Ausschreibung: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Stadt Melsungen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. - DEU-Melsungen Kommunikationsnetz Kommunikationsinfrastruktur Fernsprech- und Datenübertragungsdienste Dokument Nr...: 598727-2026 (ID: 2026083101212823176) Veröffentlicht: 31.08.2026 * DEU-Melsungen: Deutschland Fernsprech- und Datenübertragungsdienste ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Stadt Melsungen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. 2026/S 167/2026 598727 Deutschland Fernsprech- und Datenübertragungsdienste ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Stadt Melsungen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. OJ S 167/2026 31/08/2026 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Melsungen E-Mail: vergabestelle@melsungen.de Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft Der Erwerber ist ein Auftraggeber Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Stadt Melsungen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Beschreibung: Vorliegend handelt es sich um die ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG vom 15.08.2025: Der Konzessionsgeber hat bereits am 15.08.2025 EU-weit (Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 539825-2025) bzw. am 18.08.2025 auf https://projekttraeger-breitband.de ein Ausschreibungsverfahren bekannt gemacht. Dieses Verfahren wurde als ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wurden bereits geeignete Bieter identifiziert, die auch ein Erstangebot eingereicht haben und mit denen auch bereits Bietergespräche geführt wurden; verbindliche Angebote wurden ebenfalls bereits eingereicht. Das Verhandlungsverfahren ist somit zwar eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Abrückens eines Telekommunikationsunternehmens vom verbindlich zugesicherten eigenwirtschaftlichen Ausbau während des laufenden Verfahrens wurden die betroffenen Adressen nunmehr noch in die Ausschreibung hinzugenommen. Die Veränderung des Ausbaugebiets (nähere Erläuterungen hierzu siehe Begleitdokument zur Änderungsbekanntmachung) erfordert eine entsprechende Anpassung der vorliegenden Ausschreibung zur Beauftragung eines Konzessionsnehmers. Entsprechend handelt es sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine Änderungsbekanntmachung, die Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben oder gegenwärtig nicht mehr am Verfahren beteiligt sind, in Anbetracht der neuen Rahmenbedingungen eine (erneute) Beteiligung an der Ausschreibung ermöglichen soll. Unternehmen, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und gegenwärtig noch am Verfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt. ================================================== Die Stadt Melsungen (nachfolgend: Konzessionsgeber ) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in dunkelgrauen Flecken abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0 , 1. Änderung vom 30.04.2024, einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. 4 e) hh) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice /CXP4YKPM7T1/documents heruntergeladen werden können. Kennung des Verfahrens: 104846b6-2908-4c99-a3e4-c204f7492b57 Interne Kennung: 29534 II 25-2 Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren Zentrale Elemente des Verfahrens: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) ist gemäß § 1 Abs. 3 HVTG i. V. m. § 116 Abs. 2 GWB nicht auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7T1 /documents) genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite /notice/CXP4YKPM7T1/documents). 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz 2.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Schwalm-Eder-Kreis (DE735) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU konzvgv - 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Korruption: Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Teilnahmeantrag abzugebende Eigenerklärung verwiesen. 5. Los 5.1. Los: LOT-0000 Titel: ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Stadt Melsungen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Beschreibung: Vorliegend handelt es sich um die ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG vom 15.08.2025: Der Konzessionsgeber hat bereits am 15.08.2025 EU-weit (Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 539825-2025) bzw. am 18.08.2025 auf https://projekttraeger-breitband.de ein Ausschreibungsverfahren bekannt gemacht. Dieses Verfahren wurde als ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wurden bereits geeignete Bieter identifiziert, die auch ein Erstangebot eingereicht haben und mit denen auch bereits Bietergespräche geführt wurden; verbindliche Angebote wurden ebenfalls bereits eingereicht. Das Verhandlungsverfahren ist somit zwar eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Abrückens eines Telekommunikationsunternehmens vom verbindlich zugesicherten eigenwirtschaftlichen Ausbau während des laufenden Verfahrens wurden die betroffenen Adressen nunmehr noch in die Ausschreibung hinzugenommen. Die Veränderung des Ausbaugebiets (nähere Erläuterungen hierzu siehe Begleitdokument zur Änderungsbekanntmachung) erfordert eine entsprechende Anpassung der vorliegenden Ausschreibung zur Beauftragung eines Konzessionsnehmers. Entsprechend handelt es sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine Änderungsbekanntmachung, die Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben oder gegenwärtig nicht mehr am Verfahren beteiligt sind, in Anbetracht der neuen Rahmenbedingungen eine (erneute) Beteiligung an der Ausschreibung ermöglichen soll. Unternehmen, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und gegenwärtig noch am Verfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt. Im Übrigen siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1. Interne Kennung: 29534 II 25-2 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Schwalm-Eder-Kreis (DE735) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 84 Monate 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Informationen über frühere Bekanntmachungen: Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 539825-2025 Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7T1/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zur Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaft überschrieben. ============================================================= - Vollständig ausgefülltes Formular Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft. Hinweis: Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen. - Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der Verpflichtungserklärung Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft angekreuztes Formular Verpflichtungserklärungen (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft. - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft. Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung des Eignungskriteriums: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7T1/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage. - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Der Konzessionsgeber behält sich vor, Einsicht in das Handelsregister zu nehmen. - Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). - Verpflichtungserklärung HVTG gemäß den Anforderungen in dem Formular Eignungsnachweise (Anlage 1). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland- Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung des Eignungskriteriums: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7T1/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit überschrieben. ============================================================= - Vorlage von Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2025 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 bzw. 2022, 2023 und 2024 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7T1/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. Bestätigung, dass eine solche im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird, durch entsprechende Angabe in dem Formular Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7T1/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit Technische und berufliche Leistungsfähigkeit überschrieben. ============================================================= - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und/ oder den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen betreffen. Die Referenzen müssen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms erbracht worden sein, wobei dieser Fördermittelbezug auch durch entsprechende Referenzen mit Fördermittelbezug eines eignungsbeliehenen Planungsbüros und nicht nur durch Referenzen im Bereich des Baus und/ oder des Betriebs nachgewiesen werden können. Es ist mindestens eine geeignete Referenz anzugeben. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Eignungsanforderungen prinzipiell und somit auch die Anforderung an den Förderbezug durch eine Eignungsleihe (bspw. Einbeziehung eines entsprechend erfahrenen Planungsbüros) nachgewiesen werden können. - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge Beschreibung des Eignungskriteriums: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7T1/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit Technische und berufliche Leistungsfähigkeit überschrieben. ============================================================= - Nur vom Bewerber oder dem eignungsbeliehenen Unternehmen: Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung des Eignungskriteriums: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7T1/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 4 e) bb) (2) mit Eignungsleihe / Nachunternehmer überschrieben. ============================================================= Bei Eignungsleihe / Nachunternehmer aa) Bei Eignungsleihe: - Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular Eignungsnachweise (vgl. Ziff. 13., Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) des Bewerbers. - Das Formular Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (vgl. Ziff. 2. - 7.) sowie hinsichtlich der Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern (vgl. Ziff. 13. - 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. _Sofern sich zusätzlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. 8. - 9.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. und/ oder _Sofern sich zusätzlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. 10. - 11.