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Ausschreibung: Straßentransport/-beförderung - DE-Hannover
Straßentransport/-beförderung
Dokument Nr...: 113969-2018 (ID: 2018031409284537306)
Veröffentlicht: 14.03.2018
*
DE-Hannover: Straßentransport/-beförderung
2018/S 51/2018 113969
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Region Hannover
Hildesheimer Straße 20
Kontaktstelle(n): Region Hannover
Zu Händen von: Frau Susanne Koch
30169 Hannover
Deutschland
Telefon: +49 51161623260
E-Mail: [1]Susanne.Koch@Region-Hannover.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]https://www.hannover.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche
Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in der Region Hannover (ÖDA
Regionalverkehr Hannover Bus)
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Region Hannover
NUTS-Code DE929
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Die Region Hannover beabsichtigt als zuständige Behörde nach § 4 Absatz
1 Nr. 1 und Absatz 4 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG)
i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung
(EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über
öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz
1 PBefG in ihrem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Der öffentliche
Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 10 Jahren ab
Betriebsbeginn (Abschnitt II.3) erteilt werden.
Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind
sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels Umland
Hannover Bus gemäß dem Nahverkehrsplan (Kapitel D II Ziff. 6) der
Region Hannover (zugänglich unter
[3]https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Ko
mmunen/Bekanntmachungen-Ausschreibungen/%C3
%96ffentliche-Ausschreibungen/Ausschreibungen-der-Region-Hannover).
Dazu zählen zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt II.3) die
Verkehrsdienste (inklusive flexibler Bedienformen) auf folgenden
Linien:
300 Pattensen Hannover *)
301 Stadtverkehr Springe
310 Eldagsen Pattensen
320 Springe Pattensen
360 Bennigsen Wallensteinstraße **)
365 Pattensen Wallensteinstraße ***)
366 Pattensen Peiner Straße ***)
367 Arnum Wülfel
380 Bennigsen Eldagsen
381 Altenhagen I Springe
382 Springe Wennigsen
383 Lüdersen Springe
385 Alferde Springe
400 Neustadt Marienwerder
404 Garbsen Schönebecker Allee
410 Wunstorf Garbsen
421 Neustadt Garbsen
430 Osterwald Garbsen
431 Garbsen Seelze/Bf
460 Mandelsloh Nordhafen
490 Neustadt Stöcken
500 Gehrden Hannover
501 Stadtverkehr Barsinghausen
502 Stadtverkehr Barsinghausen
510 Linderte Empelde
520 Wennigsen Weetzen
521 Bredenbeck Wennigsen
522 Wennigsen Gehrden
523 Gehrden Empelde
530 Barsinghausen Bantorf Barsinghausen
532 Barsinghausen Empelde
534 Barsinghausen Wunstorf
540 Barsinghausen Wennigsen
560 Barsinghausen Empelde
561 Barsinghausen Empelde
562 Nienstedt Egestorf ( Barsinghausen)
570 Barsinghausen Ahlem
571 Gehrden Ahlem
572 Seelze Seelze/Süd (Harenberg)
573 Seelze Lathwehren
574 Harenberg Ahlem Seelze
575 Dedensen Letter
580 Wennigsen Am Soltekampe
600 Burgdorf Altwarmbüchen A2-Center
620 Fasanenkrug Großburgwedel
621 Engensen Großburgwedel
630 Großburgwedel Altwarmbüchen
635 Isernhagen Altwarmbüchen
636 Großburgwedel Burgdorf
638 Großburgwedel/Bhf. Großburgwedel/Erster Berkhopsweg
639 Großburgwedel Burgdorf
651 Fuhrberg Großburgwedel
690 Mellendorf Großburgwedel
692 Mellendorf Langenhagen/Zentrum
694 Mellendorf Abbensen
695 Mellendorf Plumhof
696 Abbensen Mellendorf
697 Mellendorf Oegenbostel
698 Resse Mellendorf
700 Hannover Seelze Dedensen
701 Stadtverkehr Wunstorf
710 Wunstorf Steinhude
711 Wunstorf Steinhude
715 Wunstorf Wiedenbrügge Rehburg
740 Niengraben Wunstorf
741 Niengraben Wunstorf
745 Bokeloh Wunstorf
760 Kolenfeld Wunstorf/Scharnhorstschule
780 Wunstorf Blumenau Luthe
785 Wunstorf Luthe ( Poggenhagen)
801 Stadtverkehr Neustadt
802 Stadtverkehr Neustadt
803 Stadtverkehr Neustadt
804 Stadtverkehr Neustadt
820 Steinhude Poggenhagen Neustadt
830 Neustadt Mardorf
831 Neustadt Mardorf Schneeren
835 Neustadt Münchehagen Wunstorf
840 Neustadt Mandelsloh
850 Neustadt Stöckendrebber
