(1) Searching for "2018031309301934797" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau - DE-Hamburg
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Dokument Nr...: 111580-2018 (ID: 2018031309301934797)
Veröffentlicht: 13.03.2018
*
DE-Hamburg: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
2018/S 50/2018 111580
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Flughafen Hamburg GmbH
Flughafenstraße 1 3
Hamburg
22335
Deutschland
Kontaktstelle(n): Flughafen Hamburg GmbH Zentraleinkauf
Telefon: +49 405075-1614
E-Mail: [1]eschaefer@ham.airport.de
Fax: +49 405075-1238
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.hamburg-airport.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.hamburg-airport.de/de/ausschreibungen.php
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
RV technische Planung Flugbetriebsflächen
Referenznummer der Bekanntmachung: 180102652
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Planung von Flugbetriebsflächen am Flughafen Hamburg von mittleren bis
großen Projekten an bestehenden infrastrukturellen Anlagen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
Hauptort der Ausführung:
Flughafen Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Technische Planungen, Genehmigungsplanungen,
Machbarkeitsuntersuchungen, Überwachung von Bauausführungen und
Kostenschätzungen von mittleren bis großen Projekten an bestehenden
infrastrukturellen Anlagen am Flughafen Hamburg.
Diese infrastrukturellen Anlagen umfassen Vorfeldflächen, Taxiwege,
Start-Landebahnen und sonstige Flächen und Bauwerke luftseitiger
Infrastruktur.
Leistungsinhalt dieser Ausschreibung ist es, für die oben genannten
Maßnahmen die erforderliche technische Bearbeitung einschl. Abstimmung
mit allen Beteiligten und Betroffenen sowohl auf dem Flughafen (intern)
wie auch allen Dritten (extern) vor dem Hintergrund der geltenden
Vorschriften und Richtlinien, insbesondere der FHG-internen Richtlinien
und Vorgaben, abzuwickeln.
Da ein erheblicher Anteil die Betreuung von großen luftseitigen
Maßnahmen für die Nutzung mit Luftfahrzeugen ist, sind außerordentliche
Erfahrungen in der Planung ICAO und EASA konformer Flugbetriebsflächen
erforderlich.
Ein Großteil der Planungsleistungen erfordert regelmäßige örtliche
Präsenz und ist ggf. auch gegenüber Dritten zu vertreten. Es bedarf
daher einer besonderen Kenntnis in deutschem Planungs-, Bau- und
Luftfahrtrecht.
Die Erbringung der Leistung findet zum Teil im Sicherheitsbereich
statt. Daher ist eine Kommunikation der Mitarbeiter in deutscher
Sprache in Wort und Schrift Voraussetzung für deren Einsatz, damit das
Personal Anordnungen der Sicherheitskräfte des Flughafens
uneingeschränkt Folge leisten kann.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Option auf Verlängerung des Vertrages bis 1 Jahr vor Ablauf der
Vertragsfrist um jeweils 1 Jahr möglich (max. 5-malig).
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch.
Hierbei können alle Unternehmen, die sich am Vergabeverfahren
beteiligen wollen, ein Angebot abgeben. Die grundsätzliche Eignung ist
hierbei anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung genannten
Unterlagen und unter Verwendung des vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Bewerbungsbogens darzulegen. Der Bewerbungsbogen ist mit dem
Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber wird die eingegangenen Angebote zunächst nach Ziffer
11.1 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (siehe Ziffer I.3 der
vorliegenden Bekanntmachung) formal und auf Vollständigkeit prüfen. Im
Anschluss wird die Eignung der Bieter nach Ziffer 11.2.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe anhand der Vorgaben der
Bekanntmachung und der Angaben im Bewerbungsbogen geprüft. Der
Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter
aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Anschließend werden aus dem Kreis der geeigneten Bieter die Bieter nach
Ziffer 11.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgewählt, mit denen
Verhandlungen geführt werden, sofern nicht nach § 15 Abs. 4 SektVO auf
ein Erstangebot der Zuschlag erteilt werden soll. Grundlage für die
Auswahl der Bieter für Verhandlungen sind die in den Vergabeunterlagen
benannten Zuschlagskriterien samt der mitgeteilten Gewichtung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Eigenerklärung,
Aa) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder
Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu
einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR
belegt worden ist,
Ab) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen
des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter
nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
Ac) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB;
das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB
entsprechend.
