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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Erfurt
Arzneimittel
Dokument Nr...: 281975-2017 (ID: 2017072009181430816)
Veröffentlicht: 20.07.2017
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DE-Erfurt: Arzneimittel
2017/S 137/2017 281975
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Augustinerstraße 38
Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Corporate Governance,
Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle
Zu Händen von: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
99084 Erfurt
Deutschland
E-Mail: [1]vergabestelle@plus.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]https://plus.aok.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB
V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sog.
open-house-Modells innerhalb des Zeitraums vom 16.8.2017 bis
30.9.2019 für Arzneimittel zur Wirkstoffkombination
Dienogest/Ethinylestradiol (ATC-Code nach WHO: G03AA16).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zur
Wirkstoffkombination Dienogest/Ethinylestradiol (ATC-Code nach WHO:
G03AA16) im Rahmen eines sogenannten open-house-Modells. Allen
interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter
Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen
Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a
Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Die
Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und
insbesondere von der Nachfrage der Versicherten, der Entwicklung der
Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte
und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken
abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen.
Der Abschluss der Vereinbarung kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können über die unter I.1)
genannte E-Mailadresse die Teilnahmeunterlagen (Rabattvereinbarung und
das unter III.2.1) genannte Formular) anfordern.
Vereinbarungen im Rahmen dieses Modells werden im Zeitraum vom
16.8.2017 bis 30.9.2019 geschlossen. Interessenten haben die
vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen
(Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und
Rabattvereinbarung) erstmals bis zum 15.8.2017, danach bis zum 15.
eines Monats bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Es kommt
auf den Zugang bei der AOK PLUS an. Fällt der 15. eines Monats auf
einen Sonnabend, Sonn-oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt
an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die
Rabattvereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch die AOK PLUS in
Kraft. Die Unterzeichnung erfolgt bis zum Ablauf des Monats, in dem die
Teilnahmeunterlagen bei der AOK PLUS eingegangen sind. Bei späterem
Eingang (nach dem 15.8.2017 bzw. nach dem 15. eines Monats) werden die
eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 15. des darauffolgenden Monats
berücksichtigt.
Teilnahmeunterlagen können erstmals zum 15.8.2017 eingereicht werden.
Organisatorisch ist ein Vorlauf von ca. einem halben Monat seitens der
AOK PLUS notwendig, um die Meldungen der Rabattvereinbarung
vorzunehmen. Die initiale Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in der
Apothekensoftware erfolgt ab dem zweiten Monat, der auf die
Eingangsfrist der Teilnahmeunterlagen folgt. Bei Änderungen bzw.
Neufestsetzungen der Fristen für die Stichtagsmeldungen im bundesweiten
AOK-Vertragsmeldeportal DatRabatt kann dieser Zeitpunkt variieren.
Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und dies durch ihre Unterschrift auf
den angeforderten Unterlagen bestätigen, wird eine Rabattvereinbarung
abgeschlossen.
Der Vertrag endet spätestens am 30.9.2019, unabhängig vom Datum des
Vertragsschlusses. Die AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und
Thüringen behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die
nicht exklusiven open-house-Rabattvereinbarungen durch exklusive
Rabattvereinbarungen zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten
ausgeschriebener, exklusiver Rabattvereinbarungen enden die
open-house-Vereinbarungen automatisch. Das vorliegende
open-house-Verfahren wird in diesem Fall eingestellt. Den Erfahrungen
der AOK PLUS nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel
acht bis zwölf Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden
Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner im
open-house-Modell werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
Hinweis: bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um
die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie
(2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
33600000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 16.8.2017. Abschluss 30.9.2019
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V
können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. §
4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass
Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen
pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereichdes AMG, in einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaatdes Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG).
Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur
dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d.
§ 4 Abs.18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
91/2017-OH
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
30.9.2019
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw.
des Vergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen hilfsweise
und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend
vorgegeben sind.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Deutschland
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für
die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134
Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über
den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information
über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information
auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die
Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der
Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller
in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um
eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19.7.2017
References
1. mailto:vergabestelle@plus.aok.de?subject=TED
2. https://plus.aok.de/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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