Ausschreibungen und Aufträge: Deutschland Arzneimittel 35. Generikaausschreibung (2/3er) -Bekanntmachung vergebener Aufträge - DEU-Düsseldorf Arzneimittel Dokument Nr...: 599441-2026 (ID: 2026083101234923288) Veröffentlicht: 31.08.2026 * DEU-Düsseldorf: Deutschland Arzneimittel 35. Generikaausschreibung (2/3er) -Bekanntmachung vergebener Aufträge 2026/S 167/2026 599441 Deutschland Arzneimittel 35. Generikaausschreibung (2/3er) - Bekanntmachung vergebener Aufträge OJ S 167/2026 31/08/2026 Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung Lieferleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: GWQ ServicePlus AG E-Mail: bieteranfrage@gwq-serviceplus.de Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: 35. Generikaausschreibung (2/3er) - Bekanntmachung vergebener Aufträge Beschreibung: Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen. Kennung des Verfahrens: b22bfd68-b347-432d-ae73-4331dcab260e Interne Kennung: 35. (2/3er) Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 2.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 2.1.3. Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZMUG1# Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Aciclovir (CRE) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 001 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0002 Titel: Adapalen + Benzoylperoxid (GEL) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 002 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/10/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0003 Titel: Alfacalcidol (WKA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 003 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0004 Titel: Alfuzosin (FTA, RET) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 004 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0005 Titel: Alprazolam (TAB) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 005 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0006 Titel: Atazanavir (HKP) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 006 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0007 Titel: Axitinib (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 007 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0008 Titel: Brinzolamid + Timolol (ATR) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 008 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0009 Titel: Candesartan + Amlodipin (HKP, TAB) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 009 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0010 Titel: Colchicin (TAB) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 010 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0011 Titel: Dorzolamid + Timolol (EDP) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 011 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/10/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0012 Titel: Enoxaparin natrium (IFE, ILO) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 012 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0013 Titel: Eslicarbazepin (TAB) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 013 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0014 Titel: Estradiol + Dienogest (UTA, FTA, TAB) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 014 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0015 Titel: Ethosuximid (WKA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 015 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0016 Titel: Etonogestrel + Ethinylestradiol (VAR) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 016 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0017 Titel: Ezetimib + Atorvastatin (N1, N3) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 017 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/10/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0018 Titel: Ezetimib + Atorvastatin (90 St) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 018 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/10/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0019 Titel: Fexofenadin (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 019 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0020 Titel: Fosaprepitant (PIF) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 020 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0021 Titel: Furosemid (TAB) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 021 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0022 Titel: Ganirelix (ILO, IFE) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 022 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0023 Titel: Hydroxycarbamid (HKP) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 023 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0024 Titel: Ibandronsäure (ILO) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 024 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0025 Titel: Indapamid (RET) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 025 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0026 Titel: Itraconazol (HKP) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 026 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0027 Titel: Timolol + Latanoprost (ATR) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 027 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0028 Titel: Levonorgestrel + Ethinylestradiol (UTA,1) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 028 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0029 Titel: Levonorgestrel + Ethinylestradiol (UTA,2) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 029 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0030 Titel: Loratadin (TAB) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 030 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0031 Titel: Melperon (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 031 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0032 Titel: Melperon (LSE) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 032 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0033 Titel: Methotrexat (IFE, 1) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 033 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0034 Titel: Methotrexat (IFE, 2) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 034 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0035 Titel: Miglustat (HKP) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 035 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0036 Titel: Naratriptan (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 036 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0037 Titel: Ondansetron (ILO) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 037 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0038 Titel: Opipramol (UTA, FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 038 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0039 Titel: Oxycodon (RET) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 039 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0040 Titel: Paroxetin (FTA, TAB, 1) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 040 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0041 Titel: Paroxetin (FTA, TAB, 2) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 041 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0042 Titel: Pregabalin (LSE) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 042 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0043 Titel: Ranolazin (RET) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 043 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0044 Titel: Rivaroxaban (Starterpackung) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 044 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0045 Titel: Rupatadin (TAB) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 045 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0046 Titel: Sapropterin (TLE) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 046 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0047 Titel: Timolol (ATR) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 047 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0048 Titel: Tolvaptan (TAB, 1) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 048 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0049 Titel: Tolvaptan (TAB, 2) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 049 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0050 Titel: Trimipramin (TRO, LSE, TEI) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 050 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0051 Titel: Urapidil (REK,1) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 051 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0052 Titel: Urapidil (REK,2) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 052 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0053 Titel: Zolmitriptan (FTA, SMT, TAB) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 053 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/10/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0054 Titel: Zonisamid (HKP) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 054 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0055 Titel: Zopiclon (FTA, 1) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 055 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0056 Titel: Zopiclon (FTA, 2) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 056 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0057 Titel: Aciclovir (TAB) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 057 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0058 Titel: Allopurinol (TAB) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 058 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0059 Titel: Valsartan + Amlodipin (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 059 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0060 Titel: Amlodipin + Valsartan + HCT (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 060 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/10/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0061 Titel: Atorvastatin (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 061 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0062 Titel: Bicalutamid (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 062 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0063 Titel: Candesartan + HCT (TAB) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 063 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0064 Titel: Candesartan (TAB) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 064 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0065 Titel: Capecitabin (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 065 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0066 Titel: Chlormadinon + Ethinylestradiol (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 066 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0067 Titel: Dabigatran (HKP) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 067 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0068 Titel: Deferasirox (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 068 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0069 Titel: Desloratadin (FTA, TAB) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 069 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0070 Titel: Donepezil (FTA, SMT) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 070 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0071 Titel: Dorzolamid + Timolol (ATR) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 071 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0072 Titel: Drospirenon + Ethinylestradiol (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 072 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0073 Titel: Eltrombopag (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 073 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0074 Titel: Fingolimod (HKP) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 074 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0075 Titel: Galantamin (REK) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 075 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0076 Titel: Icatibant (ILO, IFE) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 076 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0077 Titel: Latanoprost (ATR) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 077 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0078 Titel: Lenalidomid (HKP) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 078 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0079 Titel: Levonorgestrel + Ethinylestradiol (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 079 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0080 Titel: Losartan + HCT (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 080 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0081 Titel: Losartan (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 081 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0082 Titel: Mycophenolsäure (FTA, HKP, KAP) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 082 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0083 Titel: Ondansetron (FTA, SMT) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 083 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0084 Titel: Oxycodon + Naloxon (RET) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 084 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0085 Titel: Palonosetron (ILO) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 085 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0086 Titel: Prucaloprid (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 086 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0087 Titel: Rivaroxaban (2,5 mg & 10 mg / 5 St.) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 087 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0088 Titel: Rosuvastatin (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 088 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0089 Titel: Salmeterol + Fluticason (DOS) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 089 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0090 Titel: Salmeterol + Fluticason (IHP) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 090 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0091 Titel: Sorafenib (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 091 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0092 Titel: Spironolacton (FTA, HKP, TAB, UTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 092 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0093 Titel: Sumatriptan (FTA, TAB) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 093 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0094 Titel: Sunitinib (HKP) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 094 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0095 Titel: Tadalafil (5 mg, FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 095 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/10/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0096 Titel: Tadalafil (20 mg, FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 096 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/10/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0097 Titel: Tapentadol (RET) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 097 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0098 Titel: Telmisartan (TAB, FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 098 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0099 Titel: Telmisartan + HCT (TAB, FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 099 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0100 Titel: Temozolomid (HKP) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 100 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0101 Titel: Ticagrelor (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 101 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 5.1. Los: LOT-0102 Titel: Valganciclovir (FTA) Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei (Fachlose 1-56, interne Kennung 001-056) bzw. bis zu drei (Fachlose 57 - 102, interne Kennung 057 - 102) pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Interne Kennung: 102 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich. 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Beschreibung: - Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium Zahl: 1 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... . Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ ServicePlus AG 6. Ergebnisse Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 0,00 EUR Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen : 0,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0001 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen. Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0002 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Galenpharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 42 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 25 Titel: Galenpharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0003 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Aristo Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 19 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 07 Titel: Aristo Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Theramex Ireland Limited Angebot: Kennung des Angebots: 31 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 39 Titel: THERAMEX IRELAND LIMITED Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0004 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0005 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0006 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen. Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0007 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0008 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 54 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 33 Titel: Micro Labs GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0009 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Aristo Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 19 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 07 Titel: Aristo Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0010 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0010 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0010 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0011 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0011 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 54 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0011 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 33 Titel: Micro Labs GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0012 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ROVI GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 23 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0012 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 38 Titel: ROVI GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Venipharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 1 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0012 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 41 Titel: Venipharm GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0013 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0013 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0013 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0014 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Bayer Vital GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 17 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0014 Wert des Angebots: 10,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 10 Titel: Bayer Vital GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0014 