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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Berlin
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Planungsleistungen im Bauwesen
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dokument Nr...: 276755-2017 (ID: 2017071809094124675)
Veröffentlicht: 18.07.2017
*
DE-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2017/S 135/2017 276755
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Zimmerstr. 54
Berlin
10117
Deutschland
Kontaktstelle(n): DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau
GmbH
Telefon: +49 30-20243-222
E-Mail: [1]vergabe@deges.de
Fax: +49 30-20243-791
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://vergabe.deges.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functio
n=_Details&TenderOID=54321-Tender-15d3adcfcbb-430c39af680384d8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
BÜ und Planprüfung Verkehrsanlagen.
Referenznummer der Bekanntmachung: A120270117
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bundesautobahnen A10/A24 AS Neuruppin bis AD Pankow im Zuge des
Verfügbarkeitsmodells A10 / A24; Bauüberwachung und Planprüfung
Verkehrsanlagen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
71320000
71322500
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE414
NUTS-Code: DE416
Hauptort der Ausführung:
A10/A24 AS Neuruppin bis AD Pankow.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zu erbringen sind freiberufliche Leistungen der Bauüberwachung und der
Planprüfung für Verkehrsanlagen.
Es ergeben sich 2 Leistungsbereiche:
Bauüberwachung Verkehrsanlagen,
Planprüfung Verkehrsanlagen.
Gegenstand des Bauvorhabens ist die grundhafte Erneuerung der
Bundesautobahn A 24 von nördlich der Anschlussstelle (AS) Neuruppin bis
westlich der AS Kremmen und in Weiterführung der Strecke der Ausbau der
Bundesautobahn A 10 von östlich des Autobahndreiecks (AD) Havelland bis
östlich des AD Pankow. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt als
Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) im Zuge des
Verfügbarkeitsmodells A 10/ A 24 AS Neuruppin bis AD Pankow. Der
zusammenhängende Autobahnabschnitt, der durch das bereits fertigstellte
Teilstück AS Kremmen bis AD Havelland unterbrochen wird, ist Teil des
transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und besitzt eine großräumige,
überregionale und grenzüberschreitende Verbindungsfunktion.
Die Autobahnstrecke für die grundhafte Erneuerung der A 24 beträgt ca.
29,2 km und erstreckt sich von km 204+674 (nördlich AS Neuruppin) bis
km 233+900 (westlich AS Kremmen), die Strecke für den sechsstreifigen
Ausbau der A 10 beträgt ca. 29,7 km und erstreckt sich von km 157+400
(öst-lich AD Havelland) bis zum AD Pankow (AD Pankow einschließlich
Zulaufstrecken A10 und A114).
Der Streckenabschnitt der A 24 wird grundhaft vierstreifig gemäß
Sonderquerschnitt (SQ) 31* erneuert, der Streckenabschnitt der A 10
wird von einem vierstreifigen auf einen sechsstreifigen
Regelquerschnitt (RQ) 36 ausgebaut.
Der gesamte Autobahnabschnitt umfasst insgesamt 53 Brückenbauwerke, ca.
19.4 km Lärmschutzwände, 55 Verkehrszeichenbrücken und 6 Stützbauwerke.
Der Bau erfolgt auf Grundlage der Planfeststellung unter den Auflagen
des Umwelt- und Immissionsschutzes.
Als Verkehrsführung während der Bauzeit wird eine 4 + 0 Führung
realisiert. Die Herstellung der A- und Ü- Bauwerke (einschließlich Bau
der Mittelstützen) erfolgt grundsätzlich unter Aufrechterhaltung von
vier Fahrstreifen. Für diese Verkehrsführungen müssen einige vorhandene
Bauwerke vorab ertüchtigt bzw. verbreitert werden.
Zur internen Qualitätssicherung seiner Bauleistungen führt der AN-ÖPP
eine eigene interne Bauüberwachung (BÜ) durch.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 Nrn. 1 und 2
VgV) [nur Mindeststandard],
Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 %].
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und
Angaben werden wie folgt gewichtet:
§ 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung
verantwortlichen Personen [70 %]
Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
Mitarbeiter 1 Bauüberwachung Verkehrsanlagen 35 v.H.
Mitarbeiter 2 Planprüfung Verkehrsanlagen 35 v.H.
mit folgender Unterwichtung:
berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung) 20 %
Referenzprojekte 80 %
§ 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte in den letzten drei Jahren: [30 %]
§ 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung, : entfällt -
§ 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3 Jahren:
[nur Mindeststandard]
§ 46 (3) 9) VgV: Geräte, Technische Ausrüstung, : entfällt -
§ 46 (3) 3) VgV: Gewährleistung der Qualität: entfällt.
§ 46 (3) 5) VgV: externe Kontrolle: entfällt -.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB
sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- /
Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt,
wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird,
dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person
gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre
Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten
Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
gewährleistet ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben
sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit
der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§
45 Abs. 2 VgV].
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000
EUR für Personen und 5 000 000 EUR für sonstige Schäden wird als
Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere
Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe
Teilnahmeunterlagen).
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3
Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in
einer Mindesthöhe nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10
VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag
ist zu verwenden.
§ 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung
verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die
Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 1 VgV): Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in
den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen
gefordert.
§ 46 (3) 6 VgV): Angaben über die Technische Leitung: entfällt
§ 46 (3) 8 VgV): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis
werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 9 VgV): entfällt
§ 46 (3) 3 VgV): entfällt
§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis
werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen
bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
zu § 46 (3) 1 VgV): entfällt
zu § 46 (3) 6 VgV): entfällt
zu § 46 (3) 8 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den
letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen jährlichen
Gesamtpersonalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe
Teilnahmeunterlagen).
§ 46 (3) 9 VgV): entfällt
§ 46 (3) 3 VgV): entfällt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/08/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom
Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Der
Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der
Bekanntmachung zusammen. Dieser wird auf der Vergabe-Plattform der
DEGES unter [5]https://vergabe.deges.de kostenlos zum Download
bereitgestellt.
Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit
den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum
Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.1) genannte
Kontaktstelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen
mit dem gelben Vordruck und dem Namen des Bewerbers / der
Bewerbergemeinschaft und der Anschrift zu bezeichnen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die
geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der
Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung
sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten
Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte
Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind
nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die
Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist
des § 160, Abs. 3, Nr.4 GWB (15 Tage nach Eingang des
Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/07/2017
References
1. mailto:vergabe@deges.de?subject=TED
2. http://www.deges.de/
3. https://vergabe.deges.de/
4. https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15d3adcfcbb-430c39af6803
84d8
5. https://vergabe.deges.de/
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