werden. Der Gewichtungsfaktor
   beträgt 2.
   Bewertungspunkte 0: 5 bis 20 Beschäftigte im Durchschnitt.
   Bewertungspunkte 5: mehr als 20 bis 40 Beschäftigte im Durchschnitt.
   Bewertungspunkte 10: mehr als 40 Beschäftigte im Durchschnitt.
   II. Anforderungen an das Personal / Mitarbeiterprofile
   Der Anbieter muss belegen, dass er über fachkundiges Personal für
   nachstehende Leistungsbereiche verfügt, welches im Rahmen des Projektes
   auch zur Verfügung steht. Vorgesehen sind folgende Rollen:
   II.1. Teamleitung agile Softwareentwicklung (Lead Software Developer)
   Es müssen Erfahrungen auf den Gebieten Scrum-Prozess und Leitung agiler
   Entwicklungsteams vorliegen.
   Mindestanforderung für jedes Mitarbeiterprofil in dieser Rolle ist eine
   Erfahrung von 200 Tagen in Projekten für Kunden auf den genannten
   Gebieten. Sofern aus einem der beiden angegebenen Profile weniger als
   200 Tage Erfahrung hervorgehen, wird der Bieter vom weiteren Verfahren
   ausgeschlossen.
   Die geforderte Erfahrung stellt ein AB-Kriterium dar, es können maximal
   10 Eignungspunkte erreicht werden. Der Gewichtungsfaktor beträgt 1. Für
   die Bewertung werden die Tage an Erfahrung aus beiden Profilen addiert.
   Bewertungspunkte 0: 400 bis 499 Tage.
   Bewertungspunkte 5: 500 bis 699 Tage.
   Bewertungspunkte 10: 700 und mehr Tage.
   II.2. Scrum Master
   Es müssen Erfahrungen auf den Gebieten: Scrum-Master für
   Entwicklungsteams, Softwareentwicklung, Coaching und Moderation
   vorliegen.
   Mindestanforderung für jedes Mitarbeiterprofil in dieser Rolle ist eine
   Erfahrung von 200 Tagen in Projekten für Kunden auf den genannten
   Gebieten. Sofern aus einem der beiden angegebenen Profile weniger als
   200 Tage Erfahrung hervorgehen, wird der Bieter vom weiteren Verfahren
   ausgeschlossen.
   Die geforderte Erfahrung stellt ein AB-Kriterium dar, es können maximal
   10 Eignungspunkte erreicht werden. Der Gewichtungsfaktor beträgt 1. Für
   die Bewertung werden die Tage an Erfahrung aus beiden Profilen addiert.
   Bewertungspunkte 0: 400 bis 499 Tage.
   Bewertungspunkte 5: 500 bis 699 Tage.
   Bewertungspunkte 10: 700 und mehr Tage.
   III. Unternehmensreferenzen
   III.1. Referenzen über Weiterentwicklung von Individualsoftware oder
   auf Quellcodeebene angepasster Standardsoftware auf Basis von JAVA
   Erforderlich sind mindestens drei vergleichbare Referenzen.
   Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie bezogen auf das in
   den Wettbewerb gestellte Auftragsvolumen sowie auf die
   Leistungserbringung vergleichbar ist, wobei folgende
   Mindestanforderungen erfüllt sein müssen:
    das Auftragsvolumen für die Entwicklung der Referenzleistung (bei
   Projekten mit anderen Unternehmen der eigene Anteil des Bewerbers) muss
   mindestens 300 000 EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) betragen.
    die Referenzleistung muss erfolgreich abgenommen worden sein, d.h.
   soweit die Leistung in ein größeres Projekt eingebunden ist, muss
   dieses nicht zwingend insgesamt abgenommen worden sein.
    die Abnahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
    bei Projekten mit anderen Unternehmen muss der Auftragnehmer die
   Projektleitung innegehabt haben.
    mindestens eine Referenz muss von einem öffentlichen Auftraggeber
   stammen.
   Die geforderten Referenzen stellen ein A-Kriterium dar.
   III.1.1 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.1: Öffentlicher
   Auftraggeber
   Erforderlich ist mindestens eine Referenz eines öffentlichen
   Auftraggebers (s.o.).
   Je mehr der Referenzen sich auf einen öffentlichen Auftraggeber
   beziehen, desto höher wird dies bewertet. Es können maximal 10
   Eignungspunkte erreicht werden. Der Gewichtungsfaktor beträgt 1.
   Bewertungspunkte 0: Eine Referenz bezieht sich auf einen öffentlichen
   Auftraggeber.
   Bewertungspunkte 5: Zwei Referenzen beziehen sich auf einen
   öffentlichen Auftraggeber.
