Ausschreibung: Anstricharbeiten - DE-Berlin Anstricharbeiten Dokument Nr...: 522891-2022 (ID: 2022092609042986536) Veröffentlicht: 26.09.2022 * DE-Berlin: Anstricharbeiten 2022/S 185/2022 522891 Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Bauauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH Postanschrift: Columbiadamm 10, A2 Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Postleitzahl: 12101 Land: Deutschland E-Mail: [6]vergabe@thf-berlin.de Telefon: +49 302000374000 Fax: +49 302000374505 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.thf-berlin.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten Flughafengebäudes Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Tower Los 14 Maler- und Putzarbeiten - Malervlies, Eckschutzschienen II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45442100 Anstricharbeiten II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West inkl. des Towers werden nachfolgend Maler-und Putzarbeiten ausgeschrieben. Die Maler- und Putzarbeiten umfassen das gesamte Gebäude des Kopfbau West des ehemaligen Flughafen Tempelhofs. Das Gebäude hat dabei folgende Abmessungen: 70m x 13m x30m (LxBxH). II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 535 340.53 EUR II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Berlin Hauptort der Ausführung: Flughafen Berlin Tempelhof II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Anbringung von Malervlies an den Deckenflächen der Büroetagen Ebene 3-5 Anbringung von Malervlies an den denkmalgeschützten Querwänden in der Ebene 5 Anbringung einer Eckschutzschiene in der Ebene 6 II.2.5)Zuschlagskriterien II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie Erläuterung: - Die Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den Malerarbeiten gem. Haupt- LV und sind als Vorleistung für die Beschichtungsarbeiten notwendig. - Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten und Zeitverzüge entstehen. Allein eine Neuausschreibung für die Nachtragsangebote würde einen weiteren mind. 3- monatigen Zeitverzug bedeuten. - Bei Ansetzen monatlichen Verzugskosten von 110 T (inkl. Vorhaltung der Baustelleneinrichtung und Schadensersatz) würden die o.g. erforderlichen Maßnahmen eine Kostenerhöhung von mind. 330T bedeuten, was die aktuelle Nachtragssumme bei Weitem überschreiten würde und nicht mehr wirtschaftlich begründbar ist. - Die Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle würde enorm erschwert werden (Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik, Gewährleistungsfragen und Übergabe) Schließlich wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass die Angebotspreise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen könnten, da die Maßnahmen sehr kurzfristig umgesetzt werden müsste, um den Bauablauf nicht weiter zu verzögern. - Innerhalb der knappen Terminvorgaben würde es zu enormen weiteren Verzögerungen kommen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten (z.B. Vorbereitung Ausschreibung durch Planer, Behinderungsanzeigen durch Folgegewerke) führen würde. - Nachfolgende Ausbaugewerke werden voraussichtlich in ihrer Leistungserbringung eingeschränkt. IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 148-363221 Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe Auftrags-Nr.: 33000-027-330.19_33000-045-330.19 MZB 450.22 Los-Nr.: 14 Bezeichnung des Auftrags: VE 14, Maler- und Putzarbeiten / hier NT12, NA16 (Malervlies, Eckschutzschienen) V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung: 21/09/2022 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: SEKA AG Postanschrift: Werkstättenweg 4-5 Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Postleitzahl: 14055 Land: Deutschland Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 18 775.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105 Ort: Berlin Postleitzahl: 10825 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer@senweb.berlin.de Telefon: +49 3090138316 Fax: +49 3090137613 Internet-Adresse: [10]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ve rgabekammer/ VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105 Ort: Berlin Postleitzahl: 10825 Land: Deutschland E-Mail: [11]vergabekammer@senweb.berlin.de Telefon: +49 3090138316 Fax: +49 3090137613 Internet-Adresse: [12]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirt schaftsrecht/vergabekammer/ VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 21/09/2022 References 6. mailto:vergabe@thf-berlin.de?subject=TED 7. http://www.thf-berlin.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:363221-2019:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED 10. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 11. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED 12. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de