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0015 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: neuraxpharm Arzneimittel GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 29 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0015 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 34 Titel: neuraxpharm Arzneimittel GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0015 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0016 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Aristo Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 19 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0016 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 07 Titel: Aristo Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hormosan Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 37 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0016 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 30 Titel: Hormosan Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0017 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0017 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0017 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0018 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0018 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0018 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0019 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0019 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0019 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0020 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0020 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: HIKMA PHARMA GMBH Angebot: Kennung des Angebots: 3 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0020 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 29 Titel: HIKMA PHARMA GMBH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0021 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0021 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0021 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0022 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Besins Healthcare Germany GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 58 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0022 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 11 Titel: Besins Healthcare Germany GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Ferring Arzneimittel GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 69 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0022 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 23 Titel: Ferring Arzneimittel GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0023 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Devatis GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 28 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0023 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 20 Titel: Devatis GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: medac GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 40 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0023 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 31 Titel: medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0024 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Accord Healthcare S.L.U. vertreten durch Accord Healthcare GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 39 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0024 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 05 Titel: Accord Healthcare SLU vertreten durch Accord Healthcare GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: betapharm Arzneimittel GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 56 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0024 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 12 Titel: betapharm Arzneimittel GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0025 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0025 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0025 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0026 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Aristo Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 19 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0026 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 07 Titel: Aristo Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0026 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0027 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0027 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0027 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0028 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Bayer Vital GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 17 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0028 Wert des Angebots: 10,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 10 Titel: Bayer Vital GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Exeltis Germany GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 45 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0028 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 21 Titel: Exeltis Germany GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0029 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Bayer Vital GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 17 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0029 Wert des Angebots: 10,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 10 Titel: Bayer Vital GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Exeltis Germany GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 45 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0029 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 21 Titel: Exeltis Germany GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0030 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen. Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0031 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0031 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: neuraxpharm Arzneimittel GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 29 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0031 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 34 Titel: neuraxpharm Arzneimittel GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0032 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0032 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: neuraxpharm Arzneimittel GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 29 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0032 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 34 Titel: neuraxpharm Arzneimittel GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0033 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Accord Healthcare GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 38 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0033 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 04 Titel: Accord Healthcare BV vertreten durch Accord Healthcare GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: medac GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 40 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0033 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 31 Titel: medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0034 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0034 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: medac GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 40 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0034 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 31 Titel: medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0035 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Accord Healthcare GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 38 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0035 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 04 Titel: Accord Healthcare BV vertreten durch Accord Healthcare GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Bluefish Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 67 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0035 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 18 Titel: Bluefish Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0036 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0036 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0036 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0037 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0037 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0038 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0038 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: neuraxpharm Arzneimittel GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 29 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0038 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 34 Titel: neuraxpharm Arzneimittel GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0039 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: G.L. Pharma Deutschland GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 25 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0039 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 24 Titel: G.L.Pharma Deutschland GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0039 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0040 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0040 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0041 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0041 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg Angebot: Kennung des Angebots: 26 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0041 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 42 Titel: Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0042 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0042 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: