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Ausschreibung: Straßentransport/-beförderung - DE-Hannover
Straßentransport/-beförderung
Dokument Nr...: 113969-2018 (ID: 2018031409284537306)
Veröffentlicht: 14.03.2018
*
  DE-Hannover: Straßentransport/-beförderung
   2018/S 51/2018 113969
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Region Hannover
   Hildesheimer Straße 20
   Kontaktstelle(n): Region Hannover
   Zu Händen von: Frau Susanne Koch
   30169 Hannover
   Deutschland
   Telefon: +49 51161623260
   E-Mail: [1]Susanne.Koch@Region-Hannover.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]https://www.hannover.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche
   Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in der Region Hannover (ÖDA
   Regionalverkehr Hannover Bus)
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Region Hannover
   NUTS-Code DE929
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Die Region Hannover beabsichtigt als zuständige Behörde nach § 4 Absatz
   1 Nr. 1 und Absatz 4 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG)
   i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung
   (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über
   öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz
   1 PBefG in ihrem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Der öffentliche
   Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 10 Jahren ab
   Betriebsbeginn (Abschnitt II.3) erteilt werden.
   Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind
   sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels Umland
   Hannover Bus gemäß dem Nahverkehrsplan (Kapitel D II Ziff. 6) der
   Region Hannover (zugänglich unter
   [3]https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Ko
   mmunen/Bekanntmachungen-Ausschreibungen/%C3
   %96ffentliche-Ausschreibungen/Ausschreibungen-der-Region-Hannover).
   Dazu zählen zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt II.3) die
   Verkehrsdienste (inklusive flexibler Bedienformen) auf folgenden
   Linien:
   300 Pattensen  Hannover *)
   301 Stadtverkehr Springe
   310 Eldagsen  Pattensen
   320 Springe  Pattensen
   360 Bennigsen  Wallensteinstraße **)
   365 Pattensen  Wallensteinstraße ***)
   366 Pattensen  Peiner Straße ***)
   367 Arnum  Wülfel
   380 Bennigsen  Eldagsen
   381 Altenhagen I  Springe
   382 Springe  Wennigsen
   383 Lüdersen  Springe
   385 Alferde  Springe
   400 Neustadt  Marienwerder
   404 Garbsen  Schönebecker Allee
   410 Wunstorf  Garbsen
   421 Neustadt  Garbsen
   430 Osterwald  Garbsen
   431 Garbsen  Seelze/Bf
   460 Mandelsloh  Nordhafen
   490 Neustadt  Stöcken
   500 Gehrden  Hannover
   501 Stadtverkehr Barsinghausen
   502 Stadtverkehr Barsinghausen
   510 Linderte  Empelde
   520 Wennigsen  Weetzen
   521 Bredenbeck  Wennigsen
   522 Wennigsen  Gehrden
   523 Gehrden  Empelde
   530 Barsinghausen  Bantorf  Barsinghausen
   532 Barsinghausen  Empelde
   534 Barsinghausen  Wunstorf
   540 Barsinghausen  Wennigsen
   560 Barsinghausen  Empelde
   561 Barsinghausen  Empelde
   562 Nienstedt  Egestorf ( Barsinghausen)
   570 Barsinghausen  Ahlem
   571 Gehrden  Ahlem
   572 Seelze  Seelze/Süd  (Harenberg)
   573 Seelze  Lathwehren
   574 Harenberg  Ahlem  Seelze
   575 Dedensen  Letter
   580 Wennigsen  Am Soltekampe
   600 Burgdorf  Altwarmbüchen  A2-Center
   620 Fasanenkrug  Großburgwedel
   621 Engensen  Großburgwedel
   630 Großburgwedel  Altwarmbüchen
   635 Isernhagen  Altwarmbüchen
   636 Großburgwedel  Burgdorf
   638 Großburgwedel/Bhf.  Großburgwedel/Erster Berkhopsweg
   639 Großburgwedel  Burgdorf
   651 Fuhrberg  Großburgwedel
   690 Mellendorf  Großburgwedel
   692 Mellendorf  Langenhagen/Zentrum
   694 Mellendorf  Abbensen
   695 Mellendorf  Plumhof
   696 Abbensen  Mellendorf
   697 Mellendorf  Oegenbostel
   698 Resse  Mellendorf
   700 Hannover  Seelze  Dedensen
   701 Stadtverkehr Wunstorf
   710 Wunstorf  Steinhude
   711 Wunstorf  Steinhude
   715 Wunstorf  Wiedenbrügge  Rehburg
   740 Niengraben  Wunstorf
   741 Niengraben  Wunstorf
   745 Bokeloh  Wunstorf
   760 Kolenfeld  Wunstorf/Scharnhorstschule
   780 Wunstorf  Blumenau  Luthe
   785 Wunstorf  Luthe ( Poggenhagen)
   801 Stadtverkehr Neustadt
   802 Stadtverkehr Neustadt
   803 Stadtverkehr Neustadt
   804 Stadtverkehr Neustadt
   820 Steinhude  Poggenhagen  Neustadt
   830 Neustadt  Mardorf
   831 Neustadt  Mardorf  Schneeren
   835 Neustadt Münchehagen  Wunstorf
