Ausschreibung: Deutschland Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung Vorortverkehr München Buchloe 2030+ - DEU-München Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung Dokument Nr...: 599603-2026 (ID: 2026083101282023709) Veröffentlicht: 31.08.2026 * DEU-München: Deutschland Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung Vorortverkehr München Buchloe 2030+ 2026/S 167/2026 599603 Deutschland Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung Vorortverkehr München Buchloe 2030+ OJ S 167/2026 31/08/2026 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Vorortverkehr München Buchloe 2030+ Beschreibung: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regional-verkehrs im Umfang von ca. 0,7 Mio. Zugkilometer pro Jahr, auf der folgenden Linie: RB 74: München Buchloe. Betriebsaufnahme ist zum Fahr-planwechsel im Dezember 2029. Der Vertrag endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037 (Vertragsdauer: 8 Jahre, zzgl. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen). Kennung des Verfahrens: e37ed403-88ea-4ac1-aca8-d12ec037ff76 Vorherige Bekanntmachung: 569697-2024 Interne Kennung: VVMB_30 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 2.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Freistaat Bayern: Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben (Allgäu) 2.1.4. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung VgV) 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Auftraggeber wird einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i. S. d. § 124 GWB gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vorliegen. Zudem soll der Auftraggeber einen Bieter in den Fällen des § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich werden nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i. d. F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2025/2033 des Rates vom 23.10.2025 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen Bezug zu Russland aufweisen, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben die Bieter Eigenerklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter die Formblätter FB F und FB G ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bieter beziehungsweise das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft ergriffen hat. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Vorortverkehr München Buchloe 2030+ Beschreibung: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regional-verkehrs im Umfang von ca. 0,7 Mio. Zugkilometer pro Jahr, auf der folgenden Linie: RB 74: München Buchloe. Betriebsaufnahme ist zum Fahr-planwechsel im Dezember 2029. Der Vertrag endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037 (Vertragsdauer: 8 Jahre, zzgl. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen). Interne Kennung: LOT-0001 E19168678 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag dreimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Außerdem enthält der Vertrag zwei vorzeitige Kündigungsoptionen für den Auftraggeber, die frühestens zum Dezember 2035 ausgeübt werden kann. 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Freistaat Bayern: Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben (Allgäu) 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 09/12/2029 Enddatum der Laufzeit: 12/12/2037 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Informationen über frühere Bekanntmachungen: Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 569697-2024 Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung: 569697-2024 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung des Eignungskriteriums: Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen. Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG vorzulegen. Alternativ kann der Bieter im Angebot darstellen, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird. Diese Darstellung muss mindestens die folgenden Angaben beinhalten: - Erklärung, dass die für die Führung der Geschäfte bestellte Person nicht gemäß § 6b Abs. 2 AEG und das Unternehmen nicht gemäß § 6b Abs. 3 AEG als nicht zuverlässig gelten; - Darstellung, dass der Bieter gemäß § 6c Abs. 1 AEG seine tatsächlichen und voraussichtlichen finanziellen Verpflichtungen unter realistischen Annahmen über einen Zeitraum von zwölf Monaten erfüllen kann; - Darstellung, dass der Bieter gemäß § 6d Abs. 1 AEG über eine Betriebsorganisation verfügt oder verfügen wird, die erforderlichen Kenntnisse oder Erfahrungen für eine sichere und zuverlässige betriebliche Beherrschung und Überwachung der in der Unternehmensgenehmigung genannten Geschäftstätigkeit mitbringt; - Darstellung, wie der Bieter ein Sicherheitsmanagementsystem einrichten wird, welches den Anforderungen der Richtlinie 2004/49/EG genügt. Außerdem ist darzustellen, wie der Bieter die nationalen Anforderungen für den sicheren Verkehrsbetrieb auf dem Eisenbahnnetz erfüllen wird; - Darstellung des Zeitplans, innerhalb dessen die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Sicherheitsbescheinigung erlangt werden sollen. Soll nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Des Weiteren haben die Bieter einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzu-legen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 01.01.2027 datiert sein. Eine Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Angebot eine gegenüber dem Bieter abgegebene Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem Bieter über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die sogleich unter den Ziffern a) und b) aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn der Dritte über den sogleich unter Ziffer a) dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und das beim Bieter vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer b) der nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Für die in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt D1 zu verwenden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 01.01.2027 datieren. Die Bieter haben folgende Anforderungen zu erfüllen: a) einen Mindestjahresumsatz i. H. v. 20 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2025 und b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bieters vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 2 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2025. Soweit im Geschäftsjahr 2025 ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag dieses Verlustes, es sei denn der Bieter weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen: Grundfall: 1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im Geschäftsjahr 2025; 2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2025, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; 3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2025 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht; 4. ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im Geschäftsjahr 2025 ausgewiesener Verlust des Bieters durch den / die Gesellschafter des Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Alternative 1: Soweit für das Geschäftsjahr 2025 kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bieter die in den oben unter Grundfall in den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen soweit zutreffend vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bieter eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2025 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss: sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB; Eigenkapital zu Buchwerten; Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB. Alternative 2: Ist der Jahresabschluss des Bieters über das Geschäftsjahr 2025 zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen noch nicht erstellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. Sodann hat der Bieter die in den oben unter Grundfall in den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen soweit zutreffend vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bieter folgende Unterlagen abzugeben: den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen für das Geschäftsjahr 2024; eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse und die betriebliche Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2025 (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2025 unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2025 getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen. Ergänzung für alle Fälle: Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das Geschäftsjahr 2025 nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung abzugeben. Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens einer SPNV-Leistung verfügt. Die erforderliche Erfahrung setzt voraus, dass in den Jahren zwischen 2016 und 2026 über mindestens drei vollständige Jahre eine Tätigkeit in verantwortlicher Position in einer SPNV- Leistung mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,5 Mio. Zugkm pro Jahr ausgeübt wurde. Diese Erfahrung kann auch durch entsprechende Tätigkeiten in mehreren SPNV- Leistungen erlangt worden sein, die in der Summe das vorstehend genannte Leistungsvolumen pro Jahr erreichen. Eine Tätigkeit in verantwortlicher Position setzt die Befugnis voraus, ausgewählte Entscheidungen im jeweiligen Tätigkeitsbereich ohne Rücksprache mit Vorgesetzten zu treffen. Die Planung und Organisation einer SPNV-Leistung muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. In diesem Fall muss jede dieser Personen über die Erfahrung im Umfang des geforderten Leistungsvolumens in verantwortlicher Position verfügen. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich. Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: - Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen. Aus dieser Angabe müssen der Zeitraum, in dem die Fachkraft in verantwortlicher Position tätig war, der jeweilige Tätigkeitsbereich und die jeweilige Qualifikation dieser Fachkräfte hervorgehen. Verfügt eine angegebene Fachkraft über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter, wird für diese Person unterstellt, dass sie eine Tätigkeit in verantwortlicher Position ausgeübt hat. Verfügt eine angegebene Fachkraft nicht über einen Hochschulabschluss oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter, ist die Tätigkeit in verantwortlicher Position dadurch nachzuweisen, dass beschrieben wird, dass und inwieweit die Aufgaben, die die Fachkraft in der jeweiligen Position zu verantworten hatte, die Befugnis beinhaltet hat, ausgewählte Entscheidungen im jeweiligen Tätigkeitsbereich ohne Rücksprache mit Vorgesetzten zu treffen. - Angabe der persönlichen Referenzen der benannten Fachkräfte über mindestens eine SPNV-Leistung mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,5 Mio. Zugkm pro Jahr aus den Jahren 2016 bis 2026 in denen die vorstehend genannten Fachkräfte jeweils in mindestens drei Jahren in verantwortlicher Position in einem der o. g. Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss die jeweilige SPNV- Leistung und deren Umfang in Zugkm pro Jahr hervorgehen. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten keiner der in Kapitel 2.1.6 genannten Ausschlussgründe vorliegt. Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Für die Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt D2 zu verwenden. Sodann muss das Personal des Dritten, das im Angebot des Bieters benannt worden ist und über die zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erforderliche Erfahrung in der Planung und Organisation mindestens einer SPNV-Leistung verfügt, gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV die Planung und Organisation der hiesigen Leistungen in verantwortlicher Position erbringen. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E19168678 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E19168678 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 25/01/2027 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 95 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 25/01/2027 13:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Ort des Eröffnungstermins: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) Organisation, die Angebote bearbeitet: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003196 Abteilung: Wettbewerb, Verkehrsverträge, Vergaberecht Postanschrift: Boschetsrieder Straße 69 Stadt: München Postleitzahl: 81379 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland Kontaktperson: Ausschreibung E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de Telefon: +49897488250 Internetadresse: https://beg.bahnland-bayern.de/de/ Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt Organisation, die Angebote bearbeitet 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern Registrierungsnummer: nicht bekannt Postanschrift: Maximilianstraße 39 Stadt: München Postleitzahl: 80534 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +498921762411 Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns /zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt Schlichtungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : d5f0842a-4e49-443a-a6b5-cb561d3e41e6-01 Hauptgrund für die Änderung : Korrektur Veröffentlichung Beschreibung : Das Ende der Angebotsfrist sowie der Zeitpunkt der Angebotsöffnung sind falsch, daher ist diesbezüglich eine Korrektur erforderlich. alt: Frist für den Eingang der Angebote: 31/12/2037 23:59 Datum des Eröffnungstermins: 31/12/2037 23:59 neu: Frist für den Eingang der Angebote: 25/01/2027 12:00 Datum des Eröffnungstermins: 25/01/2027 13:00 10.1. Änderung Abschnittskennung: LOT-0001 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 91a66d6c-e205-4241-bbd4-24b210a5ae89 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/08/2026 15:15:09 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 167/2026 Datum der Veröffentlichung: 31/08/2026 Referenzen: https://beg.bahnland-bayern.de/de/ https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html https://www.subreport.de/E19168678 http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-599603-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de