neuraxpharm Arzneimittel GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 29 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0042 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 34 Titel: neuraxpharm Arzneimittel GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0043 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Abdi Farma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 66 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0043 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 03 Titel: Abdi Farma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0043 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0044 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0044 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0044 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0045 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0045 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Bluefish Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 67 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0045 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 18 Titel: Bluefish Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0046 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: betapharm Arzneimittel GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 56 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0046 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 12 Titel: betapharm Arzneimittel GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0046 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0047 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 54 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0047 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 33 Titel: Micro Labs GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0048 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Accord Healthcare S.L.U. vertreten durch Accord Healthcare GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 39 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0048 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 05 Titel: Accord Healthcare SLU vertreten durch Accord Healthcare GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Ascend GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 50 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0048 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 08 Titel: Ascend GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0049 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0049 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0050 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Aristo Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 19 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0050 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 07 Titel: Aristo Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: neuraxpharm Arzneimittel GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 29 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0050 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 34 Titel: neuraxpharm Arzneimittel GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0051 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0051 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0052 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0052 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0053 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0053 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: neuraxpharm Arzneimittel GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 29 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0053 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 34 Titel: neuraxpharm Arzneimittel GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0054 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Glenmark Arzneimittel GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 32 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0054 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 27 Titel: Glenmark Arzneimittel GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0054 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0055 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0055 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0055 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0056 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0056 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0056 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0057 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: 089Pharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 13 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0057 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 01 Titel: 089Pharm GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0057 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0057 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0058 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0058 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0058 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: HEC Pharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 59 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0058 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 28 Titel: HEC Pharm GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0059 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0059 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0059 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0059 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0060 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0060 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0060 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0060 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0061 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Accord Healthcare GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 38 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0061 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 04 Titel: Accord Healthcare BV vertreten durch Accord Healthcare GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0061 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 54 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0061 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 33 Titel: Micro Labs GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0062 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0062 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0062 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0062 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0063 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0063 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0063 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0063 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0064 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0064 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0064 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Medical Valley Invest AB Angebot: Kennung des Angebots: 49 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0064 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 32 Titel: Medical Valley Invest AB Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0065 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Accord Healthcare S.L.U. vertreten durch Accord Healthcare GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 39 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0065 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 05 Titel: Accord Healthcare SLU vertreten durch Accord Healthcare GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Amarox Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 18 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0065 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 06 Titel: Amarox Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Glenmark Arzneimittel GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 32 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0065 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 27 Titel: Glenmark Arzneimittel GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0066 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0066 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Exeltis Germany GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 45 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0066 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 21 Titel: Exeltis Germany GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0066 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0067 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0067 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg Angebot: Kennung des Angebots: 26 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0067 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 42 Titel: Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0067 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0068 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Abdi Farma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 66 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0068 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 03 Titel: Abdi Farma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0068 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg Angebot: Kennung des Angebots: 26 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0068 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 42 Titel: Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0069 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: TAD Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 44 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0069 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 