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Ausschreibung: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden - DE-Herne
Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
Bitumen
Dokument Nr...: 112480-2018 (ID: 2018031409065135809)
Veröffentlicht: 14.03.2018
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  DE-Herne: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
   2018/S 51/2018 112480
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Herne
   Friedrich-Ebert-Platz 2
   Herne
   44623
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Submissionsstelle
   Telefon: +49 2323/16-2139
   E-Mail: [1]submissionsstelle@herne.de
   Fax: +49 2323/16-2972
   NUTS-Code: DEA55
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.herne.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYD6YNDA
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen
   EAV 170301
   Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2018-0005
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90523000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen
   EAV 170301.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   44113610
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA55
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Herne; Herne.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen
   EAV 170301 aus dem Stadtgebiet Herne, in behördlich genehmigter Form,
   ohne Rücknahmeverpflichtung für die Stadt Herne.Baumaßnahmen. Aufgrund
   der bisherigen Erfahrungen wird der Ausschreibung eine jährliche
   Abfuhrmenge von ca. 6 000 Tonnen.
   Die anfallenden Jahresmengen sind abhängig von den durchgeführten
   zugrunde gelegt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Gesamtentsorgungskosten unter Berücksichtigung
   des Transportanteils / Gewichtung: 100 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2018
   Ende: 30/04/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
    Option der Verlängerung um ein Jahr.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Einzureichende Unterlagen:
   (bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis
   zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 57
   Abs. 1 Ziffer 2 VgV; sie machen das Angebot ungültig § 53 Abs. 7 VgV).
   Bei Abgabe des Angebotes:
    Eigenerklärung Ausschlussgründe (siehe Vergabeunterlagen).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Bei Abgabe des Angebotes:
    Verpflichtungserklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz- TVgG
   (siehe Vergabeunterlagen).
    Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/04/2018
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/06/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 26/04/2018
   Ortszeit: 23:59
   Ort:
   Das Angebot ist zu richten an:
   Stadt Herne, Submissionsstelle, Rathaus Herne, Zimmer 422,
   Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Personen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und diese
   Angebotsaufforderung sind spätestens bis zum 17.4.2018 bei der
   Submissionsstelle anzufordern.
   Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6YNDA.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Westfalen
   Albrecht-Thaer-Straße 9
   Münster
   48147
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
   1) Gegen § 134 GWB verstoßen hat;
   2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt
   werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Be-werber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/03/2018
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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