   Bewertungspunkte 10: Drei Referenzen beziehen sich auf einen
   öffentlichen Auftraggeber.
   III.1.2 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.1: der Bund ist
   Auftraggeber
   Je mehr Referenzen sich auf den Bund (unmittelbare Bundesverwaltung)
   als öffentlichen Auftraggeber beziehen, desto mehr Punkte gibt es.
   Die geforderten Eigenschaften der Referenz stellen ein B-Kriterium dar,
   es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden. Der
   Gewichtungsfaktor beträgt 1.
   Bewertungspunkte 3: Eine Referenz bezieht sich auf den Bund als
   öffentlichen Auftraggeber.
   Bewertungspunkte 6: Zwei Referenzen beziehen sich auf den Bund als
   öffentlichen Auftraggeber.
   Bewertungspunkte 10: Drei Referenzen beziehen sich auf den Bund als
   öffentlichen Auftraggeber.
   III.1.3 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.1: Integration
   von Fachverfahren bzw. externen Softwareanwendungen in eine
   webbasierte, modulare, Oberfläche
   Im Rahmen des Referenzprojektes wurden durch den Auftragnehmer
   Fachverfahren bzw. externe Softwareanwendungen in eine webbasierte,
   modulare, Oberfläche integriert.
   Die geforderten Eigenschaften der Referenz stellen ein B-Kriterium dar,
   es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden. Der
   Gewichtungsfaktor beträgt 1.
   Bewertungspunkte 3: Eine Referenz weist diese Eigenschaft auf.
   Bewertungspunkte 6: Zwei Referenzen weisen diese Eigenschaft auf.
   Bewertungspunkte 10: Drei Referenzen weisen diese Eigenschaft auf.
   III.1.4 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.1: Entwicklung
   von Schnittstellen zu Fachverfahren
   Im Rahmen des Referenzprojektes wurden durch den Auftragnehmer
   Schnittstellen zu Fachverfahren der öffentlichen Verwaltung (z.B DOMEA,
   [4]dip21@BT,VPS, [5]WEB5KM@DeStatis etc.) entwickelt.
   Die geforderten Eigenschaften der Referenz stellen ein B-Kriterium dar,
   es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden. Der
   Gewichtungsfaktor beträgt 1.
   Bewertungspunkte 3: Eine Referenz weist diese Eigenschaft auf.
   Bewertungspunkte 6: Zwei Referenzen weisen diese Eigenschaft auf.
   Bewertungspunkte 10: Drei Referenzen weisen diese Eigenschaft auf.
   III.1.5 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.1: Hosting durch
   einen Rechenzentrumsdienstleister des Bundes
   Die Software aus dem Referenzprojekt bzw. deren Serverkomponenten wird
   / werden durch einen der zentralen Rechenzentrumsdienstleister des
   Bundes (ITZBund, BWI GmbH, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche
   Rentenversicherung Bund oder Auswärtiges Amt) gehostet und betrieben.
   Die geforderten Eigenschaften der Referenz stellen ein B-Kriterium dar,
   es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden. Der
   Gewichtungsfaktor beträgt 1.
   Bewertungspunkte 3: Eine Referenz weist diese Eigenschaft auf.
   Bewertungspunkte 6: Zwei Referenzen weisen diese Eigenschaft auf.
   Bewertungspunkte 10: Drei Referenzen weisen diese Eigenschaft auf.
   III.2 Referenz über die Erstellung einer Portallösung als
   Individualsoftware bzw. als Anpassung von Standardsoftware.
   Erforderlich ist mindestens eine vergleichbare Referenz, die folgende
   Mindestanforderungen erfüllt:
    die Portallösung muss mindestens über folgende Eigenschaften
   verfügen:
    webbasierte, modulare Lösung,
    individuelle Workflows für Vorhaben-/Maßnahmenplanung, die von
   Mitarbeitern des Auftraggebers und von ggf. zuzulassenden Dritten
   genutzt werden können,
    Einbindung von Schnittstellen zu anderen Softwarelösungen,
   insbesondere Fachverfahren,
    Kryptografische und Signaturkomponenten.
    das Auftragsvolumen für die Entwicklung (bei Projekten mit anderen
   Unternehmen der eigene Anteil des Bewerbers) muss mindestens 300.000 
   (netto, ohne Umsatzsteuer) betragen.
    die Referenzleistung muss erfolgreich abgenommen worden sein, d.h.
   soweit die Leistung in einem größeren Projekt eingebunden ist, muss
   dieses nicht zwingend insgesamt abgenommen worden sein.
    die Abnahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
   Bei Projekten mit anderen Unternehmen muss der Auftragnehmer die
   Projektleitung innegehabt haben.
   Die geforderte Referenz stellt ein A Kriterium dar.