16 Titel: BG TAD Pharma GmbH / 123 Acurae Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Denk Pharma Angebot: Kennung des Angebots: 41 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0069 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 19 Titel: Denk Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0070 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0070 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0070 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0070 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0071 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0071 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0071 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 54 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0071 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 33 Titel: Micro Labs GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0072 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Bayer Vital GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 17 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0072 Wert des Angebots: 10,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 10 Titel: Bayer Vital GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hormosan Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 37 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0072 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 30 Titel: Hormosan Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0073 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Abdi Farma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 66 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0073 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 03 Titel: Abdi Farma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0073 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Vivanta Generics s.r.o. Angebot: Kennung des Angebots: 63 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0073 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 43 Titel: Vivanta Generics s.r.o. Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 12 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0074 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0074 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Vivanta Generics s.r.o. Angebot: Kennung des Angebots: 63 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0074 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 43 Titel: Vivanta Generics s.r.o. Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0074 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 12 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0075 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen. Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0076 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Glenmark Arzneimittel GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 32 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0076 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 27 Titel: Glenmark Arzneimittel GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Medical Valley Invest AB Angebot: Kennung des Angebots: 49 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0076 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 32 Titel: Medical Valley Invest AB Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg Angebot: Kennung des Angebots: 26 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0076 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 42 Titel: Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0077 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0077 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0077 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: OmniVision Angebot: Kennung des Angebots: 4 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0077 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 35 Titel: OmniVision GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0078 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Devatis GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 28 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0078 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 20 Titel: Devatis GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0078 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg Angebot: Kennung des Angebots: 26 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0078 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 42 Titel: Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0079 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0079 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Exeltis Germany GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 45 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0079 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 21 Titel: Exeltis Germany GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hormosan Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 37 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0079 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 30 Titel: Hormosan Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0080 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0080 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Medical Valley Invest AB Angebot: Kennung des Angebots: 49 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0080 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 32 Titel: Medical Valley Invest AB Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0080 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0081 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0081 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0081 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Medical Valley Invest AB Angebot: Kennung des Angebots: 49 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0081 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 32 Titel: Medical Valley Invest AB Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0082 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Accord Healthcare GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 38 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0082 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 04 Titel: Accord Healthcare BV vertreten durch Accord Healthcare GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Ascend GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 50 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0082 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 08 Titel: Ascend GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Tillomed Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 22 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0082 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 40 Titel: Tillomed Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0083 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0083 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Bluefish Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 67 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0083 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 18 Titel: Bluefish Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0083 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0084 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: betapharm Arzneimittel GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 56 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0084 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 12 Titel: betapharm Arzneimittel GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0084 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0084 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 12 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0085 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Accord Healthcare S.L.U. vertreten durch Accord Healthcare GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 39 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0085 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 05 Titel: Accord Healthcare SLU vertreten durch Accord Healthcare GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: betapharm Arzneimittel GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 56 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0085 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 12 Titel: betapharm Arzneimittel GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: HIKMA PHARMA GMBH Angebot: Kennung des Angebots: 3 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0085 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 29 Titel: HIKMA PHARMA GMBH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0086 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: axunio Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 14 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0086 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 09 Titel: axunio Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0086 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0086 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0087 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: 089Pharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 13 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0087 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 01 Titel: 089Pharm GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: AAA-Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 09 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0087 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 02 Titel: AAA-Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0087 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 14 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0088 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0088 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Medical