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Ausschreibung: Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße - DE-Dresden
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 281842-2017 (ID: 2017072009270531474)
Veröffentlicht: 20.07.2017
*
DE-Dresden: Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
2017/S 137/2017 281842
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich werden
müssen.
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau und
Verkehr, Stadtplanungsamt, Abteilung Verkehrsentwicklungsplanung, z.
Hd.: Herrn Dr. Michael Kaiser, 01067 Dresden, DEUTSCHLAND. Tel. +49 351
488 32 64. E-Mail: stadtplanungsamt@dresden.de Fax +49 351 488 34 73
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [1]http://www.dresden.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde:
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en):
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden:
Die zuständige Behörde beschafft im Auftrag anderer zuständiger
Behörden: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrages:
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über
Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr gemäß
Artikel 5 Absatz 4 VO 1370/2007.
II.1.2)Art des Auftrages vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e):
Dienstleistungskategorie Nr. T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche: Landeshauptstadt
Dresden einschließlich abgehender Linien und sonstiger Teildienste.
NUTS-Code DED21
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags:
Die Landeshauptstadt Dresden ist Aufgabenträgerin für den
straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 3 Gesetz über
den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG). Sie
beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen
Personennahverkehrsleistungen nach § 8 a Absatz 3 PBefG in Verbindung
mit Artikel 5 Absatz 4 VO 1370/2007 - Linienbündel ländliche Gebiete
Dresden-West. Es wird auf den Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum
Oberelbe verwiesen.
Link: [2]https://www.vvo-online.de/Nahverkehrsplan
Das Linienbündel ländliche Gebiete Dresden-West wurde im
Stadtratsbeschluss V2932-SR78-09 vom 12. Februar 2009 Vorgaben der
Landeshauptstadt Dresden für die anstehende Neukonzessionierung im
Buslinienverkehr als Konkretisierung des Nahverkehrsplans erstmals
beschrieben sowie im Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt
Dresden zu V1215/16 vom 29.9.2016
[3]http://ratsinfo.dresden.de/to0040.php?__ksinr=4944 erneut
untersetzt.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen:
Vergabe von Unterverträgen ist beabsichtigt? Nein.
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
entfällt.
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
Der Betreiber wird mindestens einen bedeutenden Teil öffentlicher
Personenverkehrsdienste selbst erbringen.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Das Linienbündel ländliche Gebiete Dresden-West umfasst die
nachfolgenden Verkehre, die bereits jetzt durch die Satra Eberhardt
GmbH als Betriebsführer erbracht werden (ca. 213 000 Fahrplankm/a,
Stand: 31.12.2016):
- Linie 91: Gompitz Pennrich Unkersdorf Brabschütz Merbitz
Briesnitz Cotta (ca. 16 km),
- Linie 93: Oberwartha Cossbaude Mobschatz (Brabschütz Podemus
- Briesnitz Cotta (ca. 13 km).
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin:
Beginn: 8. April 2019
Laufzeit in Monaten: 120 Monate (ab Auftragsvergabe).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Dem Betreiber sollen ausschließliche Rechte eingeräumt werden.
Ausschließliche Rechte berechtigen den Betreiber die
auftragsgegenständlichen Verkehrsleistungen unter Ausschluss anderer
Betreiber zur selben Zeit auf denselben Linien zu erbringen. Dabei
sollen solche Verkehre, die das Fahrgastpotenzial der geschützten
Verkehre nur unerheblich beeinträchtigen, nicht ausgeschlossen werden.
III.1.3)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Spezifikationen: Für die (Mindest-) Standards und Qualitäten der
Erbringung der Verkehrsleistung wird auf den jeweils gültigen
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Oberelbe sowie den Beschluss
des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zu V1215/16 vom 29.9.2016
[4]http://ratsinfo.dresden.de/to0040.php?__ksinr=4944 verwiesen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführungen des Auftrages gelten besondere Bedingungen: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart:
Vergabe eines kleinen Auftrags an ein kleines bzw. mittleres
Unternehmen (Artikel 5 Absatz 4 VO 1370/2007)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Name und Anschrift des gewählten Betreibers
Satra Eberhardt GmbH, Zschoner Ring 30, 01723 Kesselsdorf, DEUTSCHLAND.
Telefon: +49 35 204/92 154. Fax: +49 35 204/92 151. E-Mail:
[5]m.peschke@satra-eberhardt.de
Internet-Adresse(n): [6]www.satra-eberhardt.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A) Die Vergabe der Verkehrsleistungen erfolgt als Gesamtleistung gem. §
8 a Absatz 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Absatz 2 a Satz 2 PBefG.
Eigenwirtschaftliche Anträge können sich nur auf die Gesamtleistung und
nicht auf Teilleistungen beziehen.
Mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind
insbesondere die im Folgenden dargestellten Anforderungen im Sinne des
§ 8 a Absatz 2 Satz 3 PBefG verbunden: Die Fahrpläne sind mit dem
gesamten Linienweg und den geplanten Fahrplanleistungen einschließlich
des Rufbusses als Mindestleistungsstand einzuhalten. Die aktuellen
Fahrpläne sind unter
[7]https://www.vvo-online.de/de/fahrplan/fahrplanbuch/index.cshtml
abrufbar. Der Betreiber hat etwaig erforderliche Ersatz-, Verstärker-
und Umleitungsfahrten zu erbringen und die Kunden sowie den
öffentlichen Auftraggeber hierüber rechtzeitig zu informieren.
Die notwendigen Fahrten zur Schülerbeförderung sind gemäß den
städtischen Vorgaben der aktuellen Satzung zur Erstattung der
notwendigen Schülerbeförderungskosten
[8]https://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_schuelerbefoerder
ung_kostenerstattung-ab-08-2014.pdf vorzunehmen. Es wird vorausgesetzt,
dass das Verkehrsunternehmen im öffentlichen Verkehrsinteresse
erforderliche Leistungsänderungen, die sich z. B. aus Veränderungen der
Schülerströme und Unterrichtszeiten ergeben können, in Kooperation mit
der Landeshauptstadt Dresden umsetzt.
Der Betreiber hat die Anforderungen des jeweils gültigen
Nahverkehrsplanes für Verbundraum Oberelbe zu erfüllen. Der
Verbundtarif des Verkehrsverbundes Oberelbe ist zwingend anzuwenden und
einzuhalten. Das Verkehrsunternehmen hat dem Kooperationsvertrag des
Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) beizutreten und die
weiteren hiermit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen (u. a.
Mitwirkung beim Einnahmeaufteilungsverfahren des ZVOE). Es ist das
rechnergestützte Betriebsleitsystem (Regio-RBL) nach den Bestimmungen
und Vorgaben des ZVOE einzusetzen.
Das Personal muss mit den für die Personenbeförderung geltenden
Gesetzen und Verordnungen vertraut sein, Auskünfte zu Tarif und
Fahrplan erteilen können und entsprechende Qualifikationen für den
Einsatz im Linienverkehr besitzen. Voraussetzungen sind die
Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie umfassende
Kenntnisse des örtlichen Verkehrsnetzes.
B) Information zum eigenwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren und zur
zuständigen Genehmigungsbehörde:
Für die von der Vergabe umfassten Linienverkehre können innerhalb einer
Frist von 3 Monaten seit dem Tag der Vorabbekanntmachung im TED
eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge gestellt werden. Diese Frist
ist eine Ausschlussfrist (§ 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG). Auf
Versagungsgründe gem. § 13 Absatz 2 und 2 a PBefG wird hingewiesen.
Interessierte Unternehmen können bei der unter I.1) angeführten
Kontaktstelle einen Antrag auf Informationen über die Gründe für die
beabsichtigte Direktvergabe stellen (§ 8 a Absatz 5 PBefG). Zuständige
Behörde für das Genehmigungsverfahren und die Erteilung von Auskünften
über das Genehmigungsverfahren:
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Referat 44, Postfach 100763,
01077 Dresden, DEUTSCHLAND. Tel. +49 351 813 90. Fax +49 351 813 910
90. E-Mail: [9]poststelle@lasuv.sachsen.de
Internet-Adresse(n): [10]www.lasuv.sachsen.de
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer Sachsen, Postfach 101364, 04013 Leipzig, DEUTSCHLAND.
Tel. +49 341 977 38 00. Fax +49 341 977 10 49. E-Mail:
[11]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen-de
Internet-Adresse(n): [12]http://www.lds.sachsen.de
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind beim Auftraggeber
(Landeshauptstadt Dresden) innerhalb von 10 Tagen, nachdem sie erkannt
worden sind, zu rügen (§ 8 a Absatz 7 PBefG i. V. m. § 160 Absatz 3
Satz 1 Nr. 1 GWB). Wird der Rüge vom Auftraggeber nicht abgeholfen,
muss innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt
werden (§ 8 a Absatz 7 PBefG i. V. m. § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt:
Vergabekammer Sachsen, Postfach 101364, 04013 Leipzig, DEUTSCHLAND.
Tel. +49 341 977 38 00. Fax +49 341 977 10 49. E-Mail:
[13]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen-de
Internet-Adresse(n): [14]http://www.lds.sachsen.de
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: ja.
VI.4)Tag der Absendung der Bekanntmachung:
11.7.2017
References
1. http://www.dresden.de/
2. https://www.vvo-online.de/Nahverkehrsplan
3. http://ratsinfo.dresden.de/to0040.php?__ksinr=4944
4. http://ratsinfo.dresden.de/to0040.php?__ksinr=4944
5. mailto:m.peschke@satra-eberhardt.de?subject=TED
6. http://www.satra-eberhardt.de/
7. https://www.vvo-online.de/de/fahrplan/fahrplanbuch/index.cshtml
8. https://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_schuelerbefoerderung_kostenerstattung-ab-08-2014.pdf
9. mailto:poststelle@lasuv.sachsen.de?subject=TED
10. http://www.lasuv.sachsen.de/
11. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen-de?subject=TED
12. http://www.lds.sachsen.de/
13. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen-de?subject=TED
14. http://www.lds.sachsen.de/
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