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig aus-gefüllt einzureichen. und/ oder _Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die Ziff. 12. vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen. - Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der Verpflichtungserklärung Eignungsleihe angekreuztes Formular Verpflichtungserklärungen (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland- Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen. HINWEIS: Sofern sich der Befähigung zur Berufsausübung und/ oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist das eignungsbeliehene Unternehmen zwingend auch als Nachunternehmer mit den nachstehenden Anforderungen zu benennen. bb) Bei Nachunternehmern: - Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist: Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. a) im Formular Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) des Bewerbers. - Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung (hier insbesondere die Leistung des Netzbetriebs) handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist: _Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. b) im Formular Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) des Bewerbers. _Das Formular Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (vgl. Ziff. 2. - 6.) sowie hinsichtlich der Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern (vgl. Ziff. 13. - 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. __Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. 8. - 9) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. und / oder __Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars Eignungsnachweise (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. 10. - 11.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt einzureichen. - Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der Verpflichtungserklärung Nachunternehmer angekreuztes Formular Verpflichtungserklärungen (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Kosten Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: das Bestangebot) erhält die volle Punktzahl (55). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z. B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel- Dokument Wirtschaftlichkeitslückenberechnung (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 55 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: 2. Konzept zur mittelabflussorientierten Projektumsetzung Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein Konzept zur mittelabflussorientierten Projektumsetzung vorzulegen, dass insbesondere die unter Abschnitt III. 4., 4. Spiegelstrich der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Das Konzept sollte klar strukturiert, prägnant und nachvollziehbar formuliert sein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die qualitative Bewertung erfolgt auf Grundlage der nachstehenden Bewertungsskala. Diese beschreibt den Grad der Erfüllung des Zuschlagskriteriums in Notenstufen, denen Punkte zugeordnet werden. Notenwert sehr gut - 20 Punkte: Das Konzept ist vollständig, nachvollziehbar und optimal auf Mittelabflüsse des Gesamtprojektes, abgeleitet von der prozentualen Mittelbereitstellung je Haushaltsjahr gemäß vorläufigen Zuwendungsbescheid der WIBank (vgl. Ziff. III. Mittelbereitstellung), abgestimmt. Zeitplanung, Abrechnung und Risikoanalyse sind detail-liert, praxisnah und logisch miteinander verknüpft. Es werden überzeugende Strategien zur Risikominderung dargestellt. Notenwert gut - 16 Punkte: Das Konzept deckt die drei Themenbereiche umfassend ab und stimmt weitgehend mit den Mittelabflussvorgaben überein. Die Ansätze sind plausibel, jedoch mit kleinen Schwächen oder Optimierungsmöglichkeiten. Notenwert befriedigend - 12 Punkte: Das Konzept behandelt die Themen grundsätzlich, jedoch mit geringerer Detailtiefe oder Lücken in der Abstimmung mit den Mittelabflussvorgaben. Es fehlen konkrete Ansätze zur Verknüpfung von Rechnungsstellung und Baufortschritt. Notenwert ausreichend - 8 Punkte: Das Konzept zeigt grundlegende Ansätze, ist aber inhaltlich lückenhaft und nur teilweise auf die Mittelabflüsse abgestimmt. Risikoanalyse oder Abrechnungskonzepte sind unzureichend beschrieben. Notenwert mangelhaft - 4 Punkte: Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und berücksichtigt die Mittelabflüsse kaum. Wesentliche Anforderungen werden nicht erfüllt. Notenwert ungenügend - 0 Punkte: Kein schlüssiges Konzept eingereicht oder die eingereichten Inhalte sind nicht auf die Ausschreibungsanforderungen abgestimmt. Mittelabflüsse werden komplett ignoriert. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 20 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: 3. Realisierungszeitraum Beschreibung: Das Angebot, das einen spätesten Mittelabruftermin vorsieht, der dem spätesten Abruftermin nach dem vorläufigen Zuwendungsbescheid bzw. dem noch zu erlassenden Änderungsbescheid der WIBank möglichst nahekommt, wird positiv bewertet. Hinsichtlich des spätesten Abruftermins wird auf den Abschnitt Mittelbereitstellung des Bescheides sowie den Hinweis unter Ziff. III. 4. Unterabschnitt Konzept zur mittelabflussorientierten Projektumsetzung der Leistungsbeschreibung verwiesen. Danach fällt der späteste Abruftermin auf den 15.11. des dort genannten letzten Haushaltsjahres 2030. Im Rahmen der Realisierungsplanung ist zu berücksichtigen, dass der Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme des Netzes mit zeitlichem Vorlauf in der Weise zu planen ist, dass der vollständige Mittelabruf innerhalb des angegebenen spätesten Mittelabruftermins noch möglich ist. In der Realisierungsplanung ist von einem Projektbeginn (Inkrafttreten des Zuwendungsvertrages) am 01.11.2027 auszugehen. Ein früherer Projektstart bleibt ausdrücklich vorbehalten. Das