Valley Invest AB Angebot: Kennung des Angebots: 49 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0088 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 32 Titel: Medical Valley Invest AB Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0088 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 12 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0089 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0089 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 36 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0089 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 26 Titel: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0089 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0090 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 36 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0090 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 26 Titel: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Glenmark Arzneimittel GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 32 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0090 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 27 Titel: Glenmark Arzneimittel GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Orion Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 43 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0090 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 36 Titel: ORION Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0091 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0091 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0091 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg Angebot: Kennung des Angebots: 26 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0091 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 42 Titel: Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0092 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Accord Healthcare GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 38 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0092 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 04 Titel: Accord Healthcare BV vertreten durch Accord Healthcare GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0092 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0092 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0093 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: betapharm Arzneimittel GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 56 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0093 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 12 Titel: betapharm Arzneimittel GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0093 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0093 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0094 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Angebot: Kennung des Angebots: 12 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0094 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 15 Titel: BG Hexal 1 A Pharma GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 30 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0094 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 17 Titel: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA) Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Vivanta Generics s.r.o. Angebot: Kennung des Angebots: 63 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0094 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 43 Titel: Vivanta Generics s.r.o. Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0095 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Abdi Farma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 66 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0095 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 03 Titel: Abdi Farma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 54 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0095 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 33 Titel: Micro Labs GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0095 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0096 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Abdi Farma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 66 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0096 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 03 Titel: Abdi Farma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 54 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0096 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 33 Titel: Micro Labs GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0096 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0097 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Angebot: Kennung des Angebots: 27 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0097 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 13 Titel: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: G.L. Pharma Deutschland GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 25 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0097 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 24 Titel: G.L.Pharma Deutschland GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 54 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0097 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 33 Titel: Micro Labs GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0098 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Medical Valley Invest AB Angebot: Kennung des Angebots: 49 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0098 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 32 Titel: Medical Valley Invest AB Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 54 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0098 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 33 Titel: Micro Labs GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0098 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0099 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Angebot: Kennung des Angebots: 47 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0099 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 14 Titel: BG Heumann / Heunet GbR Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 54 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0099 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 33 Titel: Micro Labs GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0099 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0100 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Accord Healthcare S.L.U. vertreten durch Accord Healthcare GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 39 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0100 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 05 Titel: Accord Healthcare SLU vertreten durch Accord Healthcare GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Fairmed Healthcare GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 68 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0100 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 22 Titel: Fairmed Healthcare GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: medac GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 40 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0100 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 31 Titel: medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0101 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: 089Pharm GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 13 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0101 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 01 Titel: 089Pharm GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Ascend GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 50 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0101 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 08 Titel: Ascend GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 48 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0101 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 44 Titel: Zentiva Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 13 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0102 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. Rahmenvereinbarung: Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,00 EUR 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Amarox Pharma GmbH Angebot: Kennung des Angebots: 18 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0102 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 06 Titel: Amarox Pharma GmbH Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Angebot: Kennung des Angebots: 57 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0102 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 37 Titel: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Datum des Vertragsabschlusses: 24/07/2026 Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg Angebot: Kennung des Angebots: 26 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0102 Wert des Angebots: 0,00 EUR Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 42 Titel: Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg Datum des Vertragsabschlusses: 14/07/2026 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: GWQ ServicePlus AG Registrierungsnummer: DE 258895210 Postanschrift: Ria-Thiele-Straße 2a Stadt: Düsseldorf Postleitzahl: 40549 Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11) Land: Deutschland E-Mail: bieteranfrage@gwq-serviceplus.de Telefon: 0211-758498-0 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Registrierungsnummer: t:022894990 Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53113 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: 022894990 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: 089Pharm GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 280685 Postanschrift: Terminalstraße Mitte 18 Stadt: München Postleitzahl: 85356 Land, Gliederung (NUTS): Freising (DE21B) Land: Deutschland E-Mail: rabattvertraege@089pharm.com Telefon: 01754121089 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0057, LOT-0087, LOT-0101 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: AAA-Pharma GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 732259 Postanschrift: Flugfeld-Allee 24 Stadt: Böblingen Postleitzahl: 71034 Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112) Land: Deutschland E-Mail: rabattvertraege@aaa-pharma.de Telefon: 070316204156 Fax: 0800-0004434 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0087 8.1. ORG-0005 Offizielle Bezeichnung: Abdi Farma GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 123077 Postanschrift: Donnersbergstr. 