Ausschreibung: Deutschland Dienstleistungen von medizinischem Personal Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - DEU-Dresden Dienstleistungen von medizinischem Personal Dokument Nr...: 599160-2026 (ID: 2026083101271223574) Veröffentlicht: 31.08.2026 * DEU-Dresden: Deutschland Dienstleistungen von medizinischem Personal Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2026/S 167/2026 599160 Deutschland Dienstleistungen von medizinischem Personal Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin OJ S 167/2026 31/08/2026 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement E-Mail: vergaben@sib.smf.sachsen.de Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Beschreibung: Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische bzw. betriebsärztliche Leistungen Kennung des Verfahrens: 3513b401-fac9-4441-9dba-3c1b1ab23f2d Interne Kennung: 26O0018 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal 2.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: mehrere Orte in Sachsen - siehe Leistungsbeschreibung Punkt 2 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: 1.) EIGNUNGSNACHWEISE: Der Nachweis der unter Eignungskriterien genannten Eigenerklärungen/Nachweise kann wie folgt erfolgen: Präqualifizierte Unternehmen können, sofern die geforderten Angaben mit den Eintragungen in der Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, den Nachweis der Eignung durch Angabe der PQ-Verzeichnisnummer führen. Fehlende Angaben müssen ergänzt werden. Nicht Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis anhand des Formblattes 901 (Eigenerklärungen zur Eignung), welches den Vergabeunterlagen beiliegt. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). 2.) VERGABEUNTERLAGEN: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www. sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen von Vergabeunterlagen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gesetzliche Regelung Korruption: gesetzliche Regelung Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gesetzliche Regelung Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gesetzliche Regelung Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gesetzliche Regelung Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gesetzliche Regelung Betrug: gesetzliche Regelung Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gesetzliche Regelung Zahlungsunfähigkeit: gesetzliche Regelung Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gesetzliche Regelung Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: gesetzliche Regelung Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: gesetzliche Regelung Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gesetzliche Regelung Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gesetzliche Regelung Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: gesetzliche Regelung Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gesetzliche Regelung Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gesetzliche Regelung Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: gesetzliche Regelung Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: gesetzliche Regelung Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: gesetzliche Regelung Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: gesetzliche Regelung 5. Los 5.1. Los: LOT-0000 Titel: Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Beschreibung: Art und Umfang der Leistung: Der Auftraggeber ist gemäß § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, ein den Grundsätzen des ASiG gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheits-technischen Arbeitsschutz in seinen Betriebsstätten zu gewährleisten. Maßgebliche Rechtsgrundlage zur Gewährleistung eines den Grundsätzen des ASiG gleichwertigen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes für den Auftraggeber, ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in den Behörden und Betrieben des Bundes (BsiB-AVwV) i. V. m. Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet B - Technischer Arbeitsschutz Abschnitt III Nr. 12 lit. g zum Einigungsvertrag. Der Auftraggeber beabsichtigt für zwei Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils 1 Jahr (maximale Gesamtvertragsdauer: 4 Jahre) einen überbetrieblichen Dienst mit der Wahrnehmung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Aufgaben zu beauftragen. Die erforderlichen Einsatzstunden betragen für die betriebsärztlichen Aufgaben 0,23 h/Bediensteter und Jahr; für die sicherheitstechnischen Leistungen 0,3 h/Bediensteter und Jahr. Der Auftraggeber hat derzeit 1.350 zu betreuende Bedienstete. Die Aktualisierung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Einsatzstunden entsprechend der tatsächlichen Bedienstetenzahlen an den jeweiligen Standorten des Auftraggebers erfolgt jeweils zum 01.01. eines Jahres. Ausführungsorte: Die Dienstleistung ist an den verschiedenen Standorten (Zentrale und 7 Niederlassungen) des Auftraggebers zu erbringen. Der Auftraggeber verfügt darüber hinaus über weitere Außenstellen sowie kleinere und temporäre Standorte (nähere Angaben befinden sich in der Leistungsbeschreibung, Seite 2/3). Interne Kennung: LOT-0000 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal 5.1.2. Erfüllungsort Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen: mehrere Orte in Sachsen - siehe Leistungsbeschreibung Punkt 2 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2027 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum jeweiligen Ende des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von insgesamt 4 Jahren zum 31.12.2030, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung Beschreibung des Eignungskriteriums: Die für die betriebsärztlichen Leistungen erforderlichen technischen und ärztlichen Geräte und Ausstattungen sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung zu geeigneten REFERENZEN über ausgeführte Leistungen in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen. Abweichung vom Referenzzeitraum: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen. Diese Referenzen dürfen maximal 5 Jahre alt sein. Weiterhin werden auch laufende Verträge als Referenz aktzeptiert, wenn diese seit mindestens 2 Jahren unbeanstandet laufen und der Auftrag-/Referenzgeber eine zum Zwischenstand vertragsgereechte Leistungserbringung bestätigt. Gefordert werden mindestens drei Referenzen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen enthalten. Davon muss mind. eine Referenz mit einer Mindestanzahl von 1.000 betreuten Bediensteten und mind. eine Referenz mit mindestens 4 parallel betreuten Standorten vorgelegt werden. Eine Referenz ist geeignet, sofern sie bzgl. Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot: Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung, Fachkundenachweise gem. BsiB-AVwV - für Betriebsarzt und - Fachkraft für Arbeitssicherheit. - Die Betriebsärzte müssen die Fachkundeanforderungen gemäß § 5 BsiB-AVwV während der gesamten Vertragslaufzeit erfüllen. - Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen die Fachkundeanforderungen gemäß § 7 BsiB-AVwV während der gesamten Vertragslaufzeit erfüllen. Qualifikation des eingesetzten Personals (Anforderungen gemäß BsiB-AVwV) sind: Betriebsärzte: Als Betriebsärztinnen und Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche Fachkunde verfügen. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird nur dann als gegeben angesehen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin zu führen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche Fachkunde verfügen. Die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde der Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird nur dann als nachgewiesen angesehen, wenn diese den in den folgenden Buchstaben a bis d festgelegten Anforderungen genügt: (a) Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieure erfüllen die Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben, danach eine praktische Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Ausbildungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Die Anforderungen erfüllt auch, wer auf Grund seiner Hochschul- oder Fachhochschulausbildung berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Sicherheitsingenieurin oder Sicherheitsingenieur zu führen und eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur ausgeübt hat. (b) Sicherheitstechnikerinnen und Sicherheitstechniker erfüllen die Anforderungen, wenn sie eine Prüfung als staatlich anerkannte Technikerin oder staatlich anerkannter Techniker erfolgreich abgelegt haben, danach eine praktische Tätigkeit als Technikerin oder Techniker mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Prüfung als staatlich anerkannte Technikerin oder staatlich anerkannter Techniker mindestens vier Jahre lang als Technikerin oder Techniker tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat. (c) Sicherheitsmeisterinnen oder Sicherheitsmeister erfüllen die Anforderungen, wenn sie die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, danach eine praktische Tätigkeit als Meisterin oder Meister mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meisterin oder Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat. (d) Ausbildungslehrgänge nach den Buchstaben (a) bis (c), die nach vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgegebenen Grundsätzen ausgestaltet sind, haben die Ausbildungsstufe I (Grundausbildung), die Ausbildungsstufe II (Vertiefende Ausbildung), die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) und ein begleitendes Praktikum zu umfassen. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter für die auszuführenden Leistungen über eine angemessene BEURFS- ODER BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: 1.) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer BERUFSGENOSSENSCHAFT mit Angabe der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers und der Nummer, soweit vorhanden. 2.) Eigenerklärung, dass ein INSOLVENZVERFAHREN oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3.) Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter seine Verpflichtung zur ZAHLUNG VON STEUERN UND ABGABEN sowie der BEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN SOZIALVERSICHERUNG, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 4.) Weitere Eigenerklärungen: Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verpfehlungen vorliegt, die meine/unsere ZUVERLÄSSIGKEIT als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a stopp), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GeWO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StBG), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§253 StGB). Geldwäsche (§261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/Wir erkläre (n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind. Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung über den UMSATZ des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einfluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung über den Eintrag im BERUFS- oder HANDELSREGISTER des Staates, in dem der Bewerber/Bieter niedergelassen ist mit Angabe des Registers und der Registernummer, soweit vorhanden. 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.sachsen-vergabe.de/NetServer /PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-1a014ce9f1b- 451d6fba573014ff&PublicationType=0 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.sachsen-vergabe.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 05/10/2026 09:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: gesetzliche Regelung Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 05/10/2026 09:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Eröffnungstermin Beschreibung: Nur Vertreter des Auftraggebers Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement 8. Organisationen 8.1. ORG-7001 Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement Registrierungsnummer: 233121477 Postanschrift: Riesaer Str. 7h Stadt: Dresden Postleitzahl: 01129 Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21) Land: Deutschland E-Mail: vergaben@sib.smf.sachsen.de Telefon: 000 Fax: +49 351-4510994560 Internetadresse: https://www.sib.sachsen.de Profil des Erwerbers: https://www.sachsen-vergabe.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-7004 Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Registrierungsnummer: keine Angabe Postanschrift: Braustraße 2 Stadt: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51) Land: Deutschland E-Mail: Vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341-977-0 Fax: +49 341-977-1049 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-7005 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9c4a8f5e-14dc-413e-a577-1ee296969bb3 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/08/2026 11:11:28 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 167/2026 Datum der Veröffentlichung: 31/08/2026 Referenzen: https://www.sachsen-vergabe.de https://www.sachsen-vergabe.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-1a014ce9f1b-451d6fba573 014ff&PublicationType=0 https://www.sib.sachsen.de http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-599160-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de