Ad) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB
vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine
gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters
soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters
eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich
ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der
Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit
deutscher Übersetzung),
c) Der Bieter hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens
insoweit offen zulegen und hieraus nachzuweisen (z. B. durch Vorlage
eines Organigramms mit den vorhandenen
gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der
jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane),dass er von keiner
gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit
anderen Architektur-/Ingenieurbüros (auch Projektsteuerungs- und
Projektmanagementbüros) oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist,
welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die
Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikts
auszulösen.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB
aus-zuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen
Ausschlussgründe vor-liegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer
III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher
nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der
Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB
sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des
Bieters sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder
sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der
Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der
vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten
Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung
der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und
Eigenerklärungen nicht er-setzen, da die für die Präqualifizierung
geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend
vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht
übereinstimmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf
Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto), aufgeteilt
für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu Ziffer III.1.2 a):
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im
Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 1 000 000
p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen
Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten
Unternehmen addiert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren beim Bieter jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach
Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind,
in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für
die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen
fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des
Unternehmens;
c) Angaben zu, vom Bieter realisierten oder in der Realisierung weit
fortgeschrittenen, Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung vergangenen 120 Monaten (wobei der Tag der
Rechtgültigkeit der Genehmigung ausschlaggebend ist), bei denen in Art
und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl.
Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte über Verkehrsplanungsleistungen
einzureichen.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
Name des AG,
Kontaktdaten des AG,
Bezeichnung und Standort der Referenz,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Datum der Fertigstellung,
Datum der Rechtsgültigkeit der Genehmigung,
Beschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu:
Einordnung als Anlage des Flugverkehrs oder des Straßenverkehrs,
Einordnung als Neubau, Sanierung, Umbau oder Erweiterung, Benennung der
Honorarzone, Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung
wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb,
Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im
Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des
Zutritts,
Beschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zu:
Bearbeitete Leistungsphasen, Benennung der Fläche des Referenzprojekts,
Benennung der Kosten nach DIN 276 in EUR netto (getrennt nach
Kostengruppen 300 und 400,
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit
Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht
wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die
Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist
anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9 der vorliegenden
Bekanntmachung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens 3 der genannten Referenzen müssen die HOAI-Leistungsphasen 1
-4 umfassen.
Weiterhin müssen mind. 2 der 3 Referenzprojekte Flughafenreferenzen
sein, die jew. eine beplante Fläche (Vorfelder, Rollwege sowie Start-
und Landebahnen) mit einem Umfang von mind. 300 000 m^2 aufweisen.
Mindestens eine Referenz muss die Planung einer Start- und Landebahn
mit einer Länge von mind. 2500 m umfassen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Siehe zur Eignungsprüfung im Rahmen des vorliegenden einstufigen
Verhand-lungsverfahren die Hinweise und Vorgaben unter Ziffer II.2.9.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften müssen das Angebot bereits als Bietergemeinschaft
einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss
zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden
Bekanntmachung eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft
gemäß Formblatt des Auftraggebers eingereicht werden, in welchem die
Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige
Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im
vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene
Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft unterzeichnet sein.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/04/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100
Abs. 1 Nr. 2 GWB;
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft,
sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer
III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die an-deren Unternehmen
insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit
Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die
Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren
Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über
die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im
Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen,
so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
c) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag
auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen
einzutreten. Diese Möglichkeit besteht auch für einzelne Lose der
vorliegenden Vergabe.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen
einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden und mit dem
Angebot abzugeben. Weitere Anforderungen an die Verwendung des
Bewerbungsbogens sind diesem zu entnehmen.
e) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben
stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der
Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende
Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die
voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen
behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer der Finanzbehörde
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
Deutschland
Telefon: +49 40-42823-1448
Fax: +49 40-42823-2020
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
siehe VI.4.1)
Hamburg
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
siehe VI.4.1)
Hamburg
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/03/2018
[BUTTON] ×
Direktlinks
HTML ____________________
PDF ____________________
PDFS ____________________
XML ____________________
[BUTTON] Schließen
References
1. mailto:eschaefer@ham.airport.de?subject=TED
2. http://www.hamburg-airport.de/
3. https://www.hamburg-airport.de/de/ausschreibungen.php
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|