4 Stadt: Heppenheim Postleitzahl: 64646 Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715) Land: Deutschland E-Mail: info@abdifarma.com Telefon: 006252-9428256 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0043, LOT-0068, LOT-0073, LOT-0095, LOT-0096 8.1. ORG-0006 Offizielle Bezeichnung: Accord Healthcare GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: niederländische Handelskammer 20145885 / HRB 238538 Postanschrift: Hansastraße 32 Stadt: München Postleitzahl: 80686 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland E-Mail: rv_DE@accord-healthcare.com Telefon: +49 89 700 9951 15 Internetadresse: http://accord-healthcare.com Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0033, LOT-0035, LOT-0061, LOT-0082, LOT-0092 8.1. ORG-0007 Offizielle Bezeichnung: Accord Healthcare S.L.U. vertreten durch Accord Healthcare GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: B65112930 (Steuernummer) / HRB 238538 Postanschrift: Hansastraße 32 Stadt: München Postleitzahl: 80686 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland E-Mail: rv_ES@accord-healthcare.com Telefon: +49 89 700 9951 15 Internetadresse: http://accord-healthcare.com Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0024, LOT-0048, LOT-0065, LOT-0085, LOT-0100 8.1. ORG-0008 Offizielle Bezeichnung: Amarox Pharma GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 202805 Postanschrift: Hans-Stießberger-Straße 2a Stadt: Haar Postleitzahl: 85540 Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H) Land: Deutschland E-Mail: info.de@amaroxpharma.com Telefon: 89 - 4518748-0 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0065, LOT-0102 8.1. ORG-0009 Offizielle Bezeichnung: Aristo Pharma GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 137723 Postanschrift: Wallenroder Str.8-10 Stadt: Berlin Postleitzahl: 13435 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland E-Mail: rabattvertraege@aristo-pharma.de Telefon: 0307109444152 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0003, LOT-0009, LOT-0016, LOT-0026, LOT-0050 8.1. ORG-0010 Offizielle Bezeichnung: Ascend GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 83501 Postanschrift: Sebastian-Kneipp-Straße 41 Stadt: Frankfurt am Main Postleitzahl: 60439 Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712) Land: Deutschland E-Mail: tender.ascend@alkem.com Telefon: 069505064471 Fax: 069505064474 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0048, LOT-0082, LOT-0101 8.1. ORG-0011 Offizielle Bezeichnung: axunio Pharma GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 103350 Postanschrift: Van-der-Smissen-Strasse 1 Stadt: Hamburg Postleitzahl: 22767 Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600) Land: Deutschland E-Mail: info@axunio.de Telefon: +49 40 38 02 32 14 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0086 8.1. ORG-0012 Offizielle Bezeichnung: Bayer Vital GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 49226 Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Allee 70 Stadt: Leverkusen Postleitzahl: 51368 Land, Gliederung (NUTS): Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24) Land: Deutschland E-Mail: bv-whc-vertrag@bayer.com Telefon: +49 1511 0455 736 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0014, LOT-0028, LOT-0029, LOT-0072 8.1. ORG-0013 Offizielle Bezeichnung: Besins Healthcare Germany GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 44881 B Postanschrift: Mariendorfer Damm 3 Stadt: Berlin Postleitzahl: 12099 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland E-Mail: marketaccess.de@besins-healthcare.com Telefon: +49 30 408199 161 Fax: +49 30 408199 100 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0022 8.1. ORG-0014 Offizielle Bezeichnung: betapharm Arzneimittel GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 13268 Postanschrift: Kobelweg 95 Stadt: Augsburg Postleitzahl: 86156 Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271) Land: Deutschland E-Mail: rabattvertrag@drreddys.com Telefon: 0821-74881-0 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0024, LOT-0046, LOT-0084, LOT-0085, LOT-0093 8.1. ORG-0015 Offizielle Bezeichnung: BG ALIUD / STADAPHARM GbR Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 722631/ HRB 78412 Postanschrift: Gottlieb Daimler Str. 19 Stadt: Laichingen Postleitzahl: 89150 Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145) Land: Deutschland E-Mail: rabattvertrag@aliud.de Telefon: 07333 9651-1179 Fax: 07333 9651-6012 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0007, LOT-0011, LOT-0020, LOT-0025, LOT-0027, LOT-0036, LOT-0042, LOT-0044, LOT-0045, LOT-0051, LOT-0052, LOT-0056, LOT-0058, LOT-0059, LOT-0060, LOT-0064, LOT-0073, LOT-0077, LOT-0084, LOT-0086, LOT-0089, LOT-0097 8.1. ORG-0016 Offizielle Bezeichnung: BG Heumann / Heunet GbR Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 13504 / 25678 Postanschrift: Südwestpark 50 Stadt: Nürnberg Postleitzahl: 90449 Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254) Land: Deutschland E-Mail: info@heumann.de Telefon: 0911-4302-553 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0010, LOT-0013, LOT-0017, LOT-0018, LOT-0026, LOT-0038, LOT-0057, LOT-0058, LOT-0059, LOT-0060, LOT-0062, LOT-0063, LOT-0071, LOT-0080, LOT-0081, LOT-0088, LOT-0091, LOT-0093, LOT-0099, LOT-0070 8.1. ORG-0017 Offizielle Bezeichnung: Hexal AG Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 110375 / HRB 117118 Postanschrift: Industriestraße 25 Stadt: Holzkirchen Postleitzahl: 83607 Land, Gliederung (NUTS): Miesbach (DE21F) Land: Deutschland E-Mail: krankenkasse@hexal.com Telefon: 08024 9010 243 Fax: 0180 5010982283 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0004, LOT-0005, LOT-0014, LOT-0021, LOT-0036, LOT-0037, LOT-0040, LOT-0053, LOT-0057, LOT-0060, LOT-0062, LOT-0063, LOT-0064, LOT-0066, LOT-0067, LOT-0070, LOT-0071, LOT-0081, LOT-0091, LOT-0092, LOT-0093, LOT-0094 8.1. ORG-0018 Offizielle Bezeichnung: TAD Pharma GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 31005 / HRB 12119 Postanschrift: Heinz-Lohmann-Str. 5 Stadt: Cuxhaven Postleitzahl: 27472 Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932) Land: Deutschland E-Mail: info@tad.de Telefon: 04721 606 0 Fax: 04721 606 333 Internetadresse: http://tad.de Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0069 8.1. ORG-0019 Offizielle Bezeichnung: ratiopharm GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 991 (ratio) / HRB 3643 (Abz) / HRB 726876 (Teva) Postanschrift: Graf-Arco-Str. 3 Stadt: Ulm Postleitzahl: 89079 Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144) Land: Deutschland E-Mail: vertragsmanagement@ratiopharm.de Telefon: +49 (0)731 4025415 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0005, LOT-0007, LOT-0010, LOT-0021, LOT-0027, LOT-0031, LOT-0032, LOT-0034, LOT-0041, LOT-0046, LOT-0049, LOT-0055, LOT-0056, LOT-0061, LOT-0077, LOT-0079, LOT-0083, LOT-0084, LOT-0092, LOT-0094 8.1. ORG-0020 Offizielle Bezeichnung: Bluefish Pharma GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 87206 Postanschrift: Im Leuschnerpark 4 Stadt: Griesheim Postleitzahl: 64347 Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716) Land: Deutschland E-Mail: info-de@bluefishpharma.com Telefon: 06155-605-204 Fax: 06155-605-206 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0035, LOT-0045, LOT-0083 8.1. ORG-0021 Offizielle Bezeichnung: Denk Pharma Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRA 85432 Postanschrift: Prinzregentenstraße 79 Stadt: München Postleitzahl: 81675 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland E-Mail: tender@denkpharma.de Telefon: 49 (0)89 23 00 29-209 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0069 8.1. ORG-0022 Offizielle Bezeichnung: Devatis GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 711980 Postanschrift: Spitalstr. 22 Stadt: Lörrach Postleitzahl: 79539 Land, Gliederung (NUTS): Lörrach (DE139) Land: Deutschland E-Mail: info@devatis.de Telefon: 076219145740 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0023, LOT-0078 8.1. ORG-0023 Offizielle Bezeichnung: Exeltis Germany GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 185324 Postanschrift: Adalperostr. 84 Stadt: Ismaning Postleitzahl: 85737 Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H) Land: Deutschland E-Mail: germany@exeltis.com Telefon: 089 4520529-44 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0028, LOT-0029, LOT-0066, LOT-0079 8.1. ORG-0024 Offizielle Bezeichnung: Fairmed Healthcare GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 124362 Postanschrift: Dorotheenstr. 48 Stadt: Hamburg Postleitzahl: 22301 Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600) Land: Deutschland E-Mail: info@fair-med.com Telefon: 040300856780 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0100 8.1. ORG-0025 Offizielle Bezeichnung: Ferring Arzneimittel GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 4271 Postanschrift: Fabrikstr. 