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Ausschreibung: Architekturentwurf - DE-Osnabrück
Architekturentwurf
Dokument Nr...: 277360-2017 (ID: 2017071809163225266)
Veröffentlicht: 18.07.2017
*
  DE-Osnabrück: Architekturentwurf
   2017/S 135/2017 277360
   Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Hochschule Osnabrück
   Albrechtstraße 30
   Osnabrück
   49076
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement
   E-Mail: [1]a.kroeger@hs-osnabrueck.de
   NUTS-Code: DE944
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.hs-osnabrueck.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Stiftung des öffentlichen Rechts (Hochschule)
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Hochschule Osnabrück  Erweiterung des Instituts für Musik.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71220000
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Nicht offener einphasiger Wettbewerb nach RPW 2013. Die Hochschule
   Osnabrück plant einen Neubau als Erweiterung des Instituts für Musik
   (IfM) mit 1 114 m^2 NFa. Das Musikstudium präsentiert sich in den 5
   Profilen Klassik, Pop, Jazz, Musical und Elementare Musikerziehung und
   ist die zweitgrößte Ausbildungsstätte für Musikberufe in Niedersachsen.
   Leistungsbild: Objektplanung (LP 2-4 nach §§ 34 HOAI 2013) sowie Teile
   der LP 5 (stufenw. Abruf).
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Die eingehenden Arbeiten wurden im Wettbewerb u. a. nach den folgenden
   Kriterien bewertet:
   Einhaltung der Kostenobergrenze, Funktionalität in Bezug auf die
   Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms sowie der Nutzungs- und
   Aufenthaltsqualität, Architektonische Qualität, Städtebauliche
   Qualität, akustische Aspekte, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2016/S 207-374882
   Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
   Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
   V.3)Zuschlag und Preise
   V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
   19/06/2017
   V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
   Anzahl der beteiligten KMU: 15
   Anzahl der ausländischen Teilnehmer: 1
   V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
   Ahrens + Pörtner Architektengesellschaft
   Lange Straße 12
   Hilter
   49176
   Deutschland
   NUTS-Code: DE94E
   Der Gewinner ist ein KMU: ja
   V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
   Bez + Kock Architekten Generalplaner GmbH
   Kronenstraße 36
   Stuttgart
   70174
   Deutschland
   NUTS-Code: DE11
   Der Gewinner ist ein KMU: ja
   V.3.4)Höhe der Preise
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   E-Mail: [4]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt die unter VI.4.1 genannte Stelle. Die Ausloberin weist darauf
   hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit erkannte oder
   erkennbare Vergabeverstöße nicht rechtzeitig gerügt wurden oder mehr
   als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der Vergabestelle,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (siehe hierzu § 160
   Abs. 4 GWB). Des weiteren gelten die Regelungen der §§ 134 und 135 GWB
   entsprechend.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/07/2017
References
   1. mailto:a.kroeger@hs-osnabrueck.de?subject=TED
   2. http://www.hs-osnabrueck.de/
   3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:374882-2016:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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