860 Neustadt Metel
865 Otternhagen Scharrel/Suttorf
870 Neustadt Esperke
900 Großburgwedel Langenhagen
905 Stadtverkehr Burgdorf
906 Stadtverkehr Burgdorf
907 Stadtverkehr Burgdorf
910 Hänigsen Burgdorf
916 Schillerslage Burgdorf
920 Hänigsen Burgdorf
926 Ehlershausen Burgdorf
927 Wathlingen Ehlershausen
930 Uetze Burgdorf
938 Uetze Obershagen
946 Dollbergen Burgdorf
948 Hohenhameln Hämelerwald
949 Lehrte Hämelerwald
950 Dedenhausen Uetze Schwüblingsen
962 Burgdorf Ilten ( Sehnde)
963 Klein Kolshorn Lehrte
964 Stadtverkehr Lehrte
965 Stadtverkehr Lehrte
966 Stadtverkehr Lehrte
967 Lehrte Ahlten
N31 Wallensteinstraße Pattensen Schulenburg
N41 Marienwerder Schloß Ricklingen
N43 Stöcken Bordenau
N52 Weetzen Degersen
N56 Mühlenberger Markt Barsinghausen Wennigser Mark
N57 Ahlem Göxe
N62 Fasanenkrug Kleinburgwedel Isernhagen NB
N63 Altwarmbüchen Schillerslage
N70 Ahlem Dedensen
N94 Lehrte Hämelerwald
Rufbus Neustadt
AnrufSammelTaxi (AST) Springe
AnrufSammelTaxi (AST) Wedemark
Ruftaxi Barsinghausen
Ruftaxi Seelze
Ruftaxi Uetze
Ruftaxi Liethe
Ruftaxi Isernhagen
Ruftaxi Lehrte
Ruftaxi Wunstorf
Ruftaxi Burgdorf
Ruftaxi Neustadt
Folgende neue Linienführungen ergeben sich nach Eröffnung der
Stadtbahnverlängerung Hemmingen:
*) Pattensen Hemmingen Peiner Straße,
**) Einstellung der Linie,
***) Linien verkehren als gegenläufige Ringlinie: Pattensen
Harkenbleck Arnum Wilkenburg Westerfeld Devese Arnum
Hiddestorf Pattensen.
Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von den vorgenannten
Verkehrsdiensten abgedeckte Bedienungsgebiet in der Region Hannover
(Nahverkehrsplan Karte 10) und in den benachbarten Kommunen. Zu
Betriebsbeginn (siehe Abschnitt II.3) sind dies die Kommunen
Nordstemmen mit den Ortsteilen Hallerburg, und Adensen (Landkreis
Hildesheim), Rehburg-Loccum mit den Ortsteilen Münchehagen, Winzlar,
Rehburg und Bad Rehburg (Landkreis Nienburg), Wolpinghausen mit den
Ortsteilen Wiedenbrügge und Schmalenbruch (Landkreis Nienburg),
Samtgemeinde Sachsenhagen mit den Ortsteilen Hagenburg und Altenhagen
(Landkreis Schaumburg), Samtgemeinde Wathlingen mit Wathlingen und
Nienhagen sowie den Nienhagener Ortsteilen Nienhorst und Papenhorst
(Landkreis Celle) und Hohenhameln mit den Ortsteilen Mehrum, Equord,
Stedum, Bekum und Hohenhameln (Landkreis Peine).
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf
Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 1
NNVG, § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im
Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und
flexible Bedienformen ggf. auch im Sinne von § 46 i.V.m. § 2 Absatz 6
oder Absatz 7 PBefG).
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen
beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen
Dienstleistungsauftrags bestimmten Rahmens an sich ändernde
Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils
geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B.
technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes)
anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang
sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch
können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs
der o.g. Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots,
hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder
flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B.
Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können
sich die o.g. Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige
Linien wegfallen. Die unten bei Abschnitt II.2) angegebene
Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen
Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder
erweitern.
Die Region Hannover kommt mit dieser Information der
Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Absatz
2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach.
Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6
Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60100000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der öffentliche
Dienstleistungsauftrag wird Vorgaben zum Einsatz von Subunternehmern
machen, soweit dies nach Art. 5 i.V.m. Art. 4 Absatz 7 VO (EG) Nr.
