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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Westerkappeln
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 113036-2018 (ID: 2018031409151336377)
Veröffentlicht: 14.03.2018
*
  DE-Westerkappeln: Kommunikationsinfrastruktur
   2018/S 51/2018 113036
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Gemeinde Westerkappeln
   DEA37
   Große Str. 13
   Westerkappeln
   49492
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Herrn Rechtsanwalt
   Markus Lennartz, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 6997561351
   E-Mail: [1]m.lennartz@heuking.de
   Fax: +49 6997561490
   NUTS-Code: DEA37
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.westerkappeln.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]www.breitbandausschreibungen.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke
   der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes in der Gemeinde
   Westerkappeln
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32571000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Es sollen ca. 813 Anschlüsse, die rund 1.186 Privathaushalten und 101
   Gewerbebetrieben sowie drei Schulen im Ausbaugebiet entsprechen, mit
   einer NGA-Infrastruktur versorgt werden. Die auszubauenden Adressen
   können sich im förderrechtlichen Rahmen noch verändern.
   Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen, welche zu
   dieser Auftragsbekanntmachung unter [4]www.breitbandausschreibungen.de
   hinterlegt ist.
   Die Investitionsbeihilfen sind ausschließlich zur Erstellung und zum
   Betrieb eines NGA-Netzes zu verwenden, welches im Eigentum des privaten
   Unternehmens steht. Der Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw.
   übernimmt die Verpflichtung, die NGA-Infrastruktur zu errichten, in
   Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von sieben Jahren zu
   betreiben und entsprechende Dienstleistungen für Endkunden zu
   marktüblichen Konditionen zu erbringen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA37
   Hauptort der Ausführung:
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer
   NGA-Breitbandinfrastruktur in der Gemeinde Westerkappeln.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in der Gemeinde Westerkappeln gelegenen, noch
   unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Ausbaugebiet über ein NGA-Netz
   zu erschließen. Dabei müssen die Breitbandanschlüsse nach erfolgtem
   Netzausbau in der Lage sein, den zu versorgenden Adressen technisch 1
   GBit/s symmetrisch (im Downstream und Upstream) zur Verfügung zu
   stellen.
   Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der
   Auftraggeber, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste
   grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf
   Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber
   die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung
   genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative
   Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl
   der vergleichbaren Referenzen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur
   Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
   vom 22. Oktober 2015 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen
   zur Kofinanzierung des Bundesprogramms Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 29. Februar
   2016.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind
   erforderlich:
    Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw.
   Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl
   sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
    Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
   Telekommunikationsgesetz.
   Angaben zur persönlichen Lage:
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des
   Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach §
   123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, vorliegen;
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB
   aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige
   Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs-
   oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen
   gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im
   Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei
   Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
   (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig
   verurteilt worden ist;
    Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für
   einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
    Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen
   des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
   einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie.
    Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der
   Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines
   Förderbescheids entsprechend der Richtlinie Förderung zur
   Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland;
    Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der
   Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines
   Förderbescheids entsprechend der Richtlinie des Landes NRW zur
   Kofinanzierung des Bundesprogramms Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland; Runderlass des
   Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und
   Handwerk des Landes NRW vom 29.2.2016.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§
   45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für
   Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem
   Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder
   Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende
   Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird;
    bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne
   Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide
   Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den
   geforderten Deckungssummen abgesichert sein;
    Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m.
   Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den
   letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der
   besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
   bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Mindestumsatz: 2 Mio. EUR
   p.a;
    Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und
   Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V.
   m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls
   deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem
   das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist;
    auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw.
   Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer in den letzten drei
   Jahren abgeschlossener Projekte im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen
   mit mindestens 250 Haushalten pro Projekt, die innerhalb von 24 Monaten
   ab Projektbeginn abgeschlossen wurden (kurze Beschreibung von Art und
   Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des
   jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines
   Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3
   Nr. 1 VgV;
    Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den
   letzten drei Jahren im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit
   mindestens 250 Haushalten pro Projekt, in denen der Betrieb bereits für
   mindestens 24 Monate und auch aktuell läuft (kurze Beschreibung von Art
   und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Benennung
   eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46
   Abs. 3 Nr. 1 VgV.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem
   Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten
   verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des
   Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des
   abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen
   folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen:
   Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung
   einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder
   Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und
   Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/04/2018
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 10 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich
   unter:
   [5]www.breitbandausschreibungen.de
   Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten
   Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich in Bezug
   auf dieses Vergabeverfahren gekennzeichneten Umschlag in
   unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2)
   genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in
   Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu
   kennzeichnen:
   Nicht Öffnen Teilnahmewettbewerb.
   NGA-Breitbandausbau in der Gemeinde Westerkappeln.
   Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen.
   Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger
   gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form
   (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht
   werden, werden ausgeschlossen.
   Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich oder in Textform über
   die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Interessierte
   Bewerber können ihre Kontaktinformationen in Textform bei der
   Kontaktstelle hinterlegen, um Bieterfragen und Antworten im
   Teilnahmewettbewerb zu erhalten.
   Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen
   vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der
   Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf
   die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer)
   gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung
   eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der
   Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des
   Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
   Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter
   für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung
   und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen
   Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff.
   GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung
   finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser
   Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen  insbesondere
   dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz 
   orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher
   Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
   Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht
   zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit
   einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen
   Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Projekt als
   gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von
   einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen
   Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die
   durch den Auftraggeber avisierten Fördermittel - gleich aus welchem
   Grund - nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
   Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind
   insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des
   Landes.
   Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die
   den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem
   Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können
   bzw. werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Westfalen
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   Münster
   48147
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden
   entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit
   einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1.
   genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein
   Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag
   zulässig.
   Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der
   jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle
   rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist dann
   nicht mehr rechtzeitig wenn:
    der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten
   Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen
   keine Rüge gegenüber der Vergabestelle (entspricht der Kontaktstelle)
   erhoben hat;
    Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
   Bewerbung gerügt worden sind;
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   gegenüber der Vergabestelle (entspricht der Kontaktstelle) gerügt
   worden sind.
   Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag
   unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang
   der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, Herrn Rechtsanwalt Markus Lennartz
   Goetheplatz 5-7
   Frankfurt am Main
   60313
   Deutschland
   Telefon: +49 6997561351
   E-Mail: [6]m.lennartz@heuking.de
   Fax: +49 6997561490
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/03/2018
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   1. mailto:m.lennartz@heuking.de?subject=TED
   2. https://www.westerkappeln.de/
   3. http://www.breitbandausschreibungen.de/
   4. http://www.breitbandausschreibungen.de/
   5. http://www.breitbandausschreibungen.de/
   6. mailto:m.lennartz@heuking.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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