7 Stadt: Kiel Postleitzahl: 24103 Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02) Land: Deutschland E-Mail: info-service@ferring.de Telefon: 0431-5852-0 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0022 8.1. ORG-0026 Offizielle Bezeichnung: G.L. Pharma Deutschland GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 139115 Postanschrift: Van-der-Smissen-Straße, 1 Stadt: Hamburg Postleitzahl: 22767 Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600) Land: Deutschland E-Mail: office@gl-pharma.com Telefon: 040 38023 172 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0039, LOT-0097 8.1. ORG-0027 Offizielle Bezeichnung: Galenpharma GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 2237 KI Postanschrift: Wittland 13 Stadt: Kiel Postleitzahl: 24109 Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02) Land: Deutschland E-Mail: kontakt@galenpharma.de Telefon: 0431 58518-0 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0002 8.1. ORG-0028 Offizielle Bezeichnung: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRA 78754 Postanschrift: Prinzregentenplaz 9 Stadt: München Postleitzahl: 81675 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland E-Mail: de.rabattvertraege@gsk.com Telefon: +491727437884 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0089, LOT-0090 8.1. ORG-0029 Offizielle Bezeichnung: Glenmark Arzneimittel GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 188342 Postanschrift: Industriestr. 31 Stadt: Gröbenzell Postleitzahl: 82194 Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C) Land: Deutschland E-Mail: service.de@glenmarkpharma.com Telefon: 08142-44392141 Fax: 08142-44392192 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0054, LOT-0065, LOT-0076, LOT-0090 8.1. ORG-0030 Offizielle Bezeichnung: HEC Pharm GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 123756 B Postanschrift: Gabriele-Tergit-Promenade 17 Stadt: Berlin Postleitzahl: 10963 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland E-Mail: info@hecpharm.biz Telefon: 030-3300 7721 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0058 8.1. ORG-0031 Offizielle Bezeichnung: HIKMA PHARMA GMBH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 179588 Postanschrift: LOCHHAMER STRASSE, 13 Stadt: Martinsried Postleitzahl: 82152 Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H) Land: Deutschland E-Mail: info-DE@hikma.com Telefon: 0894545305 Fax: 08945450165 Internetadresse: http://www.hikma.com Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0085, LOT-0020 8.1. ORG-0032 Offizielle Bezeichnung: Hormosan Pharma GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 8706 Postanschrift: Hanauer Landstr. 139 - 143 Stadt: Frankfurt am Main Postleitzahl: 60314 Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712) Land: Deutschland E-Mail: krankenkassen@hormosan.de Telefon: 0 69 47 87 317 Fax: 0 69 47 87 316 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0072, LOT-0079, LOT-0016 8.1. ORG-0033 Offizielle Bezeichnung: medac GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 12042 Postanschrift: Theaterstr. 6 Stadt: Wedel Postleitzahl: 22880 Land, Gliederung (NUTS): Pinneberg (DEF09) Land: Deutschland E-Mail: rabattvertraege@medac.de Telefon: 041038006-463 Fax: 041038006-8443 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0023, LOT-0033, LOT-0034, LOT-0100 8.1. ORG-0034 Offizielle Bezeichnung: Medical Valley Invest AB Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: 556681-7101 (Sundsvall / Schweden) Postanschrift: Brädgårdsvägen 28 Stadt: Höllviken Postleitzahl: 23632 Land, Gliederung (NUTS): Skåne län (SE224) Land: Schweden E-Mail: eu@xiromed.com Telefon: 09131916170 Fax: 09131916171 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0064, LOT-0076, LOT-0080, LOT-0081, LOT-0098, LOT-0088 8.1. ORG-0035 Offizielle Bezeichnung: Micro Labs GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 102496 Postanschrift: Lyoner Straße 20 Stadt: Frankfurt Postleitzahl: 60528 Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712) Land: Deutschland E-Mail: info@microlabsgmbh.de Telefon: 069 380 29 91700 Fax: 069 380 29 91701 Internetadresse: https://www.microlabsgmbh.de/ Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0008, LOT-0011, LOT-0047, LOT-0061, LOT-0071, LOT-0095, LOT-0096, LOT-0097, LOT-0098, LOT-0099 8.1. ORG-0036 Offizielle Bezeichnung: neuraxpharm Arzneimittel GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 93523 Postanschrift: Elisabeth-Selbert-Straße 23 Stadt: Langenfeld Postleitzahl: 40764 Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C) Land: Deutschland E-Mail: info@neuraxpharm.de Telefon: 02173-1060-0 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0015, LOT-0031, LOT-0032, LOT-0038, LOT-0042, LOT-0050, LOT-0053 8.1. ORG-0037 Offizielle Bezeichnung: OmniVision Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 148982 Postanschrift: Lindberghstraße 9 Stadt: Puchheim Postleitzahl: 82178 Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C) Land: Deutschland E-Mail: marketaccess@omnivision.de Telefon: 089840 792653 Fax: 089840 79245 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0077 8.1. ORG-0038 Offizielle Bezeichnung: Orion Pharma GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 34720 Postanschrift: Jürgen-Töpfer-Str. 46 Stadt: Hamburg Postleitzahl: 22763 Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600) Land: Deutschland E-Mail: de-ausschreibungen@orionpharma.com Telefon: 0408996890 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0090 8.1. ORG-0039 Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRA 96731, HRB 190038 Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 2 Stadt: München Postleitzahl: 81829 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland E-Mail: puren-rabattvertraege@puren-pharma.de Telefon: 089558909191 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0013, LOT-0019, LOT-0025, LOT-0039, LOT-0044, LOT-0054, LOT-0055, LOT-0059, LOT-0066, LOT-0068, LOT-0070, LOT-0074, LOT-0078, LOT-0080, LOT-0083, LOT-0088, LOT-0095, LOT-0096, LOT-0102 8.1. ORG-0040 Offizielle Bezeichnung: ROVI GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 225202 Postanschrift: Rudolf-Diesel-Ring 6 Stadt: Holzkirchen Postleitzahl: 83607 Land, Gliederung (NUTS): Miesbach (DE21F) Land: Deutschland E-Mail: inforovigmbh@rovi.com Telefon: 08024 4782955 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0012 8.1. ORG-0041 Offizielle Bezeichnung: Theramex Ireland Limited Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: 614340 / CRO Companies Registration Office Postanschrift: 3rd Floor Kilmore House, Park Lane Spencer Dock Stadt: Dublin 1 Postleitzahl: D01YE64 Land, Gliederung (NUTS): Dublin (IE061) Land: Irland E-Mail: tender_theramex@pse-team.de Telefon: 070336948870 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0003 8.1. ORG-0042 Offizielle Bezeichnung: Tillomed Pharma GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 17465 Postanschrift: Mittelstraße 5/5a Stadt: Berlin Postleitzahl: 12529 Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406) Land: Niederlande E-Mail: info@tillomed.com Telefon: 030 31198550 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0082 8.1. ORG-0043 Offizielle Bezeichnung: Venipharm GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 158009 Postanschrift: Lademannbogen 21 - 23 Stadt: Hamburg Postleitzahl: 22339 Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600) Land: Deutschland E-Mail: info-deutschland@venipharm.com Telefon: 040 82 21 61 518 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0012 8.1. ORG-0044 Offizielle Bezeichnung: Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 15331 Postanschrift: Benzstraße 1 Stadt: Bad Homburg Postleitzahl: 61352 Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718) Land: Deutschland E-Mail: tendergermany@viatris.com Telefon: 06172 888 3102 Fax: 06172 761 3309 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0041, LOT-0067, LOT-0068, LOT-0076, LOT-0078, LOT-0091, LOT-0102 8.1. ORG-0045 Offizielle Bezeichnung: Vivanta Generics s.r.o. Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: C 248212 Postanschrift: Tritinova 260/1, Cakovice Stadt: Prag 9 Postleitzahl: 19600 Land, Gliederung (NUTS): Hlavní msto Praha (CZ010) Land: Tschechien E-Mail: tenders@vivantagenerics.com Telefon: +49731-49391626 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0073, LOT-0074, LOT-0094 8.1. ORG-0046 Offizielle Bezeichnung: Zentiva Pharma GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen Registrierungsnummer: HRB 95544 Postanschrift: Linkstr. 2 Stadt: Berlin Postleitzahl: 10785 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland E-Mail: tender.DE@zentiva.com Telefon: +49 30 9158073-27 Fax: +49 30 7001430281 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0002, LOT-0004, LOT-0008, LOT-0009, LOT-0015, LOT-0017, LOT-0018, LOT-0019, LOT-0043, LOT-0062, LOT-0063, LOT-0067, LOT-0074, LOT-0086, LOT-0087, LOT-0089, LOT-0098, LOT-0099, LOT-0101 8.1. ORG-0047 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : cc538c6f-7dea-42e2-b1c0-669dc2a62697-01 Hauptgrund für die Änderung : Informationen sind jetzt verfügbar Beschreibung : Implementierung der neuen technischen Ausführungsvorgaben und Vervollständigung des Vertragsumfangs um alle zuschlagserteilten Fachlose. 10.1. Änderung Abschnittskennung: PROCEDURE Beschreibung der Änderungen: Implementierung der neuen technischen Ausführungsvorgaben und Vervollständigung des Vertragsumfangs um alle zuschlagserteilten Fachlose. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e8c44c76-38fe-4205-ad48-f725495d57fe - 01 Formulartyp: Ergebnis Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 29 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/08/2026 09:55:29 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 167/2026 Datum der Veröffentlichung: 31/08/2026 Referenzen: http://accord-healthcare.com https://www.microlabsgmbh.de/ http://tad.de http://www.hikma.com http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-599441-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de