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Ausschreibung: Elektronenmikroskope - DE-Bonn
Elektronenmikroskope
Dokument Nr...: 281974-2017 (ID: 2017072009183230848)
Veröffentlicht: 20.07.2017
*
  DE-Bonn: Elektronenmikroskope
   2017/S 137/2017 281974
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
   Brühler Straße 3
   Zu Händen von: Nadine Waldorf
   53119 Bonn
   Deutschland
   Telefon: +49 22899610-2721
   E-Mail: [1]nadine.waldorf@bescha.bund.de
   Fax: +49 2289910610-2721
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.bescha.bund.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen: [3]www.evergabe-online.info
   Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
   [4]www.evergabe-online.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   B19.36-1974/16_Rasterelektronenmikroskop BKA KT41.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Wiesbaden.
   NUTS-Code DE714
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Rasterelektronenmikroskop-System (REM).
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   38511000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Rasterelektronenmikroskop-System (REM), hochauflösend mit variablem
   Druck;
   zum Leistungsumfang gehören:
    Installation und Integration sowie,
    Anbindung der analytischen Systeme (WDX, EDX),
    Abbau und Abtransport Altsystem,
    3-jähriger Wartungsvertrag im Anschluss an die Gewährleistungsfrist
   von 24 Monaten.
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Erfolgt die Vergütung der Leistung im vorgeschlagenen
   Teilzahlungsmodell, ist nach Auftragserteilung seitens des
   Auftragnehmers eine Bankbürgschaft über 40 % des Auftragswertes
   einzureichen.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der
   Fassung vom 27.7.2016, Allgemeine Vertragsbedingungen für die
   Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5.8. 2003.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen
   bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur
   gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Die Anlage Zuverlässigkeit + Mindestlohn ist
   vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der
   Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine
   Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur
   ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen
   besitzt.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: * Die 'Anlage Unternehmensgröße' ist vom Bieter
   auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
   * Anlage "Eigenerklärung Ausschlußgründe_oberschwellig" (VORDRUCK)".
   * ggf. Anlage "Bewerber_Bietergemeinschaft" = Erklärung zur Benennung
   aller Mitglieder, Bevollmächtigung eines Mitglieds und Übernahme der
   gesamtschuldnerischen Haftung.
   * ggf. Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe".
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   * Anlage Referenzen:
   Mit dem Angebot sind mindestens 2 aussagekräftige Referenzen über in
   Art und Umfang zu der hier geforderten Leistung vergleichbare Aufträge
   zu benennen. Art und Umfang der erbrachten Referenzaufträge sind
   detailliert zu beschreiben.
   Als fachlich vergleichbar werden Aufträge angesehen, die die Lieferung
   von REM-Systemen des gleichen Typs oder derselben Gerätefamilie zum
   Gegenstand hatten, die ebenfalls über eine Ausstattung mit
   Niedrigvakuum und Inlensdetektor(en) in einem der Kriminaltechnik
   ähnlichen REM-Labor Deutschlands oder Europas betrieben werden. Die
   Leistungserbringung darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen.
   * Anlage Teststellung:
   Für die Prüfung und Bewertung der technischen Spezifikationen und
   Leistungsfähigkeit des angebotenen REM-Systems ist die Durchführung von
   Testmessungen an einem vergleichbaren REM-System des Bieters
   vorgesehen. Die Mindestanforderungen an das Mustersystem und die damit
   in Verbindung stehenden sonstigen Anforderungen sind der
   Vergabeunterlage zu entnehmen.
   Mit dem Angebot ist die kostenfreie und fristgerechte Bereitstellung
   eines Mustersystems (voraussichtlich innerhalb KW41  43) zu
   bestätigen. Darüber hinaus sind Standort und technische Ausstattung des
   REM-Systems sowie die zuständigen Ansprechpartner für die Durchführung
   der Testmessungen anzugeben.
   Der Standort des Mustersystems muss sich zwingend innerhalb
   Deutschlands oder  in begründeten Ausnahmefällen  einem direkt
   angrenzenden Nachbarland befinden.
   * Anlage Besichtigung Aufstellort:
   Für eine umfassende und geeignete Konzeption der Leistung ist eine
   Besichtigung des REM-Standortes bzw. des bestehenden REM-Systems selbst
   im BKA Wiesbaden zwingend erforderlich und daher für jeden Bieter
   verpflichtend. Die Möglichkeit hierzu besteht im Zeitraum der
   Angebotsfrist nach entsprechender Terminabsprache mit dem
   Ansprechpartner des Fachreferates im BKA.
   Die Wahrnehmung eines Besichtigungstermins ist durch Vorlage einer
   geeigneten Bestätigung seitens BKA zwingend im Angebot nachzuweisen.
   * Mit dem Angebot sind darüber hinaus eine Konzeption der
   Leistungserbringung sowie eine detaillierte Aufstellung des
   Leistungsumfangs einschließlich Preiskalkulation einzureichen.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   B 19.36 - 1974/16/VV : 1
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
   Einsichtnahme: 21.9.2017 - 11:30
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   21.9.2017 - 11:30
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 30.1.2018
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Ort:
   entfällt
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   Die gesamten Vergabeunterlagen werden frei zugänglich auf der
   E-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
   Angebote für dieses Verfahren können ausschließlich auf elektronischem
   Weg über den Angebotsassistenten der E-Vergabe-Plattform eingereicht
   werden. Fragen zur Ausschreibung und den Vergabeunterlagen sind
   ebenfalls über das Nachrichten-Tool der E-Vergabe-Plattform
   einzureichen.
   Für eine Angebotsabgabe auf elektronischem Weg über die
   E-Vergabe-Plattform ist eine fristgerechte Registrierung als Teilnehmer
   für dieses Verfahren auf der Plattform erforderlich.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228/9499-0
   Internet-Adresse: [6]www.bundeskartellamt.de
   Fax: +49 228/9499-163
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
   bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
   dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
   durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
   Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
   BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
   Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
   Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
   Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
   Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
   der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
   stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
   informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
   Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
   Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage.
   Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
   Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
   Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
   richten.
   Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
   verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
   enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
   ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
   wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
   Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18.7.2017
References
   1. mailto:nadine.waldorf@bescha.bund.de?subject=TED
   2. http://www.bescha.bund.de/
   3. http://www.evergabe-online.info/
   4. http://www.evergabe-online.de/
   5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   6. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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