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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Heilbronn
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
Organisation von Messen und Ausstellungen
Technische Planungsleistungen
Dokument Nr...: 113607-2018 (ID: 2018031409232436920)
Veröffentlicht: 14.03.2018
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DE-Heilbronn: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 51/2018 113607
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Edisonstraße 25
Heilbronn
74076
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH, Herr Fries
Telefon: +49 71312714181
E-Mail: [1]jan.fries@buga2019.de
Fax: +49 7131271410
NUTS-Code: DE117
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.buga2019.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.buga2019.de/de/gartenausstellung/liefer-und-dienstleistu
ngen.php
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Bundesgartenschau GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadt- und Freiflächenentwicklung einschließlich
Aufbau, Durchführung und Abwicklung einer Gartenschau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausstellung Digitalisierung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 - FG02 - JA09
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79950000
79956000
71356400
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für den Faserpavillon, der Bestandteil der Ausstellung der
Bundesgartenschau Heilbronn 2019 sein wird, soll eine multimediale
Ausstellung zum Themenkomplex Digitalisierung konzipiert und umgesetzt
werden. Grundlage für die Überlegungen hierzu ist die
Digitalisierungsstrategie des Landes Baden-Württemberg (diese liegt den
Unterlagen bei) mit ihren sechs Schwerpunktthemen sowie den vier
Querschnittsthemen; insgesamt handelt es sich um 10 Themengebiete.
Diese lauten im Einzelnen:
Intelligente Mobilität der Zukunft,
Digitale Start-ups: Treiber der Digitalisierung,
Initiative Wirtschaft 4.0: Digitalisierung in der Fläche
voranbringen,
[4]Lernen@bw: Bildung und Weiterbildung in Zeiten der
Digitalisierung,
Digitale Gesundheitsanwendungen,
Die Zukunft von Kommunen und Verwaltung ist digital.
Querschnittsthemen:
Bei Forschung, Entwicklung und Innovation international an der
Spitze,
Schnelles Internet in Stadt und Land,
Digitalisierung: Chance für Nachhaltigkeit und Energiewende,
Datensicherheit, Datenschutz und Verbraucherschutz im digitalen
Zeitalter.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Qualitätskriterium: Technik, Konzeption, Gestaltung (Gewicht 65 %),
Preis (Gewicht 35 %)
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/04/2018
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die Teilnehmer an der Konzeptions- und Planungsphase erhalten eine
pauschale Aufwandsentschädigung von 1500 EUR netto.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: [5]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse:[6]http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/10
07482/index.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen).
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant Einleitung des Verfahrens vor der
Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: [7]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse:[8]http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/10
07482/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2018
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References
1. mailto:jan.fries@buga2019.de?subject=TED
2. http://www.buga2019.de/
3. https://www.buga2019.de/de/gartenausstellung/liefer-und-dienstleistungen.php
4. mailto:Lernen@bw?subject=TED
5. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
6. http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html
7. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
8. http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html
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