Ausschreibung: Beratung im Bereich Entwicklung - D-Berlin Beratung im Bereich Entwicklung Öffentlichkeitsarbeit Dokument Nr...: 43647-2013 (ID: 2013020804114230442) Veröffentlicht: 08.02.2013 * Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Stresemannstraße 128-130 Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich Zu Händen von: Stefanie Tobian 10117 Berlin DEUTSCHLAND E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.bmu.de Weitere Auskünfte erteilen: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 5: Qualitätssicherung, Grundsatzfragen der Projektförderung, Zimmerstr. 26-27 Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich Zu Händen von: Stefanie Tobian 10969 Berlin DEUTSCHLAND E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de Internet-Adresse: http://www.fz-juelich.de/ptj/ Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 5: Qualitätssicherung, Grundsatzfragen der Projektförderung, Zimmerstr. 26-27 Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich Zu Händen von: Stefanie Tobian 10969 Berlin DEUTSCHLAND E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de Internet-Adresse: http://www.fz-juelich.de/ptj/ Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 5: Qualitätssicherung, Grundsatzfragen der Projektförderung, Zimmerstr. 26-27 Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich Zu Händen von: Stefanie Tobian 10969 Berlin DEUTSCHLAND E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de Internet-Adresse: http://www.fz-juelich.de/ptj/ I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Umwelt I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Perspektiven der Biogaseinspeisung und instrumentelle Weiterentwicklung des Förderrahmens. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene Tätigkeiten Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland. NUTS-Code DE II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Mit dem Auftrag sollen die Entwicklungen der letzten 7 Jahre einer Bestandsaufnahme unterzogen, die Chancen und Perspektiven dieser Technologieoption mit Blick auf die übergeordneten politischen Ziele ausgelotet und der mögliche Beitrag von Biomethan zur Erreichung der ambitionierten energie- und umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung evaluiert und in einer wissenschaftlich validen Stellungnahme dargestellt werden. Die Evaluation des bestehenden Förderrahmens auf seine Zielgenauigkeit und Wirksamkeit hin soll, unter Beachtung zahlreicher Wechselwirkungen mit anderen politischen Zielen und dem Fach- und Ordnungsrecht, auch die Evaluation alternativer Förderkonzepte sowie alternativer politischer Ziele umfassen. Die Evaluation soll diskursiv und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) erfolgen. Die Ergebnisse der Bestandaufnahme in Form eines Berichts sowie der ermittelten zukünftigen Perspektiven sollen als fachlich-wissenschaftliche Basis für eine mögliche Fortentwicklung des instrumentellen Förderrahmens für Biomethan geeignet sein. Abschließend sollen auch Vorschläge für eine weitere Harmonisierung paralleler Förderinstrumente (Bsp.: Biokraftstoffquote vs. EEG vs. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)) unterbreitet sowie europarechtliche Aspekte (Nachhaltigkeitsanforderungen, Handel, Im- und Exporte) behandelt werden. Von hoher Bedeutung bei der Evaluation ist die Einordnung der Technologieoption Biomethan im Konzert aller Erneuerbaren Energien (EE)- und insbesondere Bioenergieoptionen hinsichtlich Kosteneffizienz, ihres quantitativen Beitrags zu den EE-Ausbauzielen, ihres Klimaschutzbeitrags sowie ihres Beitrags zur sicheren und stabilen Energieversorgung (EE-Systemintegration). Zudem ist der quantitative Beitrag von Biomethan unter Berücksichtigung möglicher Zielkonflikte (z.B. limitierte Flächenverfügbarkeit aufgrund von Nutzungskonkurrenzen, Biodiversität, Zielkonflikte mit dem Umwelt- und Naturschutz) neu zu justieren. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 73220000, 79416000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: AP 1 Bestandsaufnahme der Marktentwicklungen der letzten 7 Jahre und abgeleitete Prognosen. AP 2 Zukünftige Perspektiven für Biomethan. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Laufzeit in Monaten: 23 (ab Auftragsvergabe) Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2) III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in der Vergabeunterlagen festgelegt. III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eignungsangaben Bieter / Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer. Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen. Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen. Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen. Persönliche Lage des Bieters Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail), Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt, Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt. Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendige Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A zu nutzen). Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A zu nutzen). Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen: Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten. Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen). Insgesamt müssen durch die Referenzen und das Projektteam folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist: Sehr gute Kenntnisse der nationalen (Energiewende, der EE-Ausbauziele & der Klimaschutzziele der Bundesregierung) und EU-weiten Energiepolitik und der entsprechenden Zielsetzungen Ökonomische und technisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse der deutschen Energiewirtschaft, des Strommarktes, des Kraftwerksparks, der Speichertechnologien und der Markt- und Systemintegration erneuerbarer Energien Eingehende ökonomische, ökologische und technische Kenntnisse im Bereich Biogas und insbesondere Biomethan Kenntnisse der bisherigen politischen, technischen und ökonomischen Prozesse und seiner Akteure und Experten im Energiebereich von Bund und Ländern insbesondere Biogas/Biomethan Eingehende Kenntnisse im Bereich des instrumentellen Förderrahmens für Biogas/Biomethan (Bsp.: Biokraftstoffquote vs. EEG vs. KWKG) sowie diesbezügliche europarechtliche Aspekte (Nachhaltigkeitsanforderungen, Handel, Im- und Exporte) Erfahrungen in der Organisation, Durchführung und Auswertung von qualitativen Expertengesprächen/Experteninterviews, Gesprächsrunden, Workshops und Dialogforen Erfahrungen in der Moderation von Gesprächsrunden, Workshops und Dialogforen Erfahrungen in der Dokumentation von Gesprächsrunden, Workshops und Dialogforen sehr gute Kenntnisse in der Anfertigung von Szenarien und Prognosen Alle geforderten Kenntnisse und Erfahrungen sind anhand ausgewählter Referenzen nachzuweisen. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 25.3.2013 - 13:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 30.6.2013 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vergaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 14.03.2013 zu stellen. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 6.2.2013 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de