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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Heilbronn
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
Organisation von Messen und Ausstellungen
Technische Planungsleistungen
Dokument Nr...: 113607-2018 (ID: 2018031409232436920)
Veröffentlicht: 14.03.2018
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  DE-Heilbronn: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2018/S 51/2018 113607
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
   Edisonstraße 25
   Heilbronn
   74076
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH, Herr Fries
   Telefon: +49 71312714181
   E-Mail: [1]jan.fries@buga2019.de
   Fax: +49 7131271410
   NUTS-Code: DE117
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.buga2019.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.buga2019.de/de/gartenausstellung/liefer-und-dienstleistu
   ngen.php
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Bundesgartenschau GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Stadt- und Freiflächenentwicklung einschließlich
   Aufbau, Durchführung und Abwicklung einer Gartenschau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausstellung Digitalisierung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000 - FG02 - JA09
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79950000
   79956000
   71356400
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für den Faserpavillon, der Bestandteil der Ausstellung der
   Bundesgartenschau Heilbronn 2019 sein wird, soll eine multimediale
   Ausstellung zum Themenkomplex Digitalisierung konzipiert und umgesetzt
   werden. Grundlage für die Überlegungen hierzu ist die
   Digitalisierungsstrategie des Landes Baden-Württemberg (diese liegt den
   Unterlagen bei) mit ihren sechs Schwerpunktthemen sowie den vier
   Querschnittsthemen; insgesamt handelt es sich um 10 Themengebiete.
   Diese lauten im Einzelnen:
    Intelligente Mobilität der Zukunft,
    Digitale Start-ups: Treiber der Digitalisierung,
    Initiative Wirtschaft 4.0: Digitalisierung in der Fläche
   voranbringen,
    [4]Lernen@bw: Bildung und Weiterbildung in Zeiten der
   Digitalisierung,
    Digitale Gesundheitsanwendungen,
    Die Zukunft von Kommunen und Verwaltung ist digital.
   Querschnittsthemen:
    Bei Forschung, Entwicklung und Innovation international an der
   Spitze,
    Schnelles Internet in Stadt und Land,
    Digitalisierung: Chance für Nachhaltigkeit und Energiewende,
    Datensicherheit, Datenschutz und Verbraucherschutz im digitalen
   Zeitalter.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Offen
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
    Qualitätskriterium: Technik, Konzeption, Gestaltung (Gewicht 65 %),
    Preis (Gewicht 35 %)
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 04/04/2018
   Ortszeit: 09:30
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   Die Teilnehmer an der Konzeptions- und Planungsphase erhalten eine
   pauschale Aufwandsentschädigung von 1500 EUR netto.
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Telefon: +49 7219264049
   E-Mail: [5]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse:[6]http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/10
   07482/index.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB  Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen).
   1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
   Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
   Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
   Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant Einleitung des Verfahrens vor der
   Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt,
   b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Telefon: +49 7219264049
   E-Mail: [7]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse:[8]http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/10
   07482/index.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/03/2018
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   1. mailto:jan.fries@buga2019.de?subject=TED
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   3. https://www.buga2019.de/de/gartenausstellung/liefer-und-dienstleistungen.php
   4. mailto:Lernen@bw?subject=TED
   5. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
   6. http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html
   7. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
   8. http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html
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