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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Auerbach
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 277670-2017 (ID: 2017071809184125561)
Veröffentlicht: 18.07.2017
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DE-Auerbach: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 135/2017 277670
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland (ZVV)
Göltzschtalstraße 16
Zu Händen von: Herrn Sebastian Eßbach
08209 Auerbach
Deutschland
Telefon: +49 3744-83020
E-Mail: [1]vergabe.bus@vvvogtland.de
Fax: +49 3744-830239
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.vogtlandauskunft.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[3]http://vergabeverfahren.daisikomm.de/
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe der Busverkehrsleistungen im Landkreis Vogtland zum 13.10.2019.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 60112000.
NUTS-Code DED44
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Der Zweckverband ÖPNV Vogtland beabsichtigt als zuständige Behörde i.
S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste
(VO1370/2007) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages
über öffentliche Personenverkehrsdienste im Landkreis Vogtland mit
Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Von der beabsichtigten
Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen der folgenden Linienbündel
als Gesamtleistung i. S. v. § 8a Abs. 2 Satz 4
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erfasst. Die Vergabe umfasst die
folgenden Linienbündel: 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
16, 17, 18, 19, 20, 21 und 22. Für weitere Einzelheiten und
hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die
Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Eine Unterauftragsvergabe von
Fahrleistungen ist in den Grenzen des Art. 4 Abs. 7 Satz 2 Verordnung
(EG) Nr.1370/2007 möglich.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Ca. 5 700 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 13.10.2019
Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
III.1.4)Soziale Standards:
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2)Technische Anforderungen
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge:
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach
Erscheinen der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende
Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten
Linienverkehre (siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der oben
genannten Linien ist zum 13.10.2019 aufzunehmen.
B. Vergabe als Gesamtleistung bzw. Lose:
Die Vergabe der unter Abschnitt II.1.3 genannten Verkehre ist je im
ergänzenden Dokument aufgeführten Linienbündel als Gesamtleistung
beabsichtigt (vgl. § 8a Abs.2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2
Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A),
die sich nur auf Teilleistungen eines Linienbündels beziehen, sind nach
Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
Beim Vergabeverfahren ist beabsichtigt, die von dieser
Vorabbekanntmachung umfasste Leistung in Lose aufzuteilen.
C. Anforderungen:
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff.
Personenbeförderungsgesetz werden Anforderungen an die Verkehre
hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt.
Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument Zusätzliche
Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung Regionalbusverkehre
Vogtlandkreis Linienbündel 2 bis 22 (einschließlich Anlagen)
zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende
Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a
Sätze 3 5 PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe § 13 Abs. 2a
Sätze 2 ff.Personenbeförderungsgesetz relevant für die
Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A).
Das ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als download
unter folgendem Link zur Verfügung:
[4]http://vergabeverfahren.daisikomm.de/
Auf dieser Internetseite werden nach Notwendigkeit auch gegebenenfalls
weitere ergänzende Informationen und Erläuterungen publiziert.
Möglichen Interessenten an der Verkehrsleistung wird deshalb zur
Vermeidung von Nachteilen empfohlen, sich regelmäßig unter der
angegebenen Internetadresse über das etwaige Vorliegen neuer
Informationen zu unterrichten.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.7.2017
References
1. mailto:vergabe.bus@vvvogtland.de?subject=TED
2. http://www.vogtlandauskunft.de/
3. http://vergabeverfahren.daisikomm.de/
4. http://vergabeverfahren.daisikomm.de/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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