   840 Neustadt  Mandelsloh
   850 Neustadt  Stöckendrebber
   860 Neustadt  Metel
   865 Otternhagen  Scharrel/Suttorf
   870 Neustadt  Esperke
   900 Großburgwedel  Langenhagen
   905 Stadtverkehr Burgdorf
   906 Stadtverkehr Burgdorf
   907 Stadtverkehr Burgdorf
   910 Hänigsen  Burgdorf
   916 Schillerslage  Burgdorf
   920 Hänigsen  Burgdorf
   926 Ehlershausen  Burgdorf
   927 Wathlingen  Ehlershausen
   930 Uetze  Burgdorf
   938 Uetze  Obershagen
   946 Dollbergen  Burgdorf
   948 Hohenhameln  Hämelerwald
   949 Lehrte  Hämelerwald
   950 Dedenhausen  Uetze  Schwüblingsen
   962 Burgdorf Ilten ( Sehnde)
   963 Klein Kolshorn  Lehrte
   964 Stadtverkehr Lehrte
   965 Stadtverkehr Lehrte
   966 Stadtverkehr Lehrte
   967 Lehrte  Ahlten
   N31 Wallensteinstraße  Pattensen  Schulenburg
   N41 Marienwerder  Schloß Ricklingen
   N43 Stöcken  Bordenau
   N52 Weetzen  Degersen
   N56 Mühlenberger Markt  Barsinghausen  Wennigser Mark
   N57 Ahlem  Göxe
   N62 Fasanenkrug  Kleinburgwedel  Isernhagen NB
   N63 Altwarmbüchen  Schillerslage
   N70 Ahlem  Dedensen
   N94 Lehrte  Hämelerwald
   Rufbus Neustadt
   AnrufSammelTaxi (AST) Springe
   AnrufSammelTaxi (AST) Wedemark
   Ruftaxi Barsinghausen
   Ruftaxi Seelze
   Ruftaxi Uetze
   Ruftaxi Liethe
   Ruftaxi Isernhagen
   Ruftaxi Lehrte
   Ruftaxi Wunstorf
   Ruftaxi Burgdorf
   Ruftaxi Neustadt
   Folgende neue Linienführungen ergeben sich nach Eröffnung der
   Stadtbahnverlängerung Hemmingen:
   *) Pattensen  Hemmingen  Peiner Straße,
   **) Einstellung der Linie,
   ***) Linien verkehren als gegenläufige Ringlinie: Pattensen 
   Harkenbleck  Arnum  Wilkenburg  Westerfeld  Devese  Arnum 
   Hiddestorf  Pattensen.
   Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von den vorgenannten
   Verkehrsdiensten abgedeckte Bedienungsgebiet in der Region Hannover
   (Nahverkehrsplan Karte 10) und in den benachbarten Kommunen. Zu
   Betriebsbeginn (siehe Abschnitt II.3) sind dies die Kommunen
   Nordstemmen mit den Ortsteilen Hallerburg, und Adensen (Landkreis
   Hildesheim), Rehburg-Loccum mit den Ortsteilen Münchehagen, Winzlar,
   Rehburg und Bad Rehburg (Landkreis Nienburg), Wolpinghausen mit den
   Ortsteilen Wiedenbrügge und Schmalenbruch (Landkreis Nienburg),
   Samtgemeinde Sachsenhagen mit den Ortsteilen Hagenburg und Altenhagen
   (Landkreis Schaumburg), Samtgemeinde Wathlingen mit Wathlingen und
   Nienhagen sowie den Nienhagener Ortsteilen Nienhorst und Papenhorst
   (Landkreis Celle) und Hohenhameln mit den Ortsteilen Mehrum, Equord,
   Stedum, Bekum und Hohenhameln (Landkreis Peine).
   Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf
   Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 1
   NNVG, § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im
   Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und
   flexible Bedienformen ggf. auch im Sinne von § 46 i.V.m. § 2 Absatz 6
   oder Absatz 7 PBefG).
   Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen
   beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags bestimmten Rahmens an sich ändernde
   Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils
   geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B.
   technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes)
   anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang
   sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch
   können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs
   der o.g. Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots,
   hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder
   flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B.
   Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können
   sich die o.g. Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige
   Linien wegfallen. Die unten bei Abschnitt II.2) angegebene
   Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder
   erweitern.
   Die Region Hannover kommt mit dieser Information der
   Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Absatz
   2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach.
   Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6
   Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60100000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   unbekannt
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der öffentliche
   Dienstleistungsauftrag wird Vorgaben zum Einsatz von Subunternehmern
   machen, soweit dies nach Art. 5 i.V.m. Art. 4 Absatz 7 VO (EG) Nr.
