Ausschreibungen und Aufträge: Anbieter von Internetdiensten (ISP) - DE-Elmshorn Anbieter von Internetdiensten (ISP) Dokument Nr...: 530231-2022 (ID: 2022092809144694292) Veröffentlicht: 28.09.2022 * DE-Elmshorn: Anbieter von Internetdiensten (ISP) 2022/S 187/2022 530231 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11 Ort: Elmshorn NUTS-Code: DEF09 Pinneberg Postleitzahl: 25337 Land: Deutschland E-Mail: [6]zentraleVergabestelle@kreis-pinneberg.de Telefon: +49 41214502-4583 Fax: +49 41214502-94583 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.kreis-pinneberg.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: 15-TO-22-078 Standortvernetzung per Glasfaser für die Stadtverwaltung Tornesch Referenznummer der Bekanntmachung: 15-TO-22-078 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 72411000 Anbieter von Internetdiensten (ISP) II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Zur Verbesserung der Infrastruktur ist es notwendig, die Gebäude und Standorte der Stadtverwaltung Tornesch mit einem leistungsstarken Glasfasernetz miteinander zu verbinden und zu vernetzen. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 576 188.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 72411000 Anbieter von Internetdiensten (ISP) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEF09 Pinneberg Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Umfangreiche Informationen, sowohl zum Inhalt der ausgeschriebenen Leistungen als auch zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen. Lesen Sie die Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsblatt zu machen. Ohne die dortigen Angaben kann Ihr Angebot nicht bewertet werden! Geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 04) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag [der Stadt Tornesch. Diese wird Vertragspartner.Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Das wirtschaftlichste Angebot wird über die Richtwertmethode (Z = LP/P) mit einem Skalierungsfaktor von 1.000 (Z(skaliert) = Z * 1.000) ermittelt. Näheres siehe Leistungsbeschreibung. / Gewichtung: 50 Kostenkriterium - Name: Das wirtschaftlichste Angebot wird über die Richtwertmethode (Z = LP/P) mit einem Skalierungsfaktor von 1.000 (Z(skaliert) = Z * 1.000) ermittelt. Näheres siehe Leistungsbeschreibung. / Gewichtung: 50 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2022/S 108-305479 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 01/09/2022 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: wilhelm.tel GmbH Ort: Norderstedt NUTS-Code: DEF0D Segeberg Postleitzahl: 22846 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 576 188.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94 Ort: Kiel Postleitzahl: 24105 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer@wimi.landsh.de Telefon: +49 4319884640 Fax: +49 4319884702 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 23/09/2022 References 6. mailto:zentraleVergabestelle@kreis-pinneberg.de?subject=TED 7. https://www.kreis-pinneberg.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:305479-2022:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de