Angebot, dessen kalkulierter spätester Mittelabruftermin basierend auf der im Excel-Formblatt Wertungskriterien (Anlage 11 zur Leistungsbeschreibung) gemachten Angabe zum Realisierungszeitraum dem spätesten Abruftermin nach vorläufigem Zuwendungsbescheid am nächsten kommt, erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent bezogen auf den Zeitpunkt des spätesten Mittelabrufs in Kalenderwochen zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein betragsmäßiger Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 15 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: 4. Anzahl an Wholesale-/ Kooperationspartnern Beschreibung: Mit dem Angebot ist anzugeben, ob und wie viele andere Anbieter, welche die unter Ziff. III. 4., 6. Spiegelstrich der Leistungsbeschreibung geforderten Endkundenprodukte zu erschwinglichen Preisen anbieten und mit welchen also entsprechende Wholesale-/ Kooperationsverträge bestehen, seitens der Endkunden ausgewählt werden können. Die Wholesale-/ Kooperationsverträge bzw. das Angebot der Endkundenprodukte durch den/ die Wholebuyer muss mindestens in den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zur Verfügung stehen. Die Wholebuyer sind in dem Angebot zu benennen. Außerdem sind diesbezügliche Angaben auch im Excel-Formblatt Wertungskriterien (Anlage 11 zur Leistungsbeschreibung) zu machen. - Es wird zugesichert, dass mehr als zwei andere Wholebuyer ausgewählt werden können, welche die geforderten Endkundenprodukte (vgl. Ziff. III. 4., 6. Spiegelstrich der Leistungsbeschreibung) mindestens während den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zu erschwinglichen Preisen anbieten (5 Punkte). - Es wird zugesichert, dass ein anderer Wholebuyer ausgewählt werden kann, welcher die geforderten Endkundenprodukte (vgl. Ziff. III. 4., 6. Spiegelstrich der Leistungsbeschreibung) mindestens während den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zu erschwinglichen Preisen anbieten kann (2,5 Punkte). - Es kann nicht zugesichert werden, dass ein anderer Wholebuyer ausgewählt werden kann, welcher die geforderten Endkundenprodukte (vgl. Ziff. III. 4., 6. Spiegelstrich der Leistungsbeschreibung) mindestens während den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zu erschwinglichen Preisen anbieten kann (0 Punkte). Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 5 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: 5. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden Beschreibung: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III. 4., 2. Spiegelstrich der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (0 Punkte). Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 5 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7T1 /documents 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7T1 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und - kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber eine oder mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren erfolgen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7T1/documents. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Finanzielle Vereinbarung: Der Konzessionsgeber behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei der Nichtfinanzierbarkeit des Projektes (insbesondere aufgrund fehlender Zustimmung kommunaler Gremien) sowie bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfe für die Errichtung des Gigabit- Netzes im Ausschreibungsgebiet bzw. in Teilgebieten nicht zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite /notice/CXP4YKPM7T1/documents. 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. und 2. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Darmstadt Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hin-gewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) ist gemäß § 1 Abs. 3 HVTG i. V. m. § 116 Abs. 2 GWB nicht auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB- § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Magistrat der Stadt Melsungen 8. Organisationen 8.1. ORG-0000 Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Melsungen Registrierungsnummer: keine Angabe Postanschrift: Am Markt 1 Stadt: Melsungen Postleitzahl: 34212 Land, Gliederung (NUTS): Schwalm-Eder-Kreis (DE735) Land: Deutschland Kontaktperson: Frau Tanja Scholze E-Mail: vergabestelle@melsungen.de Telefon: +49 5661708140 Internetadresse: https://www.melsungen.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Darmstadt Registrierungsnummer: 06151 12-6603 Postanschrift: Luisenplatz 2 Stadt: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711) Land: Deutschland Kontaktperson: Frau Beate Kamba E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: +49 6151126603 Fax: +49 6151327648534 Internetadresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches- auftragswesen/vergabekammer Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2b16ffe4-4ca3-4dd7-b86b-6f4b718816b9 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 19 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/08/2026 12:58:10 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 167/2026 Datum der Veröffentlichung: 31/08/2026 Referenzen: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7T1 https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7T1/documents https://www.melsungen.de http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-598727-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de