Ausschreibungen und Aufträge: Wasserinstallationsarbeiten - DE-Sindelfingen Wasserinstallationsarbeiten Dokument Nr...: 525651-2022 (ID: 2022092709035289396) Veröffentlicht: 27.09.2022 * DE-Sindelfingen: Wasserinstallationsarbeiten 2022/S 186/2022 525651 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Bauauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Kreiskliniken Böblingen gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen Postanschrift: Arthur-Gruber-Str. 70 Ort: Sindelfingen NUTS-Code: DE112 Böblingen Postleitzahl: 71065 Land: Deutschland E-Mail: [6]vergabe-ffk@klinikverbund-suedwest.de Telefon: +49 70319811-062 Fax: +49 70319812-062 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.klinikverbund-suedwest.de Adresse des Beschafferprofils: [8]www.klinikverbund-suedwest.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Klinikum I.5)Haupttätigkeit(en) Gesundheit Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Sanitärtechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 411_02 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45332200 Wasserinstallationsarbeiten II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Sanitärinstallationen Wasser und Abwasser, Einrichtungsgegenstände, SW- und RW-Hebeanlagen, Warmwassererzeugung, Betriebswasserinstallationen, Erdgasinstallation, Wasseraufbereitungsanlagen, Pflegearbeitskombinationen, Desinfektionsmittelzumischgeräte, Steckbeckenspülapparate II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE112 Böblingen Hauptort der Ausführung: Flugfeldklinikum Böblingen Flugfeldareal Böblingen 71034 Böblingen II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Für die wirtschaftliche Neuordnung des Klinikverbundes Süd-West werden die Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen in einem Neubau auf dem Flugfeldgelände in Böblingen zusammengelegt. Gemäß Aufgabenstellung galt es, die medizinischen Belange eines Großklinikums mit seinen engen Funktionsbeziehungen mit dem städtebaulichen Kontext, aufbauend auf den Ergebnissen des städtebaulichen Ideen-Wettbewerbs zu vereinen. Dabei sollen die Bezüge zum Bahnhof Böblingen / Stadtkern, sowie die städte-bauliche Leitidee und Stadtentwicklung nahtlos an das Planungsgebiet in der Planung berücksichtigt und integriert werden. Es wird ein Haus mit ca. 700 Betten und 15 OP-Sälen (davon 2 Reserveflächen) geplant. Der Auftraggeber ist die Kreiskliniken Böblingen gGmbH. Gegenstand der Beschaffung sind Sanitärinstallationen Wasser und Abwasser, Einrichtungsgegenstände, SW- und RW-Hebeanlagen, Warmwassererzeugung, Betriebswasserinstallationen, Erdgasinstallation, Wasseraufbereitungsanlagen, Pflegearbeitskombinationen, Desinfektionsmittelzumischgeräte, Steckbeckenspülapparate II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Vorschlag für eine termingerechte Werk- und Montageplanung sowie für ein Logistikkonzept, Lieferung/Lagerung/Verwaltung der Materialien und Großkomponenten, An-/Abfahrt des eingesetzten Personals / Gewichtung: 7,5 Qualitätskriterium - Name: Konzept zum Schnittstellenmanagement zu Fremdgewerken und Zusammenarbeit mit den ausführenden Firmen und Inbetriebnahmeprozess von Fremdanlagen / Gewichtung: 7,5 Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Sicherstellung der Ausführungsqualität des stufenweisen Bauablaufes / Gewichtung: 5 Preis - Gewichtung: 80 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2022/S 075-197417 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens) Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Bekanntmachungs-ID: CXRAYYGYD61 VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Postanschrift: Durlacher Allee 100 Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land: Deutschland E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219268-730 Fax: +49 7219263-985 Internet-Adresse: [11]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 22/09/2022 References 6. mailto:vergabe-ffk@klinikverbund-suedwest.de?subject=TED 7. http://www.klinikverbund-suedwest.de/ 8. http://www.klinikverbund-suedwest.de/ 9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:197417-2022:TEXT:DE:HTML 10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED 11. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de