   1370/2007 zulässig ist.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 19300000
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.1.2020
   Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
   Dem Betreiber soll im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags
   und für dessen Laufzeit ein ausschließliches Recht nach Art. 2 lit. f)
   VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 8a Absatz 8 PBefG gewährt werden. Das
   ausschließliche Recht wird alle Verkehrsdienste umfassen, die
   Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind bzw. während
   seiner Laufzeit zur Erfüllung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags
   erforderlich werden (oben Abschnitt II.1.3). Nicht ausgeschlossen
   werden hierbei Verkehre, die das Fahrgastpotenzial der geschützten
   Verkehre nur unerheblich beeinträchtigen.
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   III.1.4)Soziale Standards:
   Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
   transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
   sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
   betreffenden Diensten stehend gelten).: Der öffentliche
   Dienstleistungsauftrag wird zugrunde legen, dass das
   Verkehrsunternehmen seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der
   Ausführung der Leistung ein Entgelt zahlt, das mindestens dem in
   Niedersachsen für diese Leistung in einem der einschlägigen und
   repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten
   Tarifverträge im Sinne von § 5 Absatz 4 Niedersächsisches Tariftreue-
   und Vergabegesetz vorgesehenen Entgelt unter den dort jeweils
   vorgesehenen Bedingungen entspricht, und während der
   Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollzieht.
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.2.2)Technische Anforderungen
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
   Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG ist ein
   Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
   Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate
   nach der Vorab bekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde
   (Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH  LNVG ) zu stellen.
   Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der
   beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt
   II.1.3) ausgelöst. Auf der Grundlage der einschlägigen
   genehmigungsrechtlichen gesetzlichen Grundlagen entscheidet die LNVG
   über die Erteilung einer etwa beantragten eigenwirtschaftlichen
   Genehmigung. Unbeschadet dessen verstehen sich die weiteren hier
   gegebenen genehmigungsrechtlichen Hinweise der Region Hannover, die
   insoweit der rechtlichen Orientierung etwaiger Interessenten dienen
   sollen.
   Der Betrieb der oben genannten Linien ist zu dem in Abschnitt II.3
   genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Die derzeit bestehenden
   Liniengenehmigungen für diese Verkehrsdienste enden einheitlich
   (spätestens) mit Ablauf des 31.12.2019, also vor dem Zeitpunkt der
   Betriebsaufnahme.
   Eigenwirtschaftlich sind gemäß § 8 Absatz 4 Satz 2 PBefG
   Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch
   Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage allgemeiner
   Vorschriften i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und sonstige
   Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine
   Ausgleichsleistungen darstellen, die einen öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfordern.
   Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die
   Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen
   Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen
   aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der
   eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die
   Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten
   Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang
   betreiben kann, dann darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13
   Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem
   Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen.
   In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Erbringung der
   von der beabsichtigten Direktvergabe umfassten Verkehrsdienste bislang
   nicht kostendeckend möglich war. Aufgrund einer
   verkehrswirtschaftlichen Analyse geht die Region Hannover davon aus,
   dass ein kostendeckender Betrieb dieser Verkehrsdienste nach objektiven
   Maßstäben auch in Zukunft nicht möglich ist. Aus Sicht der Region
   Hannover bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein
   eigenwirtschaftlicher Betrieb der Verkehrsdienste dauerhaft gesichert
   wäre.
   B. Vergabe als Gesamtleistung
   Die Vergabe der in Abschnitt II.1.3 genannten Verkehrsdienste ist gemäß
   § 8a Absatz 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt.
   Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe Abschnitt VI.1 bei A.), die sich
   nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Absatz 2a
   Satz 2 PBefG zu versagen.
   C. Anforderungen an die Verkehrsdienste
   Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten
   öffentlichen Dienstleistungsauftrag Anforderungen an die umfassten
   Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und
   Standards festgelegt. Diese mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag
   verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument Mit dem ÖDA
   Regionalverkehr Hannover Bus verbundene Anforderungen einschließlich
   seiner Anlagen angegeben.
   Das ergänzende Dokument einschließlich seiner Anlagen steht als
   download unter folgendem Link zur Verfügung:
   [4]https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Ko
   mmunen/Bekanntmachungen-Ausschreibungen/%C3
   %96ffentliche-Ausschreibungen/Ausschreibungen-der-Region-Hannover
   Das ergänzende Dokument enthält Anforderungen im Sinne von § 13 Absatz
   2a Sätze 3  6 PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13
   Absatz 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit
   eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe Abschnitt VI.1 bei A.). Sie führen
   nach Maßgabe von § 13 Absatz 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines
   hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags.
   In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die
   Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der
   Dauerhaftigkeit (Abschnitt VI.1 bei A.) auch voraussetzt, dass die in
   dieser Vorabbekanntmachung sowie die in dem ergänzenden Dokument
   angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Absatz 1a PBefG
   verbindlich zugesichert werden.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit, Verkehr
   Auf der Hude 2
   21339 Lüneburg
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 4131152943
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 8a Absatz 7 PBefG unterliegt die beabsichtigte Vergabe der
   Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit, Verkehr
   Auf der Hude 2
   21339 Lüneburg
   Deutschland
   E-Mail: [6]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 4131152943
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12.3.2018
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