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Ausschreibung: Drehsitze - DE-Bonn
Drehsitze
Dokument Nr...: 112489-2018 (ID: 2018031409064335803)
Veröffentlicht: 14.03.2018
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DE-Bonn: Drehsitze
2018/S 51/2018 112489
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr
DEA22
Fontainengraben 200
Bonn
53123
Deutschland
Kontaktstelle(n): BAIUDBw DL II 5
Telefon: +49 228-5504-4746
E-Mail: [1]BAIUDBwDLII5VergabeInland@bundeswehr.org
Fax: +49 228-5504-5767
NUTS-Code: DEA1C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.evergabe-online.de/
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.evergabe-online.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
1/DLII5/IV83_Bürodrehstühle_6001426774-BAIUDBw DL II 5 VergSt IUD
Referenznummer der Bekanntmachung: 6001426774-BAIUDBw DL II 5 VergSt
IUD
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39111100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
6001426774-BAIUDBw DL II 5 VergSt IUD
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
17800 EA
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 29/06/2018
Ende: 06/07/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Allgemeiner Hinweis zur Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen:
Nicht fristgerecht eingereichte Erklärungen und Nachweise werden nur
dann nachgefordert, wenn ein wirtschaftliches Angebot sonst nach §19
Abs. 3a EG VOL/A auszuschließen wäre.
Wenn beim wirtschaftlichsten Angebot ein Nachweis fehlt, werden ggf.
von allen Bietern, die unvollständige Angebote abgegeben haben,
fehlende Nachweise nachgefordert.
Es sind mit dem Angebot vorzulegen:
1) Vollständig ausgefülltes Angebotsblatt mit Leistungsverzeichnis;
2) Abschrift aus dem Berufs- oder Handelsregisters des Herkunftslandes;
3) Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Landes, in
dem der Bieter ansässig
ist, aus der hervorgeht, dass sich der Bieter weder in Liquidation
befindet, noch gegen den
Bieter ein Konkurs- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren
eingeleitet wurde oder die
Eröffnung eines Konkursverfahrensmangels hinreichendem Vermögens
abgewiesen wurde;
4) Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass gegen den Bieter kein
Rechtskräftiges Urteil aus Gründen verhängt wurde, die seine berufliche
Zuverlässigkeit in Frage
stellen, und dass der Bieter auch nicht wegen Betrugs, Bestechung,
Beteiligung an einer
kriminellen Vereinigung oder Geldwäsche rechtskräftig verurteilt wurde
bzw. Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister (§150 GeWO);
5) Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass er seinen Verpflichtungen
zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des
Landes, in dem er niedergelassen ist, nachgekommen ist;
6) Vorlage einer Eigenerklärung), aus der hervorgeht, dass er seinen
Verpflichtungen zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, nach den
Rechtsvorschriften des Landes, in dem er
Niedergelassen ist, nachgekommen ist. Die Erklärung muss die Anzahl der
versicherten Mitarbeiter/innen enthalten.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eine Eigenerklärung mit Angabe des in den letzten drei
Geschäftsjahren erzielten Gesamtumsatzes
liegen die Umsatzzahlen für die drei letzten Jahre nicht vor, ist dies
zu begründen;
2) Liste mit drei Referenzen;
3) Weiteres s. Vergabeunterlagen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Die Möblierungsgeräte sind nach den Technischen Lieferbedingungen
(TL) bzw. den Leistungsbeschreibungen herzustellen. Alternativen und
Abweichungen in Konstruktion, Materialqualität und Ausführung werden
nicht zugelassen. Es müssen folgende Prüfbescheinigungen vorgelegt
werden: siehe TL:
Prüfbescheinigung für das GS-Zeichen bzw. entsprechender Gütesiegel und
ggf. Qualifiziertes Ergonomie-Prüfsiegel. (QEP nur bei best.Stühlen);
2) Der Bieter erklärt sich bereit, dem Auftraggeber kostenlos ein
Erstmuster des von ihm angebotenen Artikels zum Zwecke der
Angebotsauswertung zur Verfügung zu stellen. Der Termin hierfür wird
vom BAIUDBw festgesetzt. Die Aufforderung hierzu erfolgt mit separatem
Schreiben;
3) entf;
4) Werden geforderte Leistungen durch andere als die vorgegebenen
Technischen Spezifikationen bzw. Normen nachgewiesen, ist der Nachweis
der Gleichwertigkeit durch den Bieter in deutscher Sprache zu
erbringen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter hat seinem Angebot die nachfolgend aufgeführten Nachweise
beizulegen, wobei das maximale Alter der Nachweise 12 Monate nicht
überschreiten darf die Nachweise dienen der Eignungsprüfung.
Nachweise deutscher Behörden können in Kopie beigelegt werden.
Nachweise ausländischer
Behörden sind- soweit sie in deutscher Sprache abgefasst sind- in Kopie
beizulegen.
Fremdsprachige Nachweise sind in Kopie und in Kopie der beglaubigten
Übersetzung beizubringen.
Originaldokumente und Beglaubigungen werden auf Anforderung an den
Bieter zurück gesandt.
Alle Nachweise sind für den Bieter bzw. für alle Mitglieder einer
Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben
wurden
Können zugelassen werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gilt deutsches Recht. Die AGB des Auftragnehmers sind
ausgeschlossen.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/04/2018
Ortszeit: 08:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/06/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/04/2018
Ortszeit: 08:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen
Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit
"Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf [4]www.evergabe-online.de zur
Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der
Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter
(Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
([5]www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen,
Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen
Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf
[6]https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt
Villemomblerstraße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
E-Mail: [7]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
s.o.
Bonn
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
[8]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit.
[9]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
siehe Vergabestelle
Bonn
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2018
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References
1. mailto:BAIUDBwDLII5VergabeInland@bundeswehr.org?subject=TED
2. http://www.evergabe-online.de/
3. http://www.evergabe-online.de/
4. http://www.evergabe-online.de/
5. http://www.lv-cockpit.de/
6. https://www.evergabe-online.info/
7. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
8. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
9. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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