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Ausschreibung: Ausrüstung für Kläranlage - DE-Pforzheim
Ausrüstung für Kläranlage
Bau von Bekohlungsanlagen
Dokument Nr...: 280471-2017 (ID: 2017072009022829321)
Veröffentlicht: 20.07.2017
*
DE-Pforzheim: Ausrüstung für Kläranlage
2017/S 137/2017 280471
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Pforzheim
Neues Rathaus, Marktplatz 1
Pforzheim
75175
Deutschland
Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt Zentrale
Vergabestelle
Telefon: +49 7231393846
E-Mail: [1]ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de
Fax: +49 7231392846
NUTS-Code: DE129
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.pforzheim.de
I.1)Name und Adressen
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim (ESP)
Am Mühlkanal 16
Pforzheim
75172
Deutschland
E-Mail: [3]ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de
NUTS-Code: DE129
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [4]www.pforzheim.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[5]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-15cf813b6c8-
33a1c611901cb164
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]www.vergabe24.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Klärwerk Pforzheim 4.Reinigungsstufe Filtertechnik.
Referenznummer der Bekanntmachung: ESP 2017.03 2017-010
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45252130
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Filtertechnik zur Abtrennung beladener Pulveraktivkohle bzw.
Filtertechnik zur Flockungsfiltration.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45252130
45252150
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE129
NUTS-Code: DE129
Hauptort der Ausführung:
Pforzheim, Hohwiesenweg 45.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Filtertechnik zur Abtrennung beladener Pulveraktivkohle, bzw. Nutzung
als Flockungsfilter zur weitergehenden P-Elimination
Scheiben-/Tuchfilteranlage zur weitestgehenden Feststoffentnahme
Durchsatzleistung 800L/s bei Feststoffkonzentration von 20 mg/L und
Feststofffracht von 72 kg/h mindestens 4-straßig ausgeführt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 13/11/2017
Ende: 03/05/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich
der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen:
Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen, dass er in den letzten 2
Jahren nicht:
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder
gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt
worden ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ergänzende Erklärung zur fachtechnischen Eignung:
Zur Überprüfung der fachtechnischen Eignung des Bieters sind in der
Eigenerklärung zur Eignung (KEV 179) folgende Angaben zu machen:
Erklärung über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind (Durchsatzleistung der
Filtertechnik mindestens 350 L/s);
Es ist mindestens eine Referenz für die Funktion als zur Abtrennung
beladener Pulveraktivkohle und eine Referenz für die Funktion als
Flockungsfilter einschließlich der Angabe des Ansprechpartners bei dem
jeweiligen Auftraggeber zu benennen. Die Referenzanlagen müssen zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist seit 3
Monaten im kontinuierlichen Dauerbetrieb sein und dürfen nicht älter
als 3 Jahre sein.
Die Benennung von mehr als einem Referenzprojekt je Funktionsart (PAK
bzw. Flockungsfiltration) ist nicht erwünscht.
Die Ergänzende Erklärung zur fachtechnischen Eignung ist bei den
Angaben unter KEV 179 Seite 3 und 4 zu berücksichtigen.
Die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (KEV 179) ist mit dem
Angebot abzugeben.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/09/2017
Ortszeit: 14:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/11/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/09/2017
Ortszeit: 14:30
Ort:
Stadt Pforzheim POA Zentrale Vergabestelle, Neues Rathaus,
Marktplatz 1, 75175 Pforzheim, Deutschland.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen können nach Erteilung einer SEPA
Lastschrifteinzugsermächtigung -keine Schecks- beim Staatsanzeiger
Baden-Württemberg GmbH, Tel: 0711/66601-555, Fax: 0711/66601-84,
E-Mail: [7]vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de angefordert werden.
Entgelt: 28,62 EUR in Papierform oder 22,19 EUR auf CD (inkl. MWSt.).
Das Entgelt wird nicht erstattet.
Alternativ können die Unterlagen nach Abschluss einer
gebührenpflichtigen Zugangs-vereinbarung unter [8]www.vergabe24.de
kostenlos eingesehen heruntergeladen werden.
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind
schriftlich per E-Mail (Adresse:
[9]ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de) bis zum 29.8.2017, 16:00
Uhr an die ausschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar
nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass
solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden
Stelle ausschließlich schriftlich erteilt. Mündliche Auskünfte und
Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten
Antworten.
Bei Teilnahme an der Elektronischen Vergabe über [10]www.vergabe24.de
können die Angebote (vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten
Unterlagen) auch elektronisch abgegeben werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
Karlsruhe
76133
Deutschland
Telefon: +49 7219260
E-Mail: [11]poststelle@rpk.bwl.de
Fax: +49 72192666211
Internet-Adresse:[12]www.rp-karlsruhe.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/07/2017
References
1. mailto:ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de?subject=TED
2. http://www.pforzheim.de/
3. mailto:ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de?subject=TED
4. http://www.pforzheim.de/
5. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-15cf813b6c8-33a1c611901cb164
6. http://www.vergabe24.de/
7. mailto:vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de?subject=TED
8. http://www.vergabe24.de/
9. mailto:ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de?subject=TED
10. http://www.vergabe24.de/
11. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
12. http://www.rp-karlsruhe.de/
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