   III.2.1 weitere vergleichbare Referenzen, die die Mindestanforderungen
   gemäß III.2 erfüllen.
   Die geforderten Referenzen stellen ein B-Kriterium dar, es können
   maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. Der Gewichtungsfaktor
   beträgt 3.
   Bewertungspunkte 5: Eine weitere Referenz.
   Bewertungspunkte 10: Zwei weitere Referenzen.
   III.2.2 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.2 und III.2.1:
   Öffentlicher Auftraggeber.
   Je mehr der Referenzen sich auf einen öffentlichen Auftraggeber
   beziehen, desto höher wird dies bewertet.
   Die geforderte Eigenschaft der Referenzen stellt ein B-Kriterium dar,
   es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden. Der
   Gewichtungsfaktor beträgt 1.
   Bewertungspunkte 3: Eine Referenz weist diese Eigenschaft auf.
   Bewertungspunkte 6: Zwei Referenzen weisen diese Eigenschaft auf.
   Bewertungspunkte 10: Drei Referenzen weisen diese Eigenschaft auf.
   III.2.3 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.2 und III.2.1:
   Integration von Fachverfahren bzw. externen Softwareanwendungen in die
   webbasierte, modulare, Portallösung.
   Im Rahmen des Referenzprojektes wurden durch den Auftragnehmer
   Fachverfahren bzw. externe Softwareanwendungen in die webbasierte,
   modulare, Portallösung integriert.
   Die geforderten Eigenschaften der Referenzen stellen ein B-Kriterium
   dar, es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden. Der
   Gewichtungsfaktor beträgt 1.
   Bewertungspunkte 3: Eine Referenz weist diese Eigenschaften auf.
   Bewertungspunkte 6: Zwei Referenzen weisen diese Eigenschaften auf.
   Bewertungspunkte 10: Drei Referenzen weisen diese Eigenschaften auf.
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
   Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: ja
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Erfüllt ein Bewerber ein Ausschlusskriterium oder eine
   Mindestanforderung an ein Bewertungskriterium (AB-Kriterium) nicht,
   führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Jedes
   Bewertungskriterium aus dem Kriterienkatalog für die Eignung wird
   einzeln mit Bewertungspunkten bewertet, die den Erfüllungsgrad der
   Anforderung widerspiegeln. Es werden bei der Bewertung je Kriterium
   jeweils 0 bis 10 Bewertungspunkte vergeben. Die Kriterien sind
   entsprechend ihrer Bedeutung gewichtet. Dies wird durch die
   Gewichtungspunkte ausgedrückt. Die pro Kriterium erzielten
   Bewertungspunkte werden mit den jeweiligen Gewichtungspunkten
   multipliziert und ergeben so die Eignungspunkte pro Kriterium:
   Eignungspunkte (EP) = Bewertungspunkte (BP) * Gewichtungspunkte (GP)
   Die Summe aller Eignungspunkte spiegelt die Bewertung des
   Teilnahmeantrages insgesamt wider. Zur Angebotsabgabe werden drei
   Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und
   Ausschlusskriterien erfüllen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte
   im Teilnahmewettbewerb die Plätze 1 bis 3 belegen. Haben mehrere
   Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht und würde wegen der Begrenzung
   auf 3 Bewerber unter diesen eine Auswahl nötig, wer aufzufordern ist,
   werden stattdessen alle diese Bewerber aufgefordert. Beispiel:
   Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Anzahl an Eignungspunkten auf
   Platz 3, werden diese Bewerber mit der gleichen Punktzahl alle
   aufgefordert, die Zahl der Angebotsaufforderungen wird dann also
   erweitert.
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote nein
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   PKP II 173/ 000015-18/nm
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   12.4.2018 - 12:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   26.4.2018
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Str. 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   E-Mail: [6]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228 / 9499-0
   Internet-Adresse: [7]http://www.bundeskartellamt.de
   Fax: +49 228/9499-163
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter- und
   bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
   der Vergabestelle.
   Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 10
   Kalendertagen nach Kenntnis vom Verstoß bei der Vergabestelle zu rügen
   (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
   Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung der Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
   genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BKAmt
   geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
   Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen
   zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach
   Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
   Vergabekammer zu stellen.
   Bewerber, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
   informiert.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch die Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie
   beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
   Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden,
   wenn sie im Nachprufungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
   Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht spater als sechs Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europaischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veroffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europaischen Union.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12.3.2018
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   1. mailto:vergabe@tcilaw.de?subject=TED
   2. http://www.bundeskanzlerin.de/
   3. http://vergabe.tcilaw.de/PKP2/
   4. mailto:dip21@BT?subject=TED
   5. mailto:WEB5KM@DeStatis?subject=TED
   6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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