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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Westerkappeln
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 113036-2018 (ID: 2018031409151336377)
Veröffentlicht: 14.03.2018
*
DE-Westerkappeln: Kommunikationsinfrastruktur
2018/S 51/2018 113036
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Gemeinde Westerkappeln
DEA37
Große Str. 13
Westerkappeln
49492
Deutschland
Kontaktstelle(n): Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Herrn Rechtsanwalt
Markus Lennartz, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND
Telefon: +49 6997561351
E-Mail: [1]m.lennartz@heuking.de
Fax: +49 6997561490
NUTS-Code: DEA37
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.westerkappeln.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.breitbandausschreibungen.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke
der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes in der Gemeinde
Westerkappeln
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32571000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es sollen ca. 813 Anschlüsse, die rund 1.186 Privathaushalten und 101
Gewerbebetrieben sowie drei Schulen im Ausbaugebiet entsprechen, mit
einer NGA-Infrastruktur versorgt werden. Die auszubauenden Adressen
können sich im förderrechtlichen Rahmen noch verändern.
Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen, welche zu
dieser Auftragsbekanntmachung unter [4]www.breitbandausschreibungen.de
hinterlegt ist.
Die Investitionsbeihilfen sind ausschließlich zur Erstellung und zum
Betrieb eines NGA-Netzes zu verwenden, welches im Eigentum des privaten
Unternehmens steht. Der Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw.
übernimmt die Verpflichtung, die NGA-Infrastruktur zu errichten, in
Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von sieben Jahren zu
betreiben und entsprechende Dienstleistungen für Endkunden zu
marktüblichen Konditionen zu erbringen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA37
Hauptort der Ausführung:
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer
NGA-Breitbandinfrastruktur in der Gemeinde Westerkappeln.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
zu ermöglichen, die in der Gemeinde Westerkappeln gelegenen, noch
unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Ausbaugebiet über ein NGA-Netz
zu erschließen. Dabei müssen die Breitbandanschlüsse nach erfolgtem
Netzausbau in der Lage sein, den zu versorgenden Adressen technisch 1
GBit/s symmetrisch (im Downstream und Upstream) zur Verfügung zu
stellen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der
Auftraggeber, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste
grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf
Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber
die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung
genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative
Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl
der vergleichbaren Referenzen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
vom 22. Oktober 2015 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen
zur Kofinanzierung des Bundesprogramms Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 29. Februar
2016.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind
erforderlich:
Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw.
Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
Telekommunikationsgesetz.
Angaben zur persönlichen Lage:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des
Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach §
123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, vorliegen;
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB
aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige
Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs-
oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen
gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im
Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei
Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
(SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig
verurteilt worden ist;
Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen
des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie.
Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der
Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines
Förderbescheids entsprechend der Richtlinie Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland;
Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der
Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines
Förderbescheids entsprechend der Richtlinie des Landes NRW zur
Kofinanzierung des Bundesprogramms Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland; Runderlass des
Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und
Handwerk des Landes NRW vom 29.2.2016.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§
45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für
Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem
Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder
Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende
Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird;
bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne
Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide
Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den
geforderten Deckungssummen abgesichert sein;
Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m.
Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den
letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Mindestumsatz: 2 Mio. EUR
p.a;
Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und
Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V.
m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls
deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem
das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist;
auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw.
Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer in den letzten drei
Jahren abgeschlossener Projekte im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen
mit mindestens 250 Haushalten pro Projekt, die innerhalb von 24 Monaten
ab Projektbeginn abgeschlossen wurden (kurze Beschreibung von Art und
Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des
jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines
Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3
Nr. 1 VgV;
Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den
letzten drei Jahren im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit
mindestens 250 Haushalten pro Projekt, in denen der Betrieb bereits für
mindestens 24 Monate und auch aktuell läuft (kurze Beschreibung von Art
und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Benennung
eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46
Abs. 3 Nr. 1 VgV.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem
Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten
verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des
Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des
abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen
folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen:
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung
einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder
Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/04/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 10 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich
unter:
[5]www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten
Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich in Bezug
auf dieses Vergabeverfahren gekennzeichneten Umschlag in
unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2)
genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in
Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu
kennzeichnen:
Nicht Öffnen Teilnahmewettbewerb.
NGA-Breitbandausbau in der Gemeinde Westerkappeln.
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen.
Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger
gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form
(E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht
werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich oder in Textform über
die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Interessierte
Bewerber können ihre Kontaktinformationen in Textform bei der
Kontaktstelle hinterlegen, um Bieterfragen und Antworten im
Teilnahmewettbewerb zu erhalten.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen
vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf
die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer)
gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung
eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der
Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des
Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter
für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung
und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen
Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff.
GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung
finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser
Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen insbesondere
dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz
orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher
Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht
zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit
einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen
Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Projekt als
gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von
einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen
Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die
durch den Auftraggeber avisierten Fördermittel - gleich aus welchem
Grund - nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind
insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des
Landes.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die
den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem
Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können
bzw. werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit
einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1.
genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein
Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag
zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der
jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle
rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist dann
nicht mehr rechtzeitig wenn:
der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen
keine Rüge gegenüber der Vergabestelle (entspricht der Kontaktstelle)
erhoben hat;
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung gerügt worden sind;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist
gegenüber der Vergabestelle (entspricht der Kontaktstelle) gerügt
worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag
unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, Herrn Rechtsanwalt Markus Lennartz
Goetheplatz 5-7
Frankfurt am Main
60313
Deutschland
Telefon: +49 6997561351
E-Mail: [6]m.lennartz@heuking.de
Fax: +49 6997561490
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2018
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4. http://www.breitbandausschreibungen.de/
5. http://www.breitbandausschreibungen.de/
6. mailto:m.lennartz@heuking.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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