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Ausschreibung: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden - DE-Herne
Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
Bitumen
Dokument Nr...: 112480-2018 (ID: 2018031409065135809)
Veröffentlicht: 14.03.2018
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DE-Herne: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
2018/S 51/2018 112480
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Herne
Friedrich-Ebert-Platz 2
Herne
44623
Deutschland
Kontaktstelle(n): Submissionsstelle
Telefon: +49 2323/16-2139
E-Mail: [1]submissionsstelle@herne.de
Fax: +49 2323/16-2972
NUTS-Code: DEA55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.herne.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYD6YNDA
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen
EAV 170301
Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2018-0005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90523000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen
EAV 170301.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44113610
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA55
Hauptort der Ausführung:
Stadtgebiet Herne; Herne.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen
EAV 170301 aus dem Stadtgebiet Herne, in behördlich genehmigter Form,
ohne Rücknahmeverpflichtung für die Stadt Herne.Baumaßnahmen. Aufgrund
der bisherigen Erfahrungen wird der Ausschreibung eine jährliche
Abfuhrmenge von ca. 6 000 Tonnen.
Die anfallenden Jahresmengen sind abhängig von den durchgeführten
zugrunde gelegt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Gesamtentsorgungskosten unter Berücksichtigung
des Transportanteils / Gewichtung: 100 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2018
Ende: 30/04/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Option der Verlängerung um ein Jahr.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Einzureichende Unterlagen:
(bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis
zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 57
Abs. 1 Ziffer 2 VgV; sie machen das Angebot ungültig § 53 Abs. 7 VgV).
Bei Abgabe des Angebotes:
Eigenerklärung Ausschlussgründe (siehe Vergabeunterlagen).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bei Abgabe des Angebotes:
Verpflichtungserklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz- TVgG
(siehe Vergabeunterlagen).
Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/04/2018
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/06/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/04/2018
Ortszeit: 23:59
Ort:
Das Angebot ist zu richten an:
Stadt Herne, Submissionsstelle, Rathaus Herne, Zimmer 422,
Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Personen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und diese
Angebotsaufforderung sind spätestens bis zum 17.4.2018 bei der
Submissionsstelle anzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6YNDA.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) Gegen § 134 GWB verstoßen hat;
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Be-werber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber
gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2018
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References
1. mailto:submissionsstelle@herne.de?subject=TED
2. http://www.herne.de/
3. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYD6YNDA
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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