1370/2007 zulässig ist.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 19300000
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.1.2020
Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Dem Betreiber soll im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags
und für dessen Laufzeit ein ausschließliches Recht nach Art. 2 lit. f)
VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 8a Absatz 8 PBefG gewährt werden. Das
ausschließliche Recht wird alle Verkehrsdienste umfassen, die
Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind bzw. während
seiner Laufzeit zur Erfüllung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags
erforderlich werden (oben Abschnitt II.1.3). Nicht ausgeschlossen
werden hierbei Verkehre, die das Fahrgastpotenzial der geschützten
Verkehre nur unerheblich beeinträchtigen.
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).: Der öffentliche
Dienstleistungsauftrag wird zugrunde legen, dass das
Verkehrsunternehmen seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der
Ausführung der Leistung ein Entgelt zahlt, das mindestens dem in
Niedersachsen für diese Leistung in einem der einschlägigen und
repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten
Tarifverträge im Sinne von § 5 Absatz 4 Niedersächsisches Tariftreue-
und Vergabegesetz vorgesehenen Entgelt unter den dort jeweils
vorgesehenen Bedingungen entspricht, und während der
Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollzieht.
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.2.2)Technische Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG ist ein
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate
nach der Vorab bekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde
(Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH LNVG ) zu stellen.
Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der
beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt
II.1.3) ausgelöst. Auf der Grundlage der einschlägigen
genehmigungsrechtlichen gesetzlichen Grundlagen entscheidet die LNVG
über die Erteilung einer etwa beantragten eigenwirtschaftlichen
Genehmigung. Unbeschadet dessen verstehen sich die weiteren hier
gegebenen genehmigungsrechtlichen Hinweise der Region Hannover, die
insoweit der rechtlichen Orientierung etwaiger Interessenten dienen
sollen.
Der Betrieb der oben genannten Linien ist zu dem in Abschnitt II.3
genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Die derzeit bestehenden
Liniengenehmigungen für diese Verkehrsdienste enden einheitlich
(spätestens) mit Ablauf des 31.12.2019, also vor dem Zeitpunkt der
Betriebsaufnahme.
Eigenwirtschaftlich sind gemäß § 8 Absatz 4 Satz 2 PBefG
Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch
Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage allgemeiner
Vorschriften i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und sonstige
Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine
Ausgleichsleistungen darstellen, die einen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfordern.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die
Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen
Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen
aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der
eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die
Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten
Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang
betreiben kann, dann darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13
Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem
Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Erbringung der
von der beabsichtigten Direktvergabe umfassten Verkehrsdienste bislang
nicht kostendeckend möglich war. Aufgrund einer
verkehrswirtschaftlichen Analyse geht die Region Hannover davon aus,
dass ein kostendeckender Betrieb dieser Verkehrsdienste nach objektiven
Maßstäben auch in Zukunft nicht möglich ist. Aus Sicht der Region
Hannover bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein
eigenwirtschaftlicher Betrieb der Verkehrsdienste dauerhaft gesichert
wäre.
B. Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der in Abschnitt II.1.3 genannten Verkehrsdienste ist gemäß
§ 8a Absatz 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt.
Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe Abschnitt VI.1 bei A.), die sich
nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Absatz 2a
Satz 2 PBefG zu versagen.
C. Anforderungen an die Verkehrsdienste
Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten
öffentlichen Dienstleistungsauftrag Anforderungen an die umfassten
Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und
Standards festgelegt. Diese mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag
verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument Mit dem ÖDA
Regionalverkehr Hannover Bus verbundene Anforderungen einschließlich
seiner Anlagen angegeben.
Das ergänzende Dokument einschließlich seiner Anlagen steht als
download unter folgendem Link zur Verfügung:
[4]https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Ko
mmunen/Bekanntmachungen-Ausschreibungen/%C3
%96ffentliche-Ausschreibungen/Ausschreibungen-der-Region-Hannover
Das ergänzende Dokument enthält Anforderungen im Sinne von § 13 Absatz
2a Sätze 3 6 PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13
Absatz 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit
eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe Abschnitt VI.1 bei A.). Sie führen
nach Maßgabe von § 13 Absatz 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines
hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die
Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der
Dauerhaftigkeit (Abschnitt VI.1 bei A.) auch voraussetzt, dass die in
dieser Vorabbekanntmachung sowie die in dem ergänzenden Dokument
angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Absatz 1a PBefG
verbindlich zugesichert werden.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Deutschland
E-Mail: [5]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 8a Absatz 7 PBefG unterliegt die beabsichtigte Vergabe der
Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Deutschland
E-Mail: [6]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12.3.2018
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3. https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Bekanntmachungen-Ausschreibungen/%C3
4. https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Bekanntmachungen-Ausschreibungen/%C3
5. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
6. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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